Hallo,
mein Vater ist vor wenigen Wochen verstorben. Ich hatte seit meiner Kindheit keinen Kontakt mehr zu ihm. Ich weiß noch nicht einmal wie er aussieht. Ich kannte bis zu seinem Tode auch nicht seinen Wohnsitz.
Ich habe nach dem Tod meines Vaters ein Schreiben der Gemeinde X zur Übernahme von Bestattungskosten bekommen. Die Gemeinde X hat als zuständiges Ordnungsamt gemäß Bestattungsgesetz die Bestattung veranlasst, da zum Todeszeitpunkt keine Angehörigen des Toden ausfindig gemacht werden konnten. Es wurde ein Bestattungsunternehmen beauftragt.
Nach der Bestattung hat die Gemeinde X versucht nahe Angehörige ausfindig zumachen. So wurde ich als leibliches Kind über die Meldbehörden ausfindig gemacht. Die Gemeinde X sagte mir, dass ich nun die Kosten der Bestattung tragen muss und hat mir mit dem o.g. Schreiben gleich die Rechnung des Bestattungsunternehmens einschl. Auslagen als Anlage beigefügt. Na super!
Die Gemeinde X teilte mir telfonisch mit, dass mein Vater noch eine weitere Tochter besitzt, die jedoch über die Meldebehörden als nicht auffindbar ist. So erfährt man nach so vielen Jahren, dass man noch eine Stiefschwester hat. Der Gemeinde X liegt lediglich eine Geburtsurkunde über meine Stiefschwester vor.
Ich dachte mir, dass wir uns nun die Kosten teilen könnten, aber so einfach ist das nicht. Die Gemeinde X sagt, ich müßte die komplette Bestattung mit allen Kosten bezahlen. Das leuchtet mir nicht ein, da es doch noch ein zweites leibliches Kind gibt, müßten doch die Kosten geteilt werden.
Nun meine Frage: Muss ich die Kosten der Bestattung komplett allein tragen obwohl noch eine zweites leibliches Kind vorhanden ist?
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort.
Aus dem Erbe ist leider nicht zu holen, da es keins gibt. Mein Vater war ohne festen Wohnsitz, quasi obdachlos. Ich habe das Erbe bereits ausgeschlagen.
Gibt es da keine gesetzliche Grundlage, dass die Kosten durch 2 Kinder geteilt werden müssen. Obwohl alle Parteien wissen, da gibts noch ein Kind, was jedoch nicht auffindbar ist. Tolles Deutschland! Ich dachte immer jeder muss sich bei der Meldebehörde melden. Ich bin ein ehrlicher Mensch und werde nun durch meine Meldepflicht bestraft.
Dann muss ich wohl versuchen meine Halbschwester zu finden! Ich habe ein paar Eckdaten von meiner Halbschwester vom Ordnungsamt erhalten. Jedoch nur den Namen + Geburtsnamen, Geburtsort und Geburtsjahr. Quasi, die Daten von der Geburturkunde meiner Halbschwester. Nun komme ich damit auch nicht weiter. Ich habe schon alle Netzwerke, wie Facebook, meinvz und stayfriends durchsucht. Telefonbücher haben auch keinen Erfolg gebracht. Wie gesagt, sie kann ja ebenso jetzt einen anderen Nachnamen tragen.
Ich glaube ich muss wohl mal mit einem Anwalt sprechen!