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Auftraggeber zahlt nicht, kann ich Umsatzeinbußen geltend machen?

Frage von AngelFairy AngelFairy

Ich bin freiberufliche Texterin. Mein Auftraggeber zahlt ständig meine Rechnungen zu spät. Diesen Monat ist überhaupt nicht gezahlt worden. Auftraggeber wurde 2 Mal durch eine Mahnung in Verzug gesetzt. Da es mir nun endgültig reicht, habe ich jetzt vor die Arbeit einzustellen und zwar so lange, bis der Auftraggeber endlich gezahlt hat. Für diese Zeit möchte ich nicht nur Verzugszinsen, sondern auch die Umsatzeinbuße geltend machen, da ich 1. die Arbeit sofort wieder aufnehme, sobald gezahlt worden ist und 2. so schnell keine neuen Aufträge akquirieren kann. Ist das schlüssig und machbar? Habt ihr einen Rat?

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Antworten (4)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das wäre schön!

    Aber ohne Leistung kein Geld. Deswegen würde ich mir erst mal einen neuen Auftraggeber suchen und dann den bisherigen und offenbar unzuverlässigen Partner vergessen.

    Kommentar von 1loth1 1loth11loth1

    Genau, so wird in Schuh draus.

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    Antwort von CrazyDaisy CrazyDaisy

    Wenn Du nur einen Auftraggeber hast, musst Du aufpassen, dass Dir nicht Scheinselbständigkeit unterstellt wird! Da würde ich den Ball lieber flach halten und mir noch ein paar andere Kunden suchen. Übrigens sind verzögerte Zahlungen nichts Neues für Freiberufler. So lange überhaupt gezahlt wird, darfst Du Dich glücklich schätzen!

    Kommentar von mutzzie mutzziemutzzie

    So ist es.

    Würde vielleicht bei der IHK Rechtsberatung - ohne Namensnennung des Kunden - nachfragen ?

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    Antwort von Lifetrainer Lifetrainer

    Hallo ; Ich bin ebenfalls Texterin und kenne das Problem nur zu gut mit den NICHTZAHLERN .Meld Dich mal bei mir unter IDK_Internetdienstleistungen@web.de , dann kann ich Dir evtl. Tips geben und Dir sagen wie ich zumindest an mein Geld kam :-)

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Du läufst Gefahr Dich selbst wegen Scheinselbstständigkeit anzuzeigen ! Dem Auftraggeber kann allerdings nicht daran gelegen sein, weil Er die Abgaben nachentrichten muss !

    Sag Ihm einfach, wenn Er nicht zahlt wärst Du gezwungen dich Arbeitssuchend zu melden !

    Was dann kommt kann Er sich ausrechnen !

    Obwohl, und das muss angeführt werden, Du genauso gut wie der Arbeitgeber weist dass diese Beschäftigung nicht in Ordnung ist, deshalb könnten euch beiden eine Einbusse nicht schaden !

    Kommentar von AngelFairy AngelFairyAngelFairy

    Ich bin nicht scheinselbstständig. Nur weil eine Firma anfangs nur ein und denselben Auftraggeber hat, ist sie noch lange nicht scheinselbstständig. Ich habe mehrere Aufträge für diesen Kunden bearbeitet und das hat eben bis jetzt gedauert. Scheinselbstständig bedeutet, dass man weisungsgebunden arbeitet und nicht frei entscheiden kann. Dies ist bei mir aber nicht der Fall.

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