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Aufteilung der Bestattungskosten unter allen Kindern

Frage von stevewonder1210 stevewonder1210

Hallo,

mein Vater ist vor wenigen Wochen verstorben. Ich hatte seit meiner Kindheit keinen Kontakt mehr zu ihm. Ich weiß noch nicht einmal wie er aussieht. Ich kannte bis zu seinem Tode auch nicht seinen Wohnsitz.

Ich habe nach dem Tod meines Vaters ein Schreiben der Gemeinde X zur Übernahme von Bestattungskosten bekommen. Die Gemeinde X hat als zuständiges Ordnungsamt gemäß Bestattungsgesetz die Bestattung veranlasst, da zum Todeszeitpunkt keine Angehörigen des Toden ausfindig gemacht werden konnten. Es wurde ein Bestattungsunternehmen beauftragt.

Nach der Bestattung hat die Gemeinde X versucht nahe Angehörige ausfindig zumachen. So wurde ich als leibliches Kind über die Meldbehörden ausfindig gemacht. Die Gemeinde X sagte mir, dass ich nun die Kosten der Bestattung tragen muss und hat mir mit dem o.g. Schreiben gleich die Rechnung des Bestattungsunternehmens einschl. Auslagen als Anlage beigefügt. Na super!

Die Gemeinde X teilte mir telfonisch mit, dass mein Vater noch eine weitere Tochter besitzt, die jedoch über die Meldebehörden als nicht auffindbar ist. So erfährt man nach so vielen Jahren, dass man noch eine Stiefschwester hat. Der Gemeinde X liegt lediglich eine Geburtsurkunde über meine Stiefschwester vor.

Ich dachte mir, dass wir uns nun die Kosten teilen könnten, aber so einfach ist das nicht. Die Gemeinde X sagt, ich müßte die komplette Bestattung mit allen Kosten bezahlen. Das leuchtet mir nicht ein, da es doch noch ein zweites leibliches Kind gibt, müßten doch die Kosten geteilt werden.

Nun meine Frage: Muss ich die Kosten der Bestattung komplett allein tragen obwohl noch eine zweites leibliches Kind vorhanden ist?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    ich persönlich kenne es folgendermaßen: Die Bestattungskosten werden aus dem Erbe direkt herausbezahlt. Auch wenn ihr noch keinen Erbschein bekommt, man kann mit den Rechnungen für die Bestattung zur Bank eures Vaters gehen, damit der Betrag aus dem Nachlasskonto beglichen wird (Dazu sind die Banken verpflichtet wenn ihr Rechnungen vorlegt! Egal ob es ein Testament gibt oder nicht, egal ob schon ein Eröffnungsprotokoll beantragt wurde etc! Lass dir da nichts anderes erzählen! Ich arbeite selbst in einer Bank, da wird sich gerne rausgeredet)

    Wenn nicht genug Erbe dafür da ist ist es eigentlich immer so dass die Kosten unter ALLEN leiblichen Kindern aufgeteilt wird! Es kann keinem alleine aufs Auge gedrückt werden nur weil man den Wohnort der einen zuerst herausgefunden hat

    Kommentar von stevewonder1210 stevewonder1210

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Aus dem Erbe ist leider nicht zu holen, da es keins gibt. Mein Vater war ohne festen Wohnsitz, quasi obdachlos. Ich habe das Erbe bereits ausgeschlagen.

    Gibt es da keine gesetzliche Grundlage, dass die Kosten durch 2 Kinder geteilt werden müssen. Obwohl alle Parteien wissen, da gibts noch ein Kind, was jedoch nicht auffindbar ist. Tolles Deutschland! Ich dachte immer jeder muss sich bei der Meldebehörde melden. Ich bin ein ehrlicher Mensch und werde nun durch meine Meldepflicht bestraft.

    Dann muss ich wohl versuchen meine Halbschwester zu finden! Ich habe ein paar Eckdaten von meiner Halbschwester vom Ordnungsamt erhalten. Jedoch nur den Namen + Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsjahr. Quasi, die Daten von der Geburturkunde meiner Halbschwester. Nun komme ich damit auch nicht weiter. Ich habe schon alle Netzwerke, wie Facebook, meinvz und stayfriends durchsucht. Telefonbücher haben auch keinen Erfolg gebracht. Wie gesagt, sie kann ja ebenso jetzt einen anderen Nachnamen tragen.

    Ich glaube ich muss wohl mal mit einem Anwalt sprechen!

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    Antwort von MercedesPaolo MercedesPaolo

    wenn du als einziger auffindbar bist/warst, wirst du wohl nicht drum herum kommen. du könntest dann versuchen, deine schwester ausfindig zu machen und die hälfte von ihr einfordern. wenn sie allerdings nichts hat, bedeutet dies nur weitere kosten für dich,

    Kommentar von stevewonder1210 stevewonder1210

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Gibt es da keine Grundlage, dass die Kosten durch 2 Kinder geteilt werden müssen. Obwohl alle Parteien wissen, da gibts noch ein Kind, was jedoch nicht auffindbar ist. Tolles Deutschland! Ich dachte immer jeder muss sich bei der Meldebehörde melden. Ich bin ein ehrlicher Mensch und werde nun durch meine Meldepflicht bestraft. Ich habe ein paar Eckdaten von meiner Halbschwester vom Ordnungsamt erhalten. Jedoch nur den Namen + Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsjahr. Quasi, die Daten von der Geburturkunde meiner Halbschwester. Nun komme ich damit auch nicht weiter. Ich habe schon alle Netzwerke, wie Facebook, meinvz und stayfriends durchsucht. Telefonbücher haben auch keinen Erfolg gebracht. Wie gesagt, sie kann ja ebenso jetzt einen anderen Nachnamen tragen.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Deine Halbschwester( nicht Stiefschwester) solltest du ausfindig machen. Hat dein Vater an dich Unterhalt gezahlt? Nein? Dann mußt du nichts zahlen. Das habe ich mal in einer Zeitung gelesen ( Gerichtsurteil) Du solltest einen Anwalt fragen, bei dem die Erstberatung kostenlos ist.

    Kommentar von stevewonder1210 stevewonder1210

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort!

    Du hast Recht, es ist meine Halbschwester und nicht Stiefschwester. Teilweise hat mein Vater Unterhalt gezahlt, wenn er mal Liquide war. Aber zu meinem 18. Geburtstag hatte er einen Unterhaltsausstand im 5stelligen Bereich. Also, kann man sagen er hat kein Unterhalt gezahlt. Das Spiel keine Rolle, da Kinder auch Ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind. Das ist gesetzlich so verankert. Ich komme aus der Bezahlung leider nicht heraus. Ich habe ein paar Eckdaten von meiner Halbschwester vom Ordnungsamt erhalten. Jedoch nur den Namen + Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsjahr. Quasi, die Daten von der Geburturkunde meiner Halbschwester. Nun komme ich damit auch nicht weiter. Ich habe schon alle Netzwerke, wie Facebook, meinvz und stayfriends durchsucht. Telefonbücher haben auch keinen Erfolg gebracht. Wie gesagt, sie kann ja ebenso jetzt einen anderen Nachnamen tragen.

    Bleibt immer noch die Frage, ob der Bestattungsbetrag durch 2 Kinder geteilt wird oder ob ich nur die A-Karte habe, weil ich ordnungsgemäß bei der Meldebehörde gemeldet bin. Tolles Deutschland!

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    Antwort von Yhridleya Yhridleya

    eigentlich müssten die kosten schon aufgeteilt werden, nur, wenn sie nicht wissen, wo deine stiefschwester wohnt, können sie ihr auch keine rechnung schicken. ne andre sache ist die sache, dass du deinen vater nie wirklich gekannt hast. da müsste es doch eigentlich auch eine regelung geben, dass du das nicht zahlen musst, oder nicht?! ich würde da nochmal genauer nachhaken.

    Kommentar von stevewonder1210 stevewonder1210

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort!

    Ja, das ist auch das Problem, dass das Ordnungsamt nicht weiß, wohin die Rechnung geschickt werden soll. Ich kenne nun auch den Namen meiner Stiefschwester, den Geburtsort und das Geburtsjahr. Mehr durfte das Ordnungsamt nicht verraten, wegen Datenschutz. Ich habe bereits abgeklopft, dass ich um das Bezahlen nicht herum komme. Es spielt keine Rolle, ob ein gutes oder schlechtes Verhältnis bestand. Hierzu gibts auch Gerichtsurteile. Ich finde es nur ungerecht, dass ich die komplette Rechnung bezahlen soll. Obwohl alle Parteien wissen, da gibts noch ein Kind, was jedoch nicht auffindbar ist. Tolles Deutschland! Ich dachte immer jeder muss sich bei der Meldebehörde melden. Ich bin ein ehrlicher Mensch und werde nun durch meine Meldepflicht bestraft.

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    Antwort von penelopehope penelopehope

    wenn die erste benachrichtigung über den tod noch keine 6 wochen her ist, solltest du beim AG das erbe ausschlagen...dann brauchst du nicht zu zahlen.

    Kommentar von stevewonder1210 stevewonder1210

    Hallo,

    vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe das Erbe bereits innerhalb der 6 Wochen Frist ausgeschlagen. Deine Antwort ist leider nicht richtig, dass wenn man das Erbe ausschlägt auch nichts zahlen muss. Es bleibt die Bestattungspflicht gemäß Bestattungsgesetz. Hierzu muss der in der Rangfolge Nächste (die Ehefrau) des Verstorbenen tätig werden. Leider ist keine Ehefrau vorhanden, da mein Vater nicht verheiratet ist. So kommen als nächste Angehörige die Kinder ins Spiel, die sich um eine Bestattung kümmern müssten. Wir waren jedoch zum Todeszeitpunkt nicht erreichbar, also springt Kraft Gesetz das zuständige Ordnungsamt ein. Die Kosten sind gemäß Gesetz von den nächsten Angehörigen der Gemeinde zu erstatten. Das ist auch alles juristisch so rechtens. Bleibt die Frage, ob 1 Kind oder 2 Kinder zahlen müssen?

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