Hallo,
ein Kunde hat mir einen Auftrag am Telefon erteilt und ich habe Ihn ausgeführt. Wir sind vom vereinbarten Preis und den Leistungen nich abgewichen.
Jetzt fängt er an zu handeln. Die Rechnung hat er schon. Muss er sie auch zahlen?
Gruß
Hallo,
ein Kunde hat mir einen Auftrag am Telefon erteilt und ich habe Ihn ausgeführt. Wir sind vom vereinbarten Preis und den Leistungen nich abgewichen.
Jetzt fängt er an zu handeln. Die Rechnung hat er schon. Muss er sie auch zahlen?
Gruß
Theoretisch muss er sie zahlen, praktisch stellt sich immer das Problem der Beweisbarkeit der Konditionen.
Auftragserteilungen immer nur schriftlich, wenns sein muss auch per Fax.
ja,wenn er handeln wollte,hätte er das vor auftragserteilung machen müssen.
Solange keine Mängel vorliegen, kann er natürlich nicht handeln und muss zahlen!
Ich hätte mir das per Fax oder durch Unterschreiben des Auftrags bestätigen lassen.
Problem ohne was Schriftliches ist immer der Beweis.