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Aufstockendes Hart 4???

Frage von spikepj spikepj

Hallo Liebe Community,

ich habe eine Frage,

und zwar arbeitet meine Mutter bei einer Zeitarbeitsfirma und verdient dort je nach Monat zwischen 850 - 900€ Netto. Die Miete beträgt 370€. Meine Mutter ist alleinstehend und das Geld reicht ihr nicht. Jetzt zu meiner Frage:

Hat Sie anspruch auf aufstockendes Hartz 4? Wie wird das eigentlich berechnet. Wo liegt die Grenze, bis wann man aufstockendes Hartz4 beantragen kann?? (Einkommensgrenze)

Vielen Dank für eure Antworten. Schönes 3. Advent Wochenende an alle

spikepj

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Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Zuerst einmal kann Sie Wohngeld beantragen!

    Hat Sie anspruch auf aufstockendes Hartz 4? Wie wird das eigentlich berechnet. Wo liegt die Grenze, bis wann man aufstockendes Hartz4 beantragen kann?? (Einkommensgrenze)

    Das hängt zum einen von dem Mietspiegel ab,zum Anderen davon wie alt Du bist.

    Singles und Alleinerziehende (p.P.) aktuell: 364,00 EUR ab 2012: 374,00 EUR (+10 EUR)

    Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (p.P.): aktuell: 328,00 EUR ab 2012: 337,00 EUR (+9 EUR)

    Kind ab 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre aktuell: 291,00 EUR ab 01.01.2012: 299,00 EUR (+8 EUR)

    Kind ab 14 Jahre bis einschließlich 17 Jahre aktuell: 287,00 EUR ab 01.01.2012: 287,00 EUR (keine Änderung)

    Kind ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahre aktuell: 251,00 EUR ab 01.01.2012: 251,00 EUR (keine Änderung)

    Kind bis einschließlich 5 Jahre aktuell: 215,00 EUR ab 01.01.2012: 219,00 EUR (+4 EUR)


    Nehmen wir an:

    Die Miete liegt im Rahmen: 370€

    Bedarf Deiner Mutter 2012 364€

    Du über 14 aber unter 18 287€ = 1021€

    Damit liegt Deine Mutter unter dem Hartz IV-Satz!


    Zuerst müsst Ihr also Wohngeld beantragen.

    • Solltet Ihr dann immer noch unter dem Hartz IV-Satz liegen könnt Ihr auch noch Ergänzung von der Hartz IV-Stelle erhalten!

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-neuen-hartz-iv-regelsaetze...

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ohne die genaue Situation deiner Mutter zu kennen, lässt sich nur schwer etwas zu einem möglichen Anspruch sagen.

    Bedeutet "alleinstehend", dass sie in ihrer Wohnung alleine - also ohne Kinder - lebt?

    In dem Fall beträgt ihr Bedarf 364 EUR + Kosten einer angemessenen Unterkunft..
    Setzen wird die 370 EUR als angemessen voraus, ergibt sich also ein Bedarf von 364 EUR + 370 EUR = 734 EUR.

    Diesem Bedarf steht ein anrechnungfsfähiges Einkommen in Höhe von gschätzt 550 - 650 EUR gegenüber (Netto ./. Freibetrag nach § 11 b SGB II).

    Bedarf > Einkommen => Leistungsanspruch
    D.h. sie sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Alg2 stellen; würde sie mit Wohngeld ihren Bedarf decken können, wird das Jobcenter sie ggf. auffordern vorrangig Wohngeld ztu beantragen.

    Sind Kinder im Haushalt, ändert sich die gesamte Berechnung und die Deckungslücke kann größer werden, abhängig vom Alter der Kinder sowie etwaiger Unterhaltsleistungen.

  • 0
    Antwort von eppelein eppelein

    sie soll halt einen Antrag stellen - dann erfährt sie es schnell. Aber dann muss sie sich bei Urlaub usw beim Jobcenter abmelden und wird zum Bewerben aufgefordert - sich eine höherbezahlte Stelle zu suchen usw.

    ist nicht krankenversichert - wenn sie ausserhalb Ihre Stadt fährt - ohne das Jobcenter zu informieren usw.... Sie wird halt kontrolliert. Falls Ihr das egal ist ...

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    ist nicht krankenversichert - wenn sie ausserhalb Ihre Stadt fährt - ohne das Jobcenter zu informieren usw.... Sie wird halt kontrolliert. Falls Ihr das egal ist ...

    ..selten so nen Unsinn gelesen lol

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    ist nicht krankenversichert - wenn sie ausserhalb Ihre Stadt fährt - ohne das Jobcenter zu informieren usw.... Sie wird halt kontrolliert. Falls Ihr das egal ist ...

    Hast Du Dich in der Frage verirrt?

    Völliger Blödsinn.

  • 0
    Antwort von Kochnoob Kochnoob

    Es gibt ja auch Wohngeld beim Sozialamt.

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