Hallo,
ich habe mein Studium erfolgreich beendet und fange ab 01.06. an zu arbeiten (Referendariat).
Ich wohne seit 6 Jahren mit meiner Freundin zusammen, sie ist 25, Lehramtsstudentin, braucht noch mindestens 1 Jahr und wird noch fast vollständig von Ihren Eltern finanziert. Meine Schwiegereltern haben aber keine Lust mehr weiterhin zu zahlen.
Mein Gehalt von dann 875 brutto plus ihr Nebenverdienst von knapp 200 sind aber einfach zu wenig für 2 Personen.
Besteht die Möglichkiet, dass wir als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden und aufstockendes Hartz IV bekommen könnten?
Ich weiß, prinzipiell bekommen Studenten kein ALG II, aber ich bin ja ab 01.06. kein Student mehr und sie wäre dann ja Teil meiner Bedarfsgemeinschaft, oder?
Vielen Dank schonmal für hilfreiche Antworten!!!
Hi und vielen Dank für deine Hilfe!
Kannst Du mir sagen, wo es steht, dass Studenten zwar zur BG gehören können, dann aber, eben weil sie Studenten sind, wieder ausgeschlossen werden? Find ich das im SGB II?
Falls sie tatsächlich ausgeschlossen wird, hätte ich immerhin noch einen H4 Anspruch von ca. 45-65 Euro, was ja auch nicht so wenig ist.
§ 7 Abs. 3 i.V.m § 7 Abs. 5 SGB II
und hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-07---20.01.2010.pdf.pdf