Auftragsbestätigung per Email - Widerspruchsfrist - Vertrag

5 Antworten

Ja so leit es mir tut dein Gasversorger hat Recht. Wahrscheinlich stand das auch schon im Vertrag beim Abschluss. Und jeder Mench weiß , dass man nur 14 Tage Wiederrufsrecht hat.

Bei Abschluss stand das ich eine Auftragsbestätigung vom Anbieter erhalte - diese kam nicht bei mir an - In dieser soll aber wohl etwas von Widerspruchsfrist stehen - wies oll ich aber wiedersprechen wenn ich nichts bekomme ?! Der Empfang der Email kann mir ja nicht nachgeiwesen werden !?

Bist Du sicher, dass Du keine Auftragsbestätigung bekommen hast? Vielleicht ist die in den Mails untergegangen? Das Problem ist, dass die das nachweisen können...

Kann schon sein, das sie als SPAM untergegangen ist, aber reicht sowas rechtlich aus ? Habe sie wirklich nie gesehen ! Finde das ja schon recht merkwürdig -

@zeins

Habe bei Check24 mal eine Hausratversicherung abgeschlossen. Nach 2 Wochen habe ich dann Post von der Versicherung bekommen und seit dem Tag ist alles rechtskräftig..

Ohne Unterschrift kein Vertrag. Hast Du eine Unterschrift geleistet, z.B. durch PostIdent? Wenn der Vertrag unterschrieben und die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, kommst Du so schnell nicht wieder aus dem Vertrag. Eine Vertrag allein per E-Mail kann jedoch nicht zustande kommen. Laß Dir nichts vormachen. Am besten wendest Du Dich an Deinen alten Gasversorger. Er wird Dich beraten, denn er hat Interesse daran, daß Du weiter sein Kunde bleibt.

Unterschrieben wurde nichts - nur die Onlinevergleich und Abschluss über check24.de mit dem Hinweis das sich der neue anbieter nach Prüfung der Boni bei mir medet,...

Ich hab meine Hausratversicherung auch über Check24 gemacht und nichts unterschrieben. Ich habe dann irgendwann von der Versicherung Post bekommen und seit dem Tag ist alles rechtskräftig. Auch ohne Unterschrift.

@Aryan2011

diese antwort ist müllig!

Erstens möchte ich die hier vorliegende Antwort von DerBergdoktor widersprechen.

Es ist nicht richtig, dass Verträge ohne Unterschrift nicht zustande kommen können. Je nachdem Vertrag ist eine Form fürs Zustandekommen des Vertrages gesetzlich geregelt. Beim hier zur Rede stehenden Vertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag. Es wurde Online Gaslieferung gegen Entgelt angeboten. Das Angebot war an Allgemeinheit gerichtet, sodass erst durch die Abgabe Ihres Angebots einen Antrag entsteht. Durch die Annahme Ihres Antrages seitens des Gaslieferanten kommt einen Vertrag zustande und zwar ohne Unterschrift.

In deinem Fall hat nach eigenen Angaben der Gaslieferant mitgeteilt, dass diesem die Kündigung des bisherigen Netzbetreibers zwischenzeitlich vorliegt. Zudem wird mit der Lieferung ab 01.03.2012 beginnen, sofern die Ummeldebestätigung des bisherigen Netzbetreibers eingegangen ist. Dies ist eine klare Annahme Ihres Antrages. Weiterer Nachweis bedarf es nicht. Auch willkommen bei uns würde als Annahme ausreichen. Selbstverständlich gibt es bei Fernabsatzverträgen wie in Ihrem Fall eine gesetzliche Widerrufsfrist. Diese beträgt in der Regel 2 Wochen, wenn der Gaslieferant Sie beim Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zeitpunkt, indem Sie die Willkommensemail vom Gaslieferanten bekommen haben bzw. die Unterrichtung über die vorliegenden Kündigungsbestätigung. Sollte bei dieser Email tatsächlich keine Widerrufsbelehrung vorhanden sein, dann sollten Sie überprüfen, ob die Widerrufsbelehrung in einer anderen Email enthalten war. Sie müssen davon ausgehen, dass der Gaslieferant über diese Vorgehensweise sehr informiert ist und auch die an Sie gesandten Emails problemlos nachweisen kann. Sollte tatsächlich in keiner der Emails eine Widerrufsbelehrung vorhanden sein, dann haben Sie 6 Monate Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Dies können Sie dann gleich tun, indem Sie eine schriftliche Widerrufsemail an den Gaslieferanten senden. Weisen Sie in der Email vorsorglich daraufhin, dass bisher eine Widerrufsbelehrung durch den Gaslieferanten nicht erfolgt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird der Gaslieferant versuchen Ihre Angaben zu widerlegen, indem dieser Ihnen gegenüber den Nachweis der Widerrufsbelehrung erbringt. So wissen Sie zugleich, ob der Gaslieferant über solchen Nachweis verfügt.

Sie haben nicht das Datum genannt, indem Sie die Email über die Kündigungsbestätigung bekommen haben. Im Zweifel ist der Vertrag an diesem Tag zustande gekommen und Sie haben 2 Wochen Widerrufsfrist ab diesem Tag, sofern Sie zugleich eine Widerrufsbelehrung bekommen haben oder 6 Monate Widerrufsfrist, sofern keine Widerrufsbelehrung in der Email enthalten war.

Es gibt auch 4 Wochen Widerrufsfrist, wenn einigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sparen wir uns, denn ich gehe davon aus, dass der von Ihnen genannte Gaslieferant auf ihrer Webseite ausführliche Informationen auch zum Widerrufsrecht bei verschiedenen Gastarifen anbietet.

Ich hoffe ich könnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein.

Es handelt es in diesem Fall eindeutig um einen Fernabsatzvertrag, weil der Vertrag über die Gaslieferung ausschließlich über das Internet zustande gekommen ist.

In soweit hat der Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs.2 BGB 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, die den Anforderungen des § 360 Abs. 1 BGB entsprechen müssen, in Textform mitgeteilt wird.

Bei Fernabsatzverträgen über das Internet beträgt die Widerrufsfrist in der Regel 30 Tage, wenn spätestens unmittelbar mit der Auftragsbestätigung diese Widerrufsbelehrung per E-Mail dem Verbraucher mitgeteilt wird.

Ist nur keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt, so erlischt das Widerrufsrecht frühestens nach 6 Monaten ab dem Vertragsabschluss.

Daher am besten nun unverzüglich schriftlich (Einschreiben per Rückschein) gegenüber dem Gasanbieter den Widerruf des Vertragsangebot erklären.