Hallo ich habe ein grosses Problem, ich bin berufstätig und verdiene ca. 860,00 € netto, habe 460,00€ Miete, 60,00€ Strom, 80,00€ telefon und Versicherungen. ich bin geschieden und mein Ex muß lt. Scheidungsurteil 165,00 € unterhalt zahlen diesen hat er aber diesen Monat ersatzlos eingestellt und ich darf auf Anordnung des Familiengerichts nicht bei ihm pfänden lassen, besteht die Chance aufstockung durch die Arge zu erhalten? Meine Anwältin meinte ich sollte das mal beantragen da ich sonst meinen Lebensunterhalt ja nicht bestreiten kann. Hätte ich auch evtl. die Chance die Renovierungskosten für die Wohnung erstattet zu bekommen da ich ohne Renovierung keinen neuen Mietvertrag bekomme wg. dem mein Ex mich auch verklagt hat. Bitte nur ernste Antworten denn bin nervlich bereits am Ende und brauche Hilfe und keine unqualifizieerten antworten Danke im voraus für gute und ernste Antworten.
Antworten (7)
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2Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Strom (sofern nicht zum Heizen notwendig) & Telefon sind Bestandteil der Regelleistung.
Du hast einen Bedarf, der sich aus der Regelleistung 364 EUR (allein lebend) + Kosten der Unterkunft zusammensetzt; wenn die 460 die Warmmiete ist (Bruttokaltmiete + tatsächliche Heizkosten), dann beträgt dein Bedarf rund 820 EUR (Warmwasserkosten mal auen vor).
Diesem Bedarf steht dein anrechnungsfähiges Erwerbseinkommen gegenüber, das bei 860 EUR netto irgendwo bei 560 EUR liegen dürfte (kann sogar deutlich weniger sein, aber den Exkurs will ich mir sparen).
Da das Einkommen den Bedarf bei Weitem nicht deckt, wirst du Anspruch haben, wobei die Nicht-"Eintreibbarkeit" der Unterhaltszahlungen noch geklärt werden müsste.
Problem könnte sein, dass die Wohnung möglicherweise zu teuer ist; in diesem Fall könnte dich die ARGE zwar zum Umzug auffordern, sofern der Umzug wirtschaftlich vertretbar ist (das müsste die ARGE dezidiert darlegen und berechnen), aber muss dir zumiondest eine ausreichende Zeit für die Wohnungssuche einräumen.
Also stelle schnellstens einen Antrag. -
3Antwort von
Larah10Larah10
VirtualSelf hat schon alles Wesentliche geschrieben.- Den Antrag auf ALG2 kannst du telefonisch, persönlich/ mündlich, per Fax, Email oder Brief stellen. Dein Antrag gilt als gestellt (und ab dem Tag beginnt ggf. auch dein Leistungsanspruch), sobald das Jobcenter Kenntnis von deinem Leistungsersuchen bekommt. Wichtig ist allerdings, dass du deine Antragsstellung mit Datum nachweisen kannst... daher am besten persönlich abgeben und die Abgabe auf einer mitgebrachten Kopie mit Datum bestätigen lassen, oder per qualifiziertem Fax oder Rückschein-Einschreiben hinschicken. Die ganzen Formulare sind eine Arbeitshilfe für die Sachbearbeiter, um deinen Antrag bearbeiten zu können. Alle Formulare u. Ausfüllhilfen findest du auf "Arbeitsagentur.de" unter "Formulare"
Noch fehlende Unterlagen können möglichst zeitnah nachgereicht werden. Die ARGE ist verpflichtet, deinen Antrag anzunehmen und zu bescheiden - die Antragstellung ist nicht an einen Termin gebunden (also nicht abwimmeln lassen, falls du persönlich hingehst. Du kannst zu jedem Vorsprechen und Termin bei der ARGE eine Begleitung als Beistand mitnehmen). Du kannst parallel in einem separaten kurzen Schreiben formlos auch einen "Antrag auf vorläufige Bewilligung des ALG2- Antrags" stellen, da die Sache mit dem Unterhalt anscheinend noch nicht abgeklärt ist. Die ARGE muss ggf. erstmal in Vorleistung gehen, und falls es zu Nachzahlungen vom Exmann kommt, werden diese dann auf deine ALG2- Leistungen angerechnet bzw. sind an die ARGE rückzuerstatten.
Wegen Renovierungskosten: Sofern Leistungsanspruch besteht, muss die ARGE (auf vorherigen, bewilligten Antrag) auch Renovierungskosten übernehmen, sofern sie lt. Mietvertrag vereinbart und geschuldet sind.
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KlausMariaKlausMaria Siehe meeine Antwort an VirtualSelf, hinzufügen muß ich noch : In der Miete sind bis auf Strom sämtliche Betriebskosten wie Heizung, Hausstrom u.s.w. enthalten. Die Wohnung hat 54 qm und eine preiswertere auch etwas kleinere ist heir in der Stadt nicht zu finden und wenn ich eine preiswerter gefunden habe leigt die ausserhalb und die Mietersparnis muß ich dann an Fahrkosten aufwenden jetzt fahre ich mit dem Rad.
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1Antwort von
Streetcat666Streetcat666
das wird nix werden, dazu verdienst du zuviel. selbst wenn der arge die 460,- miete nicht schon unangemessen zuviel sind, wäre das geld zum leben eh nur 360,- und zusammengerechnet liegt das unter 860,-
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KlausMariaKlausMaria Für meine Wohnung ist die Miete schon preiswert, wohne in der Stadt
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Streetcat666Streetcat666 trotzdem ist es zuviel. 460 plus 360 = 820 und du verdienst 850!!!!!
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VirtualSelfVirtualSelf Hallo huhu hey ....
860 netto bedeuten ein nach SGB II-Recht anrechnungsfähiges Einkommen von etwa 560 EUR ... damit ist der aktuelle Bedarf nicht zu decken ... (selbst wenn der Unterhalt noch berücksichtigt wird, was allerdings zweifelhaft ist).
Wenn man keine Ahnung von der Einkommensanrechnung im Hartz IV hat, einfach mal die Klappe halten.Kommentar von
KlausMariaKlausMaria Hi,
ich habe von meinem Durchschnittseinkommen noch einen Freibetrag von 250,00 € abgezogen bekommen und habe nun eine n Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II. Ich bekommen mehr als ich Unterhalt zugesprochen bekommen habe, aber auf wohngeld habe ich keinen Anspruch da dies anders berechnet wird.
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Claud18Claud18
Strom und Telefon übernimmt die Arge nicht, die Miete nur bis zu einer Höchstgrenze (ist von Ort zu Ort unterschiedlich). Aber stelle einen Antrag, ich denke, du hast gute Chancen auf eine Aufstockung, da dir ja vom Lohn auch noch ein Freibetrag bleiben muss. Wenn du mir noch deinen Bruttolohn mitteilst, kann ich dir sogar den Freibetrag ausrechnen.
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KlausMariaKlausMaria Mein Brutto- gehalt beträgt ca. 1100,00€ das variiert je nachdem wieviel Samstag und Sonntagszuschläge anfallen.
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Claud18Claud18 Dann beträgt der Freibetrag 270.- €. (Ich war jetzt ein paar Tage nicht im Netz, deshalb melde ich mich jetzt erst wieder). Ab 1200.- € Brutto dürftest du jedoch kein ALG II mehr bekommen.
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Claud18Claud18 Also: Bei 860.- € netto dürfen sie dir 590.- € anrechnen. Da dein Bedarf höher ist, hast du auf jeden Fall noch Anspruch auf einen Zuschuss. Renovierungskosten (vom Handwerker) übernehmen sie wohl nicht, aber, soweit ich informiert bin, kannst du einen Antrag auf Übernahme der Materialkosten stellen.
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himmelblau2009himmelblau2009
Die beste Antwort wirst du im Jobcenter bekommen. Du hast ja einen Bedarf- Regelleistung und Kosten für die Unterkunft- und dem wird dein tatsächlich erzieltes Einkommen gegenüber gestellt. Also Telefon wird schonmal nicht übernommen und die Renovierungskosten sind auch fraglich. Die Kosten für Miete, Neben- und Heizkosten werden auch nur im angemessenen Rahmen übernommen. Hast du dich schonmal nach Wohngeld erkundigt?
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KlausMariaKlausMaria Habe heute den Tip wg. Aufstockung von meiner Anwältin bekommen. Wir warten auf einen termin zur erneuten Verhandlung wg. Unterhalt, Er hat ca. 2000,00 € netto und ich eben ca. 860,00€, er muß lt. Scheidungsurteil zahlen und hat damals auch bereitwillig zugestimmt weil ich ja nicht unter der Scheidung finanziell leiden.......
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himmelblau2009himmelblau2009 Stell trotzdem einen Antrag auf ALg 2, denn Unterhalt wird ja nur angerechnet, wenn du ihn auch tatsächlich bekommst. Nach Berücksichtigung der Freibeträge dürfte dein anrechenbaren Erwerbseinkommen um die 600 Euro liegen. Einen Antrag stellen kostet dich doch nichts :-)
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Claud18Claud18 Die beste Antwort vom JobCenter? Das kommt wirklich auf das JobCenter drauf an. Einige beraten gut, andere sind, vor allem bei ständig wechselndem Personal, nur darauf bedacht, möglichst viel Geld zu sparen und die Hilfesuchenden deshalb über ihre Rechte nicht aufzuklären.
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schlumpfine01schlumpfine01
dann such dir erstens ne billigere wohnung,nein die renovierung übernehmen die nicht da eigenes einkommen vorhanden ist, auch er muss ja sehen wo er bleibt also stell dich um,kann ja öfter nun vorkommen nix vom ex zu erhalten
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KlausMariaKlausMaria Toll immer die "armen " Männer, er hat ca. 2000,00 €etto
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Seppomatore Also erstmal kannst du alles beantragen was du willst,ob du es bekommt das entscheidet dann der Beamte,das kann bei jedem leider anders sein.Aber du könntest auch Wohngeld beantragen,Und oder halt bei der Arge ZUschuss beantragen.
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KlausMariaKlausMaria Aufstockung ist für mich gleich Zuschuss
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Endlich mal ne fundierte Antwort mit der ich was anfangen kann und nicht so tolle Antworten wie z.B. von PastoerBernhard. Bei der Scheidung ist festgelegt worden das er Unterhalt zahlen muß und urplötzlich hat er beim gericht einen Antrag gestellt das er nicht mehr zahlen muß, eine Klage eingereicht das ich die Wohnung kündigen muß (Genehmigung auf Teilkündigung liegt dem Vermieter bereits vor aber die machen den neuen Mietvertrag von der Renovierung abhängig)und hat eine Verfügung erwirkt das ich ausstehenden Unterhalt nicht mehr pfänden lassen darf. jetzt hat er den Unterhalt komplett eingestellt und ich steh da und weiß nicht wovon ich leben soll.
In Bezug auf den Unterhalt gibt es zwei Dinge zu beachten: zunächst darf die ARGE ihn nur berücksichtigen, wenn du ihn tatsächlich erhältst; zum Zweiten kann die ARGE im Rahmen einer Rechtswahrungsanzeige Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ex direkt geltend machen, sodass sich der Ärger auf deiner Seite in Grenzen hält. ... und die ARGE wird rauspressen, was geht .. ;)
Danke für die tolle und hilfreihe Antwort, das mit der rechtwahrungsanzeige werde ich auf jeden Fall machen wenn die Arge da mitspielt. Mein Ex hat ja bei Gericht schon den Antrag gestellt das er gar nicht mehr zahlen muß da ich ja nicht bedürftig bin und sein Anwalt hat argumentiert das ich mir ja einen Vollzeitjob suchen kann damit mein Ex nicht mehr zahlen muß. Ich bin 53 und seit 12 Jahren im öffentlichen Dienst und da hat der Richter bei der Unterhaltsklage und gleichzeitigigem Scheidungstermin schon gesagt das ich meinen festen Job nicht kündigen muß da ich immer nur teilzeit gearbeitet habe während der Ehe und man heutzutage froh sein muß einen festen Job zu haben. Mein Ex hat ein monatl. nettoeinkommen von mind. 1800,00€ davon werden Wohnungsmiete, Vermögenswirksame Leistungen und Gewerkschaft abgezogen und den Restbetrag macht er doch allen Ernstes als sein Nettogehalt geltend von dem er noch Miete zahlen muß. Ich werde Montag auf jeden fall zur Arge gehen und den antrag stellen.
Hallo VirtualSelf,
habe am Donnerstag den Antrag bei der Arge gestellt und wie schon angekündigt gesttern dann 2 Schreiben bekommen. In dem 1. Schreiben schreibt man das ich Leistungen nach dem SGB II erhalte und man hat festgestellt das meine Wohnung zu groß (ich darf 45 qm haben und habe 54,52qm) und zu teuer ist (Kalt habe ich 275,97€ und darf 218,70€ haben) ist und ich dazu Stellung nehmen soll und man für max. 6 Mon.die höhere Miete übernimmt. Im 2. Schreiben teilt man mir mit das ich Leistungen beantragt habe, aber man festgestellt hat das meine Heizkosten viel zu hoch sind und ich angehalten werde diese zu senken, man genehmigt mir 1,20€ pro QM an Heizkosten und ich habe 1,60€ also es werden mir für 45qm 54,00€ genehmigt und ich habe 87,00€ für 54,52 qm. Also werde ich mir doch schweren Herzens nach 14 Jahren eine neue Wohnung suchen, von dem Wohnumfeld gesehen fällt mir das nicht so schwe aber die Nachbarschaft werde ich sehr vermissen aber lieber neue nachbarschft und mehr Geld im Monat zur Verfügung als nette Nachbarn und wenig Geld zur Verfügung.
Aber was ich fragen möchte ist: bekomme ich jetzt Unterstützung von der Arge oder ist das noch nicht entschieden?
Danke für die Antwort.