Also folgendes Problem: Ich habe vor drei jahren bei Audi A ein Auto gekauft....nach drei Wochen war der Wagen nicht mehr fahrbereit..da Audi A mehrere 100 Kilometer weg war brachte ich den Wagen zu Audi B...Audi B stellte fest das die Multitronik defekt war und alles zusammen sollte über 8000 € kosten. Ich verständigte Audi A u. Audi B das ich den Wagen zurückgeben würde wenn ich diese Kosten alleine tragen müsste. Nach Abzug der Gebrauchtwagengarantie war es noch eine Summe über 4000 €. Audi A und Audi B besprachen den Sachverhalt und Audi A sicherte mir und Audi B für die Restsumme von über 4000 € aufzukommen. Audi B informierte mich auch nochmal das Audi A die Kosten übernimmt. Daraufhin erfolgte die Reperatur. Bei Abholung des Wagens wurde mir eine Rechnung vorgelegt über die genannten 4000 € , ich verwies auf die Kostenzusage von Audi A. Rechnung wurde zurück genommen Wagen anstandslos ausgehändigt. Jetzt nach fast drei Jahren bekomme ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt der Firma Audi B und werde aufgefordert die 4000 € zu begleichen und mir dann das Geld von Audi A zurück zu holen. Was soll ich tun............
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Auftraggeber zahlt Rechnung nicht, jetzt soll ich diese Kosten übernehmen?
Frage von
tewmel
Antworten (5)
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3Antwort von
SeehaseSeehase
Ich rate dir zum Gespräch mit einem Anwalt. Bist du Adac oder ACE Mitglied?
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2Antwort von
LondonerNebelLondonerNebel
Nach fast 3 Jahren ohne Lebenszeichen von Audi würde ich von Verjährung ausgehen...
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0Antwort von
paula2005paula2005
Verweise auf die zusage dass Audi A die Rechnung begleicht...Haste noch was schriftlich?
Diese Frage
Ja ADAC...?
http://www.adac.de/infotestrat/rechtsberatung/default.aspx?ComponentId=26789&SourcePageId=62927