Zuerst einmal kann Sie Wohngeld beantragen!
Hat Sie anspruch auf aufstockendes Hartz 4? Wie wird das eigentlich berechnet. Wo liegt die Grenze, bis wann man aufstockendes Hartz4 beantragen kann?? (Einkommensgrenze)
Das hängt zum einen von dem Mietspiegel ab,zum Anderen davon wie alt Du bist.
Singles und Alleinerziehende (p.P.)
aktuell: 364,00 EUR
ab 2012: 374,00 EUR (+10 EUR)
Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (p.P.):
aktuell: 328,00 EUR
ab 2012: 337,00 EUR (+9 EUR)
Kind ab 18 Jahre bis einschließlich 24 Jahre
aktuell: 291,00 EUR
ab 01.01.2012: 299,00 EUR (+8 EUR)
Kind ab 14 Jahre bis einschließlich 17 Jahre
aktuell: 287,00 EUR
ab 01.01.2012: 287,00 EUR (keine Änderung)
Kind ab 6 Jahre bis einschließlich 13 Jahre
aktuell: 251,00 EUR
ab 01.01.2012: 251,00 EUR (keine Änderung)
Kind bis einschließlich 5 Jahre
aktuell: 215,00 EUR
ab 01.01.2012: 219,00 EUR (+4 EUR)
Nehmen wir an:
Die Miete liegt im Rahmen: 370€
Bedarf Deiner Mutter 2012 364€
Du über 14 aber unter 18 287€ = 1021€
Damit liegt Deine Mutter unter dem Hartz IV-Satz!
Zuerst müsst Ihr also Wohngeld beantragen.
- Solltet Ihr dann immer noch unter dem Hartz IV-Satz liegen könnt Ihr auch noch Ergänzung von der Hartz IV-Stelle erhalten!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-neuen-hartz-iv-regelsaetze...
..selten so nen Unsinn gelesen lol