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aufwandentschädigung versteuern

Frage von simonmanda simonmanda

Ich habe 2006 einem Freund als Freundschaftsdienst eine kleine Webseite erstellt. Der hat mir nachher aus eigenen Initiative mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 400 überwiesen. Jetzt interessiert sich das FAMT für diese Einnahmen. Ich habe wie gesagt ohne Hinterlist gehandelt, keine Rechnung präsentiert.

Waren diese Einnahmen steuerpflichtig ?

Danke im voraus für die Anwort(e)

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Antworten (2)

  • 4
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Also ich gehe mal davon aus, dass dies eine einmalige Geschichte war. Das FA fragt bei dir nach, weil dein Freund die Ausgaben als Betriebsausgaben angesetzt hat.
     

    Du kannst die Einnahme auch ruhig angeben, denn bis zu einer Einnahmenhöhe von 410 Euro musst du keine Abgabenpflichten fürchten, § 46 (3) EStG.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Perfekte Antwort - DH.

    Kommentar von simonmanda simonmanda

    Also vielen Dank an alle für die Antworte, das hilft mir weiter um einen Brief ans FAMT zu schreiben.

  • 0
    Antwort von sweetbutterfly sweetbutterfly

    Ich schätze dein Freund hat die Aufwandsentschädigung beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Da du alle Einnahmen angeben mußt, Nebentätigkeit Einmalleistungen ect. geht das Finanzamt davon aus das du schwarzarbeitest, wenn du das Geld nicht angegeben hast. Das geht wegen Steuerhinterziehung.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Das schätze ich anders ein.

    Kommentar von pollo pollopollo

    @sweetbutterfly" schätzen, wiegen, messen... Damit kommst Du im Steuerrecht nicht weit...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Doch eigentlich schon. Man darf nur nicht "schätzen" mit "raten" verwechseln.

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