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Auftraggeber zahlt nicht - wie bekomme ich die überführte Umsatzsteuer zurück?

gefragt von freesolo am 27.01.2008 um 18:52 Uhr
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Schulden x 999 Selbständigkeit x 324 Umsatzsteuer x 240

Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Januar 2008 18:55
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Guck mal auf deine USt.-Steuerformulare! Dafür gibt es extra einen kapitel dort. Mit der Nächsten anmeldung kannst Du sie abziehen.


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 28. Januar 2008 18:14
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Wie lange ist es denn her, dass du die Rechnung gestellt hast?

Du darfst die USt erst korrigieren, wenn die Forderung uneinbringlich geworden ist, also wenn garantiert wird, dass der Kunde nicht mehr zahlt, z. B. durch Insolvenz!


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 27. Januar 2008 19:11
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Den Rechnungsbetrag als uneinbringlich in der USt.-Erklärung angeben, am besten mit einem Vermerk, warum - dann gibts die wenigsten Rückfragen.


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