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Aufstockum vom Amt bei 860€ Einkommen?

Frage von khd1986 khd1986

Gibt es eine Aufstockum vom Amt wenn ich nur 860€ Netto bei einer Vollzeitstelle verdiene? Fahrkosten erstattung? Oder Kosten für den Lebensunterhalt? ich habe allein schon 362€ kosten für die Wohnung (Miete, inkl. Nebenkosten inkl. Strom). Die Fahrten zur Arbeit kosten mich im Monat schon locker 100-150 Euro.

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Antworten (8)

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    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Entfernungspauschale können Sie auf der Steuerkarte eintragen lassen, das bringt Ihnen ein paar Euro.

    Je nachdem wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist und wie die Einkommenssituationb ist kommt eventuell eine Aufstockung mit ALG 2 in Betracht.

    Peter Kleinsorge

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Um die Sache abschließend durchzurechnen, fehlen einige Informationen, aber ich mach mich mal ans Schätzen:
    860 netto sind wieviel brutto? 1100? Gehen wir mal von 1100 brutto aus; darauf hast du einen Freibetrag von mindestens 270 EUR. Etwas tricky ist der darin enthaltende Grundfreibetrag in Höhe von 100 EUR, denn der könnte größer werden, wenn du höhere tatsächliche Werbungskosten nachweist (was darunter fällt, kannst du bei der ARGE erfragen).
    Gehen wir vom Minimum-FB (270 EUR) aus: dieser wird von Netto abgezogen, was 590 EUR anrechnungsfähiges Einkommen ausmacht.
    Zweite Frage ist weiteres Einkommen wie z.B. Kindesunterhalt o.ä. möglich? Gehen wir einfach mal von nein aus.
    Die nächste Frage lautet: wie hoch ist dein Bedarf?
    Der Bedarf setzt sich zusammen aus Regelsatz (359 EUR) + angemessene KdU (Kosten der Unterkunft)). Was angemessen ist, richtet sich nach kommunale Richtlinien.
    Ziehen wir vom 590 anrechnungsfähigen Einkommen 359 Regelsatz ab, verbleiben 231 EUR.
    Sollten die Kosten der Unterkunft größer als 231 sein, besteht entweder Wohngeldanspruch oder - falls der nicht greift - Anspruch auf ergänzend ALG2.
    Deshalb würde auf jeden Fall einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn in meiner Berechnung von einigen Annahmen (alleinlebend, etc,) ausgegangen bin, die das Ganze noch ändern können.

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Danke zuerst einmal für die ausfürliche Antwort! Der Brutto Lohn soll sich auf 1120€ belaufen. Ca. 859,35 € netto. Meine Miete belauft sich auf 342€ inkl. Nebenkosten! Die Wohnung ist 52qm groß udn ich leben allein. Würde ich den kompleten regelsatz erhalten?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Miete könnte durchaus angemessen sein (Genaues wird in den kommunalen Richtlinien stehen):
    D.h., du hast einen Bedarf von 701 EUR und ein anrechnungsfähiges Erwerbs-Einkommen (ich nehme mal meine runden Zahlen von oben) von maximal 590 EUR.
    Damit bleibt ein Restbedarf von rund 110 EUR, der entweder durch Wohngeld oder aber - wenn das nicht möglich ist - ergänzend durch ALG2 gedeckt wird (vorausgesetzt, du hast keine Unterhaltsansprüche z.B. gegen Eltern).
    Wie gesagt: stell ruhig einen Antrag, versuche den 100EUR-Grundfreibetrag zu erhöhen (durch Nachweis höherer Werbungskosten) und wartet ab, was die ARGE entscheidet. Mehr als is nich kann sie nicht sagen.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Da kann man nur sagen, es ist schlimm genug, dass Leute Löhne hart an der Grenze zum Existenzminimum gezahlt werden. Aber leider sind das dann auch oft, Leute,die lieber am Sonntag in die Kirche gehen als z. B. auf eine Demo für anständige Löhne. Und dann noch vielleicht das Kreuzchen bei den Besserverdienenden.

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    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Wohngeld beantragen. Wäre doch zunächst mal eine Hilfe.

    Kommentar von Muenzenfreund MuenzenfreundMuenzenfreund

    Dafür verdient khd1986 zuviel.

    Wohngeld wird bei 860 € nur gewährt, wenn man mehr als 400 € Miete zahlt. Dann gibt es 10-20 € Zuschuss.

    Siehe: http://www.bmvbs.de/static/wohngeld/wohngeldtabelle1650_870.pdf

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Jup das stimmt leider

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das kann man so nicht sagen. das kommt drauf an wie gross deine wohnung ist und ob die miete angemessen ist. die höhe der angemessenen kosten sind nicht überall gleich und richten sich nach dem jeweiligen mietspiegel der stadt. du kannst ja mal prüfen ob du einen anspruch hast. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html ansonsten kann ich nur sagen beantragen kostet nichts und wenn die wohnung angemessen ist, hast du warscheinlich nen anspruch.

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    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Eine Aufstockung wird nur gewährt, wenn du mit weniger als 840 € auskommen musst.

    Fahrtkosten kannst du in deinem Lohnsteuer-Jahresausgleich als Werbungskosten geltend machen.

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Ich brauche ja Monatlich leider mehr Geld....Einmal im Jahr eine nette Summe zu erhalten ist zwar nett, aber um im vorfeldjeden einzellenen monat zu übestehen leider nicht!

    Kommentar von Muenzenfreund MuenzenfreundMuenzenfreund

    Dann lebst du scheinbar über deine Verhältnisse oder kannst nicht mit Geld umgehen.

    Das dem Staat anzulasten und um mehr Geld zu betteln ist arm. Such dir einen besser bezahlten Job oder senke deine monatlichen Kosten.

    Kommentar von khd1986 khd1986

    Ich finde es nicht gerade förderlich zu meinen das ich über meine Verhätnisse lebe! Bei ca. 700€ Leistung vom Amt bleibt bei 342€ Miete nicht mehr viel zum Leben über.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn man nur rudimentäre Ahnung vom SGBII-Recht hat, sollte man sich mit falschen Ratschlägen zurückhalten.
    Denn es ist durchaus möglich - sogar wahrscheinlich -, dass der Fragesteller Leistungsansprüche hat.
    Und wenn er Ansprüche hat, dann ist es absolut daneben, anzunehmen, er lebe über seine Verhältnisse.

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    Antwort von Pantex Pantex

    Dazu mach Dich am besten mal beim Amt kundig. Ich bin seit Monaten auf Kurzarbeit Null und bekomme nichts vom Amt, obwohl meine Warmmiete ähnlich wie bei Dir ist und ich bedeutend weniger Kurzarbeitergeld erhalte.

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    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Aufstockung. Mietzuschuss beantragen.

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