Eine Kundin von mir hat Fotos von sich in ihrem Kleid (Kleid=mein Werk) von einer Fotografin machen lassen und mir dann die Bilder zwecks Veröffentlichung in meiner Kundengalerie per Email zugesendet. Einige Wochen später kam eine weitere Email von der Kundin mit der Bitte, noch abzuwarten mit der Veröffentlichung, da die Fotografin noch ihren Namenszug / Werbung in die Bilder einarbeiten wolle und sie sich dann wieder mit den bearbeiteten Bildern per Mail bei mir melden wolle.
Daraufhin erfolgte leider keinerlei Bilderversand oder eine weitere Meldung mehr; die Mailadresse der Fotografin habe ich nicht erhalten.
Meine Frage wäre jetzt: Wer hat jetzt die Rechte an den Bildern? Meine Kundin, weil sie ja auch abgebildet ist und den Fotoauftrag bezahlt hat und die Bilder jetzt ja ihr Besitz sind? Und darf ich sie deshalb trotz fehlendem Namenszug der Fotografin veröffentlichen? Oder mache ich mich da irgendwie strafbar?
Aha, also ist es doch noch etwas komplizierter als man so denkt! Danke, das ist sehr interessant...ziemlich vielfältig!
Ich werde das auf jeden Fall machen, dass ich mich nochmal an meine Kundin wende und nach den genauen Nutzungsrechten frage. Ich nehme aber an, dass sie da gar nicht unbedingt einen schriftlichen Vertrag mit der Fotografin gemacht hat, weil's wohl doch eher 'der Fotograf um die Ecke' war. Ich denke eher, dass ihr das im Nachhinein noch eingefallen ist, dass sie da ein bisschen Werbung für sich machen könnte.
Ich hätte auch gar kein Problem damit, den Namen der Fotografin noch ins Bild einzubinden oder auf der Website zu nennen, aber da ich eben gar nichts über sie weiss (nicht mal den Namen), kann ich das natürlich so ohne Weiteres eh' nicht machen.