Hallo! Ich habe einen Pflasterer beauftragt unsere Einfahrt zu pflastern. Er hat den Auftrag angenommen und von uns eine Anzahlung bekommen weil er am nächsten Tag (Mittwoch) anfangen wollte. Wer nicht kam war der Pflasterer. Telefonisch nachgefragt waren die Steine angeblich nicht sofort lieferbar. Wollte dann am Freitag anfangen. Kam nicht. Da es ein NEubau ist trägt die Rechtschutzversicherung keine Anwaltskosten. Wir haben jetzt schriftlich eine Frist gesetzt, wenn bis dahin nichts geschieht was wäre da besser? Anzeigen? Über Anwalt? Oder gibts da noch was anderes?
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Auftrag vergeben, Anzahlung geleistet, Handwerker fängt nicht an, anzeigen?
Frage von
helmut49
Antworten (4)
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0Antwort von
maiki01maiki01
habt ihr eine schriftlichen vertrag mit datum des arbeitsbeginnes abgeschlossen oder mündlich? wenn schriftlich, erneut eine schriftliche frist setzen, darin ankündigen dass ihr sonst vom vertrag zurück tretet und die anzahlung erstattet haben wollt. wenn mündlicher vertrag, warten bis er kommt
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