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Auftragserteilung am Telefon

Frage von radio101 radio101

Hallo,

ein Kunde hat mir einen Auftrag am Telefon erteilt und ich habe Ihn ausgeführt. Wir sind vom vereinbarten Preis und den Leistungen nich abgewichen.

Jetzt fängt er an zu handeln. Die Rechnung hat er schon. Muss er sie auch zahlen?

Gruß

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Theoretisch muss er sie zahlen, praktisch stellt sich immer das Problem der Beweisbarkeit der Konditionen.

    Auftragserteilungen immer nur schriftlich, wenns sein muss auch per Fax.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Ich hätte mir das per Fax oder durch Unterschreiben des Auftrags bestätigen lassen.

    Problem ohne was Schriftliches ist immer der Beweis.

  • 1
    Antwort von biggie55 biggie55

    ja,wenn er handeln wollte,hätte er das vor auftragserteilung machen müssen.

  • 0
    Antwort von FragMich24 FragMich24

    Wenn er die Leistung abgenommen hat (und bestätigt hat), schon.

  • 0
    Antwort von libertaequitas libertaequitas

    Solange keine Mängel vorliegen, kann er natürlich nicht handeln und muss zahlen!

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