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aufstockendes ALG II / Hartz IV möglich?

Frage von risensun risensun

Hallo,

ich habe mein Studium erfolgreich beendet und fange ab 01.06. an zu arbeiten (Referendariat).

Ich wohne seit 6 Jahren mit meiner Freundin zusammen, sie ist 25, Lehramtsstudentin, braucht noch mindestens 1 Jahr und wird noch fast vollständig von Ihren Eltern finanziert. Meine Schwiegereltern haben aber keine Lust mehr weiterhin zu zahlen.

Mein Gehalt von dann 875 brutto plus ihr Nebenverdienst von knapp 200 sind aber einfach zu wenig für 2 Personen.

Besteht die Möglichkiet, dass wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden und aufstockendes Hartz IV bekommen könnten?

Ich weiß, prinzipiell bekommen Studenten kein ALG II, aber ich bin ja ab 01.06. kein Student mehr und sie wäre dann ja Teil meiner Bedarfsgemeinschaft, oder?

Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten!!!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von letiki05 letiki05

    Hallo, ich denke, die bisherigen Antworten haben Dich nicht viel weiter gebracht.

    Da Deine Freundin weiterhin Studentin ist, hat sie keinen H4-Anspruch. Sie zählt allerdings zur Bedarfsgemeinschaft, wird dann aber ausgeschlossen. Das heißt, Du würdest den Regelsatz in Höhe von 323,- € erhalten + die anteilige Miete (Grundmiete, Nebenkosten, Heizkosten). Das Einkommen Deiner Freundin ist durch den Ausschluss nicht relevant.

    Rechne mal Deinen Gesamtanspruch aus und zieh Dein Einkommen (das Nettoeinkommen minus Freibeträge) ab. Ich könnte mir vorstellen, daß Du noch einen aufstockenden Anspruch hast.

    Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Sonst frag mich direkt. Ich könnte es Dir ausrechnen, wenn ich die genauen Beräge kennen würde.

    Kommentar von risensun risensun

    Hi und vielen Dank für deine Hilfe!

    Kannst Du mir sagen, wo es steht, dass Studenten zwar zur BG gehören können, dann aber, eben weil sie Studenten sind, wieder ausgeschlossen werden? Find ich das im SGB II?

    Falls sie tatsächlich ausgeschlossen wird, hätte ich immerhin noch einen H4 Anspruch von ca. 45-65 Euro, was ja auch nicht so wenig ist.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf
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    Antwort von BeaT1 BeaT1

    Wir können dir hier vieles sagen was stimmt oder nicht stimmt weis keiner wirklich ge doch mal zum Arbeitsamt / Arge und berate dich.

    Kommentar von risensun risensun

    Das werde ich auch tun. Hätte aber sein können, dass sich jemand damit auskennt. Dann könnte man sich evtl. den Weg sparen.

    Kommentar von BeaT1 BeaT1BeaT1

    Sicher ist Sicher :D

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    Antwort von DerHans DerHans

    Wenn ihr eine BG bildet, kann sie als Studentin natürlich auch dazu gehören. Selbstverständlich muss sie ebenfalls ihre Einkommenssituation darlegen. Dass die Eltern "keine Lust" mehr haben zu zahlenb, interessiert die ARGE aber nicht.Wenn sie noch zum Unterhalt verpflichtet sind, werden sie auch heran gezogen.

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    Antwort von Olcom68 Olcom68

    Wenn es ihre Ertsausbildung ist, müssten meines Wissens die Eltern noch zahlen. Aber man kann ja mal einen Antrag stellen und es versuchen. Es gibt ja auch Ausnahmeregelungen bei Studenten. Also, wenn sie zum Beispiel gerade ihre Examensarbeit schreibt, kann es sein, dass sie ALG II benatragen kann, obwohl sie Studentin ist. (Härtefallregelungen)Ich glaube, das sind immer so Ermessensspielräume. Ich würde es probieren.

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    Antwort von satansmistress satansmistress

    Ich mag ja eigentlich gar keine blöden Kommentare unter Fragen hierm aber was ist daran zu wenig? Das sind 10075 Euro! Das ist doch ne Menge Kohle!

    Kommentar von BeaT1 BeaT1BeaT1

    Stimmt ge Miete Strom telefon usw muss man nicht bezahlen ausserdem sind das 1075 Euro und nicht 10075

    Kommentar von satansmistress satansmistresssatansmistress

    Ja sorry das war ne Null zuviel. Aber ma zum Vergleich meine Ma bekommt auch ungefähr soviel Gehalt und hat immer noch mindestens 200 Euro die sie für sich ausgeben kann.. Ich weiß nicht, ich bin da anderes gewohnt, vom Geld her. Ich bin ja ehrlich, meine Wohnung wird vom Amt bezahlt, aber wenn man das mal als gesamtes Bruttogehalt ansieht bekomme ich auch nur knapp was an die 800 Euro. Also mit Miete und Restbetrag. Und auch als mein Mann noch bei mir war, haben wir nicht viel mehr bekommen. Deswegen kommt es mir sehr viel vor und würde bei mir für 2 Personen dicke reichen!

    Kommentar von risensun risensun

    Ja, hört sich viel an, ist es aber nicht wirklich: Knapp 750 netto plus kanpp 200 macht zusammen ca. 950. Davon gehen 420 Miete ab. Bleiben pro Person ca. 265. Davon gehen Sachen wie Essen, Kleidung, Bahnticket zur Arbeit, Krankenversicherng meiner Freundin etc. ab. Bei mir kommt noch ein Studentenkredit dazu, der schlägt mit etwas über 100 pro Monat zu Buche. Ist also nicht wirklich viel, was da übrig bleibt, oder? ALG II Empfänger haben abzüglich der Wohnkosten immerhin etwas über 300 zum Leben, gell!?

    Kommentar von satansmistress satansmistresssatansmistress

    Äh ja aber davon gehen auch Sachen wie Flatrate ab( wenn man das hat ), Essen, Bahntickets, ich persönlich habe noch 2 Hunde die was kosten, bezahle davon noch meine Schulden und ich bezahle ein Drittel meiner Heizkosten selbst, das sind 35 Euro und für nen Hartzie ne Menge. Klar habt ihr auch nicht viel. Ich will dich auch nicht angreifen, aber so ist das bei mir immer. Ich habe jetzt auch nix mehr und komme den Rest des Monats klar. So ist das halt. Man kann sich nicht immer geld überbehalten, wenn man eigenständig lebt. und für Kleidung zB habe ich nicht mal was über. Da gehen mal alle 4-5 Monate neue oder Kleiderkammer

    Kommentar von satansmistress satansmistresssatansmistress

    ...ach und... die letzten 2 Monate wurden mir sogar noch mein Kindergeld abgerechnet weil die Familienkasse nen Fehler gemacht hat. Das heißt ich hatte insgesamt etwas um die 180 Euro. Und auch damit bin ich klargekommen.

    Kommentar von ankeundmarkus ankeundmarkus

    Hallo Satansmistress, zu deinem Problem mit dem Kindergeld: Das war ein Fehler vom Amt, du musst das Geld nur erstatten, wenn die Überzahlung durch falsche Angaben von dir zustande gekommen ist. Ich empfehle dir, Widerspruch gegen die Rückforderung einzureichen. Sollte der Bescheid älter als einen Monat sein, solltest du einen Überprüfungsantrag( § 44 SGB X) stellen und denen darin klarmachen, dass du nicht für deren Fehler haften musst. Das haben auch schon mehrere Gerichte (unter anderen das Bundessozialgericht) entschieden.

    Kommentar von satansmistress satansmistresssatansmistress

    ..habe den sogenannten Abzweigungsantrag bei der Familienkasse gestellt und das 2 oder 3 mal. Irgendwie ist er da aber nie angekommen!? Ich weiß nicht ob die deutsche Post da Mist gemacht hat oder die Familienkasse zu blöd war... bekomme das Geld jetzt zurückgezahlt, muss aber fast alles an das Arbeitsamt abgeben, weil die anscheinend seit letztm Jahr ( seit dem Zeitpunkt wo ich Hartz beziehe ) das Kindergeld vorgestreckt haben und die Familienkasse gaar nix gezahlt hat.. -.- es ist immer der gleiche Mist, nur Ärger, aber was solls. Danke für den Tipp! Aber ich hab langsam genug von Anträgen : D

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nach Lust geht es glücklicherweise nicht. Bis zum 26. Geburtstag müssen die Eltern noch zahlen - wie es danach ist, weiß ich nicht.

    Kommentar von risensun risensun

    Ah, endlich eine konkrete Antwort :) Hab ich mir schon gedacht, dass die Eltern noch ein bischen länger zahlen müssen. Aber: Wo steht das? Und gilt dies grundsätzlich, oder nur bei Kindern in der Erstausbildung bzw. Regelstudienzeit? Wie siehts aus, wenn das Kind schon verheiratet ist?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Tut mir leid, das weiß ich nicht. Alle Regelungen zu Hartz IV usw. werden ja wohl im SGB (ich glaube, da gibt es mehrere) stehen, google mal nach Sozialgesetzbuch und lies Dich dann durch (falls Du Langeweile hast). Oder Du gehst wirklich nächste Woche mal zum Amt und fragst da, die werden Dir das bestimmt schneller und genauer sagen können.

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