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Auftragsbestätigung erhalten - jetzt kann der Lieferant angeblich nicht liefern

Frage von colombiagirl colombiagirl

Habe eine Auftragsbestätigung von einem Unternehmen erhalten per eMail. Jetzt kann es angeblich die Ware nicht liefern, da mehr Bestellungen entgegengenommen wurde, als Ware zur Verfügung steht. Ist er nicht durch seine Auftragsbestätigung rechtlich gebunden, die Ware auch zu liefern?

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Bastian78 Bastian78

    Also ich denke spätestens mit der Email, dass die Bestellung eingegangen ist ist der Kaufvertrag zustande gekommen... Definition und Zustandekommen eines Vertrags (§§ 145 ff. BGB) Ein Vertrag ist ein zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei einander entsprechende Willenserklärungen zustande kommt, die als Angebot (Offerte) und Annahme (Akzeptation) bezeichnet werden. Er sagt ja auch nicht er will nicht liefern, oder? Er sagt doch nur es dauert länger....

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    Dann ist der o.g. Passus: Ein Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung der Ware zustande falsch ?

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    Zumindest würde ich es als fragwürdig bezeichnen, da manche Händler sich gerne rausreden möchten.Nicht alles glauben was die schreiben...Solange er nicht sagt ich liefere garnicht ist ja auch alles ok, frag doch mal wann er denn liefern kann

    Kommentar von colombiagirl colombiagirlcolombiagirl

    Er sagte auf meine Nachfrage hin, dass er wahrscheinlich nicht mehr liefern kann. Ich soll immer mal wieder nachfragen im Abstand von zwei Wochen. Das ist doch lächerlich!

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    Gut dann wird es drauf hinauslaufen, dass er sagt er kann die Ware nicht mehr beschaffen.Das ist einfach unprofessionell.Bevor Du dich dann streitest mit Anwalt und blabla lass es gut sein und such Dir das nächst Beste Angebot. Vielleicht kannst Ihm ja wenigstens einen negativen Kommentar oder Bewertung dalassen...

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    Antwort von gerd0815 gerd0815

    Hast du denn schon etwas bezahlt. Wenn nicht, sehe ich keinen Anlass zu klagen.Schlimmer sind die sachen, wo die Haendler das Geld im Ausland einsammeln und dann verschwinden.

    Kommentar von colombiagirl colombiagirlcolombiagirl

    Nein, habe noch nichts bezahlt.

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    Antwort von adianthum adianthum

    ...oder vom Vertrag zurücktreten und dir dein Geld zurücküberweisen lassen. Hab ich damals gemacht, als das Handy meiner Tochter nicht kommen wollte und ging problemlos. Die Firma hat sich ausdrücklich für die Lieferschwierigkeiten entschuldigt und angeboten das Geld zurückzuschicken.

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    Antwort von colonius1106 colonius1106

    Eine Auftragsbestätigung heißt doch, der Verkäufer hat Deine Bestellung angenommen und bestätigt. Wenn er nun Probleme hat die Ware zu bekommen, so ist das sein Pech. Bestehe auf Lieferung des Artikels, notfalls auf einen Artikel der etwas höheren Preisklasse den er Dir wegen dem Ärger dann ruhig zu Deinem Preis verkaufen soll. Rein rechtlich gesehen muss er liefern. War das wirklich eine Auftragsbestätigung, stand das auf dem Papier oder in der email ?

    Kommentar von colombiagirl colombiagirlcolombiagirl

    Bestellbestätigung Ihre Auftragsnummer: 42765925

    Sehr geehrte Frau xxxxxx,

    vielen Dank für Ihre Bestellung vom 29.12.2009. (Dann kommt die Beschreibung der Ware und der Preis) Sobald die Ware unser Haus verlassen hat, senden wir Ihnen eine Versandbestätigung per E-Mail zu. Ihre Kundennummer finden Sie bei Erhalt der Bestellung auf Ihrer Rechnung.

    Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihren Wunschartikeln und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch!

    Ihr xxxxxxx-Team

    PS. Sollte Ihnen der Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von einem Monat nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an uns zurückschicken oder Ihre Bestellung widerrufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Bitte beachten Sie: Diese Bestellbestätigung ist eine Information, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung der Ware zustande.

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    Das ist eine klare Auftragsbestätigung. Aber da Du noch nichts bezahlt hast, laß die Sache im Sande verlaufen, schreib dem Verkäufer daß Du auf die Lieferung verzichtest und gut ist. Anderswo wird man den Artikel ja noch kaufen können.

    Kommentar von colombiagirl colombiagirlcolombiagirl

    Das ist das Problem: Es war ein super Aktions-Preis und ich will die Ware eigentlich schon gerne haben. Wäre es so ein "0815"-Geschäft wäre es mir egal!

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    Scheint als doch noch kein Kaufvertrag zustandegekommen zu sein. Rechtlich fraglich ob Du auf die Lieferung bestehen kannst, jetzt wo ich das alles gelesen habe...

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    Antwort von Simpzon Simpzon

    Handelt es sich nicht vielleicht um eine Art "Eingangsbestätigung"? Meist die erste (automatisierte) Mail, die nach bei online-Bestellungen bekommt. In diesen Fällen ist er nämlich noch nicht gebunden, der Kaufvertrag ist noch nicht zustande gekommen. Und auch in allen anderen Fällen gibt es keine klare Regel, es gibt zuviele Hintertürchen. Dein Händler könnte eine plausible Erklärung für den Warennotstand haben und deswegen aus der Nummer rauskommen...

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    nein das ist quatsch. warennotstand ist dem händler sein risiko. der vertrag kommt zustande wenn der kunde ein angebot annimmt

    Kommentar von Simpzon SimpzonSimpzon

    Falsch. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung erst das Angebot ab. Diese Diskussion gibt es immer wieder bei Tippfehler-Angeboten, in denen man zB ein Laptop für 49,90 € statt 499,00 € ergattern kann. Auch in diesen Fällen ist der Händler nicht zwangsläufig verpflichtet, die Ware für den Spottpreis auszuliefern.

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    Hallo ! Hier geht es nicht um TIPPFEHLER! Hallo !!

    Kommentar von Simpzon SimpzonSimpzon

    Herrjeee, es war ein Beispiel. Komm wieder runter, dein Blutdruck wirds dir danken. :)

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    ☻☻☻ lol ☺☺☺

    Kommentar von colonius1106 colonius1106colonius1106

    Der Händler hat mehr Ware verkauft als er hat. Das ist kein Notstand oder sowas, sondern eigenes Verschulden. Und jetzt muß er zusehen wie er da rauskommt! Geld zurück oder höherwertige Ware liefern zum gleichen Preis!

    Kommentar von Bastian78 Bastian78Bastian78

    Der Kunde bestellt doch aufgrund eines Angebots im Internet, oder nicht? Also macht der Händler ein Angebot und der Kunde nimmt es mit seiner Bestellung an. Hier geht es auch nicht um Tippfehler

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    Antwort von Bastian78 Bastian78

    ja er muss die ware liefern. was war denn für eine lieferzeit ausgemacht? wenn der termin überschritten ist kannst du ihm schriftlich eine nachfrist setzen...

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    Antwort von DJStorm DJStorm

    Im Beitrag vom 04.01.2010, 23:00 steht zum Schluss der Bestellbestätigung folgender Satz:

    > Bitte beachten Sie: Diese Bestellbestätigung ist eine Information, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung der Ware zustande.

    Der Satz sagt eigentlich alles aus. Keine Auftragsbestätigung, sondern nur eine Bestelleingangsbestätigung - der Kaufvertrag ist zu diesem Zeitpunkt also noch nicht zustandegekommen.

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