Ich habe 2006 einem Freund als Freundschaftsdienst eine kleine Webseite erstellt. Der hat mir nachher aus eigenen Initiative mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 400 überwiesen. Jetzt interessiert sich das FAMT für diese Einnahmen. Ich habe wie gesagt ohne Hinterlist gehandelt, keine Rechnung präsentiert.
Waren diese Einnahmen steuerpflichtig ?
Danke im voraus für die Anwort(e)
Perfekte Antwort - DH.