1

Aufteilung bei der Nebekostenabrechnung. Anteil qm oder Wohneinheiten???

Frage von condesa condesa

So nun noch eine Frage auf die ich bei meiner hohen NK Abrechnungen gestossen bin.

Mein Anteil setzt sich immer aus den Wohneinheiten zusammen, statt den qm. z.B: Verwaltergebühren 2184,84 Euro 9,00 WP 1 242,76 (mein Anteil)

Also ich kenne das aus Berlin so, dass jeder Besitzer nach der Größe der Wohnung bezahlt und nicht nach Wohnparteien. Bei mir sind 9 Wohnungen (ich meine alle sind größer als Meine). Natürlich beschliessen die munter, dass Sie für ihre 8 Wohnungen weniger zahlen. Aber geht das gesetzlich überhaupt??? Bei der Versammlung war ich nie (keine Zeit). Meine Wohnung war/ist in Ostholstein. Bin gespannt!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 4
    Antwort von amdros amdros

    Hier habe ich etwas für Dich gefunden:

    http://www.urteile-mietrecht.net/Verteilung-Nebenkosten.html

  • 3
    Antwort von doddo doddo

    Ich denke , der Aufwand für die Verwaltung einer Wohnung hängt nicht von der Größe der Wohnung ab , insofern ist das schon korrekt.

    Andere Umlagen , wie z.B. Grundsteuer , Versicherung etc. sollten nach Wohnungsgröße umgelegt werden.

  • 2
    Antwort von anitari anitari

    Aber geht das gesetzlich überhaupt???

    Geht.

    § 16 WEG

    (3) Die Wohnungseigentümer können abweichend von Absatz 2 durch Stimmenmehrheit beschließen, dass die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums im Sinne des § 556 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die nicht unmittelbar gegenüber Dritten abgerechnet werden, und die Kosten der Verwaltung nach Verbrauch oder Verursachung erfasst und nach diesem oder nach einem anderen Maßstab verteilt werden, soweit dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.

    http://dejure.org/gesetze/WEG/16.html

    Bei der Versammlung war ich nie (keine Zeit)

    Dein Pech.

    Kommentar von condesa condesa

    Was heißt Pech. Bei insgesamt 9 WP u 8 größeren Wohnungen hätte ich mit meiner Stimme nicht gegen 8 Stimmen mit größer Wohnungen "gewinnen" können. Die Mehrheit entscheidet ja!

  • 2
    Antwort von Doctores Doctores

    Ganz einfach:

    WEG § 1 Abs. 2 (Wohnungseigentumsgesetz)

    (Umlagen, Kosten ... §16)

    mehr Erklärung geht nicht.

    Gruß D.

  • 2
    Antwort von Zakalwe Zakalwe

    Als Verteilungsschlüssel können entweder Wohneinheiten oder Miteigentumsanteile verwendet werden. Da aber der Verwaltungsaufwand für eine kleine Wohnung nicht wirklich geringer als für eine große Wohnung ist, ist die Aufteilung nach Wohneinheiten meist nahe liegender.

    http://www.software24.com/blog/verwaltergebuhren-vergutung-fur-hausverwaltung/

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Richtig, das sehe ich auch so.

  • 1
    Antwort von geige geige

    Nimm ersteinmal Einblick in die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und schaue nach, ob dort durch Vereinbarung ein entspr. Kostenverteilungsschlüssel festgelegt ist.

    Ist dort nichts festgelegt, gilt ersteinmal der gesetzl. Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen, vgl. § 16 (2) WEG.

    Alsdann überprüfe bitte weiter die in der Vergangenheit (ab 01.07.2007) gefaßten Beschlüsse in den Versammlungsprotokollen - auch wenn Du nicht an den Versammlungen teilgenommen hast, diese müssen Dir ja vorliegen.

    Nimm also Einblick hierin und schaue nach, ob die Gemeinschaft einen entsprechenden Beschluß gem. § 16 Abs. 3 WEG bezüglich des Kostenverteilerschlüssels 'Verwalterentgelt' nach Wohnungen gefaßt hat.

    Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluß nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.

    Dieser Beschluß jedoch muß transparent sein, es genügt nicht, das der Schlüssel lediglich einer Abrechnung oder dem Wirtschaftsplan zugrunde gelegt wird, ebenso ist es nicht möglich, diesen rückwirkend zu beschließen.

    Vielleicht hilft Dir ja zur Info auch dies weiter: BGH, Urteil vom 09.07.2010 – V ZR 202/09

  • 1
    Antwort von Wolke286 Wolke286

    Also ich kenne das nur so, dass die Verwaltergebühren pro Wohneinheit umgerechnet werden. Was sollten auch die Quadratmeter damit zu tun haben? Eine Wohnung von 100 qm macht nicht mehr Arbeit als eine von 70 qm. Dass du nie bei den Versammlungen dabei warst, ist dein Problem. Solche Versammlungen sind schließlich wichtig. Zudem wirst du von davon Protokolle und vorher eine Einladung mit den Tagespunkten erhalten haben.

  • 0
    Antwort von Sandra210 Sandra210

    Hallo!

    Soweit ich weiß wird der Hausverwalter nicht quadratmeterabhängig bezahlt, sondern nach Anzahl der zu verwaltenden Wohnungen. Müll, Wasser und so weiter kann eigentlich auch nichts mit der Größe der Wohnung zu tun haben, sodern orientiert sich (in der Regel) an der Anzahl der Wohnungen - logischer wäre noch nach Anzahl der Bewohner. Zur "Eigentümerversammlung" gehen nur die Wohnungseigentümer, nicht die Mieter. Und du bist doch Mieter, oder habe ich dich falsch verstanden?

    Kommentar von condesa condesa

    Falsch verstanden. ich war Eigentümerin. Der Hausverwalter wird sicherlich nicht per qm bezahlt. Müll etc. sehe ich allerdings etwas anders. Wer mehr qm hat zahlt mehr. Auch das Hausgeld ist höher.

    Kommentar von Sandra210 Sandra210Sandra210

    Ja, das sage ich doch!

    "Soweit ich weiß wird der Hausverwalter nicht quadratmeterabhängig bezahlt..."

    Die Hausverwaltungskosten werden, wenn nicht anders beschlossen, nach Wohneinheiten umgelegt. Die Eigentümer zahlen also pro Wohnung, egal wie groß.

    Wieso falsch verstanden?

    Ich habe mich übrigens über das Thema nochmal genauer informiert:

    Kosten wie Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom etc. richten sich (wenn kein abweichender Verteilungsschlüssel beschlossen wurde) nach Miteigentumsanteilen, d.h. nach den "Anteilen" am Gemeinschaftseigentum. Diese Anteile wiederum werden im Regelfalll nach der Wohnfläche verteilt.

    Kommentar von condesa condesa

    Also so kenne ich das auch. Miteigentumsanteile. richten sich nach der Größe. Ich hatte bei meinen vorherigen Eigentumswohnungen diegleiche Berechnung. Und nun auf einmal pro Wohnpartei. Ich finde das ungerecht. Stimmrecht ist sowieso für den A..., wenn ich das mal so sagen darf.

  • 0
    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Wenn du Eigentümer bist, wird nach Wohneinheit am Gesamteigentum abgerechnet. Das ist sehr fair, denn die großen Wohnungen zahlen auch mehr als du.

    Kommentar von condesa condesa

    Eigentlich, aber in meinem Fall wird per WP abgerechnet. Und da alle anderen Wohnungen größer sind finde ich das sehr ungerecht.

  • 0
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Verwaltungskosten werden nach Wohneinheiten umgelegt.

  • 0
    Antwort von germanils germanils

    Du bist Miteigentümer? Und machst Dir erst jetzt Gedanken um die Nebenkosten? Oder welche Versammlung meinst Du?

    Verwaltungskosten werden meines Wissens nicht nach Fläche umgelegt, ist ja auch Unsinn. Eine große Wohnung verwaltet sich ja nicht schwieriger als eine kleine.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.