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Aufteilung Nachlass im Todesfall, hier: Kosten für Familiengrab und Grabstein

gefragt von KatzeMinkaMorle am 20.08.2009 um 11:59 Uhr

Mein Vater ist verstorben und war in 2. Ehe verheiratet (ebenfalls 2. Ehe für die Ehefrau). Aus dieser Ehe gab es keine Kinder, jedoch aus der 1. Ehe für beide Partner. Die Stiefmutter hat für die Beerdigung ein Familiengrab (Urnengrab für meinen Vater und sich selbst) gekauft. Statt eines einfachen Grabstein hat sie von sich aus einen weitaus teueren Grabstein in Auftrag gegeben (Gesamtkosten ca. 2.600 Euro). Das ist aber jetzt nicht das Problem. Die Frage ist, wie diese Kosten vom vorhandenen Vermögen letztendlich in Abzug zu bringen sind. Ist der Abzug in voller Höhe oder -weil es sich um ein Familiengrab handelt- der Abzug nur zur Hälfte richtig. Würde man die Kosten jetzt voll in Abzug bringen würden beim Tode der Stiefmutter deren Erben lediglich mit den Kosten für den Schriftzug auf dem Grabstein belastet werden. Das würde ich als ungerecht finden und jetzt für den halben Abzug der Kosten bei der Abrechung plädieren. Gibt es hier evt. gesetzliche Vorgaben? Vielen Dank im voraus. Gruß MS


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anonym
beantwortet von Reisefreunde am 20. August 2009 12:06
2x
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so wie ich lese habt ihr keinen guten Kontakt zu ihr? aber euer Vater hat diese Frau sicher geliebt, warum so kleinlich, kenne die Testamentregelung eures Vaters nicht, aber wenn sie über alles verfügen kann, kann es passieren, dass sie bis zu ihrem Ableben alles verbraucht, dann geht ihr auch leer aus....


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 20. August 2009 12:01
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Wenn sie einen so teuren Grabstein nimmt, soll sie ihn doch auch zahlen


anonym
beantwortet von bijou1020 am 20. August 2009 12:02
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ich würde mich da mal auf dem Gericht erkundigen.

Kommentar von 6fd60501b431dfd2068fe1e6e320ee55smallMonAlfredo am 21. August 2009 09:12

Die Aufgabe von Gerichten ist nicht die Beratung in Rechtsfragen sondern die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten. Deshalb geht man zur Klärung von Fragen zum Anwalt und nicht zum Gericht.

Kommentar von bijou1020 am 21. August 2009 10:50

da gebe ich Dir nur teilweise Recht, denn in einigen Situationen geben Sie auch eine Beratung,die dann meist kostenlos ist. Zum Anwalt gehen ist für viele Menschen auch eine Kostenfrage.


anonym
beantwortet von HASEE am 20. August 2009 12:04
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Ich glaube sie sollte das zahlen. Wenn sie letztendlich a nur selber davon profitieren will.

Kommentar von 6fd60501b431dfd2068fe1e6e320ee55smallMonAlfredo am 21. August 2009 09:13

Das steht ihr doch zu. Schließlich ist sie ja die Ehefrau gewesen.


Cera2004
beantwortet von Cera2004 am 20. August 2009 12:11
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In diesem Falle ist es ja so, daß die Stiefmutter und die Kinder/das Kind je zur Hälfte Erben, also sollte die Stiefmutter zumindest die Hälfte der Kosten tragen, wird aber in einem Streit ausarten denke ich, wenn die Kinder einen so teuren Grabstein nicht gekauft hätten, wobei ich den Preis eigentlich ok finde. Dann ist es auch wiederum so, daß von dem Gesamtvermögen des Erblasser die Kosten für Beerdigung, "Leichenschmaus", manchemal auch sogar Kleidung, abgezogen werden und der Rest wird dann gesetzlich oder nach Testament aufgeteilt. Wenn man mit der Stiefmutter nicht klar kommt, könnte man dann wegen der Kosten für den Grabstein sich anwaltliche Hilfe holen, damit diese dann mehr als die Hälfte der Kosten tragen muß. Die Frage ist immer nur, ob es das wert ist.


MonAlfredo
beantwortet von MonAlfredo am 21. August 2009 09:11
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Es wurde von Cera schon richtig klargestellt, dass die Bestattungskosten vor der Verteilung vom Erbe abgezogen werden. Dadurch sind die Nachkommen auch an den angeblich "überhöhten" Kosten für Grabstein usw. zu ihrem Prozentsatz beteiligt. Sich dagegen zu wehren ist sicher teurer als der eigene Anteil. Telefonische bzw. E-Mail-Rechtsauskunft (ab 5 Euro/Minute): http://anwalt.de). - Tatsache ist aber (wie Cera schreibt), dass einer Ehefrau vom Erblasser das Recht zugebilligt wird, zu entscheiden, was sie will. Das ernst zu nehmen ist auch eine Form von Respekt gegenüber dem Verstorbenen.


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