Also, erstmal, ich habe nicht vor mir einen Auftragskiller zu bestellen, sondern das hat mir heute so im Kopf rumgespukt und ich wollte einfach mal wissen, wie das ist.
Also, wenn ich jemanden damit beauftrage, jemand anderes umzubringen, dann wid ja dieser verhaftet, falls er erwischt wird. (War ja auch irgendwie klar :D)
So, nun kommt aber raus, dass ich diese Person damit beauftrat habe. Bekomme ich dann auch irgendeine Strafe?
Er würde im Falle des § 26 StGB als Teilnehmer bzw. genauer als Anstifter, jedoch nicht als "Gehilfe" bestraft werden. "Gehilfe" meint den Teilnehmer nach § 27 StGB.