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Auftragskiller - Rechtslage?

Frage von SWEDI SWEDI

Also, erstmal, ich habe nicht vor mir einen Auftragskiller zu bestellen, sondern das hat mir heute so im Kopf rumgespukt und ich wollte einfach mal wissen, wie das ist.

Also, wenn ich jemanden damit beauftrage, jemand anderes umzubringen, dann wid ja dieser verhaftet, falls er erwischt wird. (War ja auch irgendwie klar :D)

So, nun kommt aber raus, dass ich diese Person damit beauftrat habe. Bekomme ich dann auch irgendeine Strafe?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Rooon Rooon

    Wenn du den Auftrag gegeben hast, wirst du gleich einem Täter als Gehilfe bestraft, also im Regelfall bei Auftragskillern als Mörder mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Zu finden in §§26 und 211 StGB.

    Kommentar von Unwissen UnwissenUnwissen

    Er würde im Falle des § 26 StGB als Teilnehmer bzw. genauer als Anstifter, jedoch nicht als "Gehilfe" bestraft werden. "Gehilfe" meint den Teilnehmer nach § 27 StGB.

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    Antwort von Unwissen Unwissen

    In der Regel wird eine Anstiftung nach § 26 StGB vorliegen. Der Anstifter wird dem klaren Wortlaut nach "gleich einem Täter" bestraft. In Ausnahmefällen kann auch eine eigene Täterschaft in Betracht kommen.

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    Antwort von Pennylane11 Pennylane11

    bestraft wirst du wenn es rauskommt. entweder als mittelbarer täter, gehilfe oder anstifter, je nachdem, wieviel du selbst zur tat beigetragen hast.

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    Antwort von BeckyM1994 BeckyM1994

    Ohhh GOTT!!!! HIIIILLLFFEEEEEEE!!!!! Du bist echt grausam an was du denkst!!

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    Antwort von sarahsophie9 sarahsophie9

    Oh ja, für den Auftraggeber gibts auch ne harte Strafe!

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    Antwort von Julius121 Julius121

    Ich glaube, die 'Auftragskiller' verraten ihren Auftraggeber nicht. Habe ich glaube ich mal irgendwo gelesen..

    Kommentar von Bearpaw BearpawBearpaw

    Und Wale könne fliegen,stand neulich in der BILD, habe ich zumindest gehört xD

    Kommentar von Julius121 Julius121

    :D

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    Antwort von bvbcalvin bvbcalvin

    Hallo SWEDI , ja du bist ja der , der es möchte , also sollten sie es raus bekommen würdest du auch eine wahrscheinliche Haft-Straffe kriegen ;) Wenn ich dir geholfen habe gib mir einfach ein Kompliemment oder zeiche mich mit ,,Hilfreichte Antwort,, aus -Ganz liebe Grüße : Calvin :)

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    Antwort von Bearpaw Bearpaw

    Ja, du wirst als Täter bestraft,da du die Tat ja durch den Auftragsmörder begangen hast. Es wäre also vermutlich sicherer den Auftragsmörder hinterher zu beseitigen!

    Kommentar von Rooon RooonRooon

    Ne. Der Auftragsmörder handelt ohne Verantwortungsdefizit. Also ist "durch den Auftragsmörder begehen" grds. nicht möglich.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Beihilfe zum Mord?

    Kommentar von BeckyM1994 BeckyM1994

    Ja bitte

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    Antwort von dollgar dollgar

    na klar.

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