2

Auftragsfotos einer Fotografin veröffentlichen ohne Namenszug im Bild?

Frage von Signalfeuer Signalfeuer

Eine Kundin von mir hat Fotos von sich in ihrem Kleid (Kleid=mein Werk) von einer Fotografin machen lassen und mir dann die Bilder zwecks Veröffentlichung in meiner Kundengalerie per Email zugesendet. Einige Wochen später kam eine weitere Email von der Kundin mit der Bitte, noch abzuwarten mit der Veröffentlichung, da die Fotografin noch ihren Namenszug / Werbung in die Bilder einarbeiten wolle und sie sich dann wieder mit den bearbeiteten Bildern per Mail bei mir melden wolle.

Daraufhin erfolgte leider keinerlei Bilderversand oder eine weitere Meldung mehr; die Mailadresse der Fotografin habe ich nicht erhalten.

Meine Frage wäre jetzt: Wer hat jetzt die Rechte an den Bildern? Meine Kundin, weil sie ja auch abgebildet ist und den Fotoauftrag bezahlt hat und die Bilder jetzt ja ihr Besitz sind? Und darf ich sie deshalb trotz fehlendem Namenszug der Fotografin veröffentlichen? Oder mache ich mich da irgendwie strafbar?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 3
    Antwort von usberlin usberlin

    Du mußt immer zwischen zweierlei Dingen unterscheiden: Das eine ist das Urheberrecht (da bleibt bei Fotos IMMER beim Fotografen) und das andere das Nutzungsrecht.

    Das Nutzungsrecht wird vom Fotografen an den Kunden abgetreten beispielsweise gegen Bezahlung. Juristisch ist nun von Bedeutung, wie der Vertrag über das Nutzungsrecht zwischen dem Urheber (Fotograf) und dem Erwerber der Nutzungsrechte (Kundin) ist.

    Wenn es um eine Auftragsarbeit handelt, tritt meist (zumindest im Falle des Fotografen um die Ecke) der Urheber sämtliche Nutzungsrechte ohne jegliche Einschränkung an den Kunden ab ohne irgendwelche Auflagen. Dann könnte in Deinem Fall die Kundin die Bilder in ihrem Sinne verwenden - also beispielsweise Dir zur Veröffentlichung im Internet völlig legal überlassen.

    Wenn der Fotograf bei der Überlassung der Nutzungsrechte die Auflage erhalten hat, daß eine Internetveröffentlichung nur mit dem Namenszug des Fotografen gestattet ist, dann darfst Du sie nur mit dem entsprechenden Namenszug oder ggf. einem Hinweis auf den Urheber veröffentlichen.

    Deine Kundin hat übrigens als abgebildete Person zwar kein Urheberrecht - aber ein Persönlichkeitsrecht an den Bildern. Du brauchst also zur Veröffentlichung auch ihr Einverständnis (es sei denn, sie wäre eine "relative" oder "absolute Persönlichkeit des öffentlichen Lebens" - das wäre beispielsweise bei einem Politiker oder Schauspieler der Fall.).

    In Deinem Fall solltest Du Dich also nochmal an Deine Kundin wenden und sie fragen, ob sie alle Nutzungsrechte hat oder ob es da Auflagen gibt und laß Dir den Namen des Fotografen geben. Wenn er lediglich bei Veröffentlichung gefordert hat, daß sein Name genannt ist kannst Du den unter das Bild setzen ((c) Foto: xy) und hast damit dem Recht genüge getan.

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Aha, also ist es doch noch etwas komplizierter als man so denkt! Danke, das ist sehr interessant...ziemlich vielfältig!

    Ich werde das auf jeden Fall machen, dass ich mich nochmal an meine Kundin wende und nach den genauen Nutzungsrechten frage. Ich nehme aber an, dass sie da gar nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit der Fotografin gemacht hat, weil's wohl doch eher 'der Fotograf um die Ecke' war. Ich denke eher, dass ihr das im Nachhinein noch eingefallen ist, dass sie da ein bisschen Werbung für sich machen könnte.

    Ich hätte auch gar kein Problem damit, den Namen der Fotografin noch ins Bild einzubinden oder auf der Website zu nennen, aber da ich eben gar nichts über sie weiss (nicht mal den Namen), kann ich das natürlich so ohne Weiteres eh' nicht machen.

  • 1
    Antwort von oliberlin oliberlin

    Der Fotograf hat die alleinigen Urheberrechte an der Fotografie, auch wenn auf dem Bild unter anderem ein Kleid zu sehen ist, welches Du angefertigt hast. Auch die abgebildete Kundin könnte lediglich einer Veröffentlichung widersprechen, da sie ein Recht am eigenen Bild hat. Der Fotograf hat der Kundin aber vermutlich die Nutzungsrechte zu dem Bild eingeräumt, was er aber durchaus an Bedingungen knüpfen kann - z.B. eine kommerzielle Nutzung im Internet nur mit eingearbeitetem Namenszug des Fotografen.

    Auch wenn man einen Fotograf für die Fotografien bezahlt bleiben die Urheberrechte immer beim Fotografen und solange dieser einer Veröffentlichung nicht ausdrücklich zugestimmt hat kann er denjenigen der sie veröffentlicht in Regress nehmen. Da der Fotograf hier ein bis zu fünffaches Nutzungsentgelt als Vertragsstrafe erheben kann sollte man von einer Nutzung ohne entsprechende Nutzungsrechte in jedem Fall absehen.

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Ah, gut. Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Wieder was dazugelernt.

    (Schade nur, dass Kleidung nicht als Kunstwerk gilt, bzw. leider nicht dieselben Rechte daran geknüpft sind wie an Fotos...)

    Kommentar von oliberlin oliberlinoliberlin

    Naja, Deine schöpferische Leistung wird im Prinzip genauso gewürdigt wie die des Fotografen: Niemand dürfte ohne Deine Zustimmung Kopien von dem Kleid anfertigen und diese weitergeben.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Wie wäre es dann, wenn du deine Entwürfe an einem Model oder Puppe fotografieren lässt und dir alle Nutzungsrechte sicherst?

    Ich arbeite nur so. Shooting, Daten-CD, Nutzungsvertrag, Rechnung - erledigt. Sich noch ständig darum kümmern zu müssen, ob irgendwelche Vervielfältigungen oder Nutzungrechte vorliegen, um daraus Vergütungen zu beanspruchen, wäre mir viel zu aufwändig.

    Der finanzielle Mehrertrag dafür ist deutlich zu gering, da verkaufe ich lieber gleich alles mit Auftrag :-)

    G imager761

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Ja, das mache ich natürlich ohnehin, allein um meine Arbeit zu dokumentieren. Diese Bilder werden ja auch von mir veröffentlicht, keine Frage.

    Aber ein zusätzliches schönes Foto des Kleides an der Kundin mit nettem, lobreichen Kommentar wirkt natürlich weitaus besser auf potentielle weitere Kunden - und in einer Kundengalerie ist ein Foto an einer Schneiderpuppe oder an einem Model ja auch fehl am Platze.

  • 1
    Antwort von herja herja

    Das Urheberrecht an dem Bild liegt bei der Fotografin. Ohne deren Einwilligung (schriftlich) solltest du das Foto lieber nicht veröffentlichen. Das wäre ein eindeutiger verstoß gegen das Urheberrecht.

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Aha, ok, weil sie das Foto angefertigt hat, vermute ich?

    Und folgt daraus, dass auch meine Kundin die Fotos nicht veröffentlichen dürfte?

    Ok, dann werd ich wohl meine Kundin nochmal anschreiben müssen, damit die Fotografin da ihre Werbung einfügt. Wär sonst echt schade, denn die Bilder sind sehr schön geworden.

    Kommentar von herja herjaherja

    Und folgt daraus, dass auch meine Kundin die Fotos nicht veröffentlichen dürfte?

    Richtig, Urheber ist die Fotografin, mit allen Rechten.

    Kommentar von oliberlin oliberlinoliberlin

    Allerdings in dem Fall wohl auch mit allen Pflichten: Solange nichts anderes vereinbart wurde könnte die Kundin im Kleid auch der Fotografin die Nutzung untersagen, da sie allein auf dem Foto abgebildet ist und das Kunsturhebergesetz auch das Recht am eigenen Bild schützt.

  • 1
    Antwort von AnMaGe AnMaGe

    Rechte hat meines Wissens nach immer der -Autor -Zeichner -Künstler...

    und somit leider auch der Fotograph :(

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Das stimmt natürlich normalerweise, aber das Werk (die Fotos) wurden ja verkauft. Also hat meine Kundin dann nicht die Rechte? Zudem ist sie ja auf den Fotos selber abgebildet - da gibt es doch das Recht am eigenen Bild oder sowas in der Art?

    Kommentar von herja herjaherja

    Mit dem Kauf des Fotos erwirbt man nicht das Recht zur Veröffentlichung. Es sei denn, das wurde extra schriftlich vereinbart.

  • 0
    Antwort von grfater grfater

    Die Fotografin hat offenbar die Rechte an dem Bild behalten. Also darfst Du es nicht.

    Kommentar von Signalfeuer Signalfeuer

    Naja, das weiss ich eben leider gar nicht. Wenn ich das so genau wüsste, müsste ich ja meine Frage hier nicht stellen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.