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Aufteilung diverser Kosten in einem 6-Familienhaus

gefragt von Tommes1 am 04.04.2008 um 17:55 Uhr

Hallo, gibt es gesetzliche Regelungen, wie eine Aufteilung der gemeinsamen Kosten stattzufinden hat? Wir haben in unserem 6-Familienhaus eine digitale Sat-Anlage installieren lassen. Nun wurde bei der Nebenkostenabrechnung die Aufteilung der Kosten nach Größe der Wohnungen vollzogen. Wir haben die größte Wohnung (etwa 1/4 der Gesamtwohnfläche), aber wir sehen doch deswegen nicht mehr fern als die Nachbarn?


Reply


Biggi2000
beantwortet von Biggi2000 am 4. April 2008 18:23
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Ich bin ebenfalls Hausbesitzer und habe nach Rücksprache mit den Mietern eine Satelittenanlage installieren lassen. Die Kostenumlage war pro Wohneinheit(Anschluss) und das ist doch auch selbstverständlich. Ich kann doch nicht nach Wohnungsgröße oder Personenzahl umlegen. Ich denke , daß jedes Gericht das genau so sehen würde..

Beim Auszug müßte jedoch ein neuer Mieter diese Kosten übernehmen.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. April 2008 17:56
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Der Abrechnungsschlüssel muss sich aus Eurem Mietvertrag ergeben. Schau' dort mal nach.

Kommentar von Tommes1 am 4. April 2008 18:00

Tja, wir sind allerdings Eigentümer. Im Kaufvertrag ist nichts dergleichen zu lesen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. April 2008 18:08

wenn ihr die Anlage erst nach dem Kauf errichtet habt, kann es ja auch nicht im Kaufvertrag stehen. Dann ist es aber ein einmaliger Betrag, der von allen Eigentümern nach Wohneigentumsanteil, bzw. aus Rücklagen bezahlt wird. Folgekosten gibt es doch bei Satanlagen gar nicht! Daher gibt es für Wohneigentümer auch keine jährliche Abrechnung. Wie der jeweilige Eigentümer es auf die Mieter umlegt kann euch ja egal sein, da ihr ja nichts zahlen müßt (wenn dann nur virtuell - würdet aber ja dafür die Einnahmen bekommen)


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. April 2008 17:58
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bei einem Antennenanschluß ist die einzig vernünftige Regelung nach Wohneinheiten!!! Alles andere ist Schwachsinn.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 4. April 2008 18:26

ist eigentlich auch nicht in den Nebenkosten aufzuzählen (wenn es nicht im Mietvertrag so steht, wäre es nicht umlagefähig) sondern ist Bestandteil der Miete, genauso wie eine Küche usw.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. April 2008 17:56
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Es darf nach Quadratmetern oder Personenzahl umgelegt werden.

Kommentar von Simple_avatar1smallwauwie am 4. April 2008 18:38

falsch, nach Wohneinheiten wie beim Kabelanschluß


mitra54
beantwortet von mitra54 am 4. April 2008 17:59
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Das kann man auch nicht so ganz nachvollziehen. Sieh noch mal in den Vertrag, wie die Abrechnungsmodalitäten sind.





Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 4. April 2008 17:57
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nebenkosten werden so abgerechnet wie es im mietvertrag steht.

qm, personenzahl oder mietparteien.

steht bei euch qm, zählt das auch für die sat-anlage.


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