Hallo, Unser Sohn ist 31 Jahre alt, hat ein Studium "Internationale Kommunikation" absolviert bekommt aber trotz intensiver Jobsuche keine Anstellung aufgrund mangelnder Berufserfahrung. Zur Zeit bekommt er ALG II. Jetzt beginnt er eine neue Ausbildung in der Kranken- und Gesundheitspflege. Im 1.Ausbildungsjaht bekommt er 621,00 € als Ausbildungvergütung. Meine Frage: Kann er aufgrund seines Lebensalter eine zusätzliche Aufstockung der Vergütung bekommen und an welcher Institution muß man sich wenden? Gruß Dieter Hitz
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Aufstockung in der Ausbildungszeit
Frage von
Blinkfeuer
Antworten (3)
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lucky1988lucky1988
wenn er alleine wohnt, wird er ggf. den dirfferenz Btrag zwischen Azubigehalt und Hartz IV bekommen, das müsste dann mal beim Arbeitsamt hinterfragt werden!
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zj1000zj1000
Aus welchem G´rund sollen immer andere in die Tasche greifen, wenn jemand sein Leben verbummelt ?
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SchneeMoeweSchneeMoewe
Nein, er ist auszubildener wie jeder andere auch. Schade, dass er die ganze Zeit verschwendet hat.
Kommentar von
SchneeMoeweSchneeMoewe Ausnahmen bilden Gewerkschaftsverträge und Betriebsvereinbarungen in denen das geregelt ist. Geseztlich gibts dazu aber nichts.
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Diese Frage
naja, verbummelt! Er hat ja studiert!! Er hat also nicht zu Hause rumgesessen!! Ich weiß aber auch nicht, ob so ein kompletter Neustart nötig ist! Wie wärs denn sich erstmal für ein Jahrespraktikum zu berwerben o.Ä. um dann eben auch Berufserfahrung zu bekommen!? Sonst ist das Studium ja völlig umsonst!
11-12 Jahre ? was soll dann noch Bummeln sein ?
Seit wann sind 24 Semester Regelzeit wenn ich mit 19 das Abi gemacht habe... Wer studiert sollte irgendwann mit 25-27 mal fertig sein.
So ist es.