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Aufstehhilfe bei Behinderung?

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

ich möchte gern wissen, ob einem mit Schwerbehinderung 70% und Merkzeichen G ein Sessel mit Aufstehhilfe zusteht und ob Sanitätshäuser sowas haben. Habe ein Krankenbett bekommen, verhält das sich hier genauso.

Schonmal recht herzlichen Dank an alle Antwortenden :-)

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von Morpheus99 Morpheus99

    Wenn das bezahlt wird, weiss das Dein Sanitätshaus sicher am besten. Ruf doch einfach mal dort an und frag direkt. Anschließend kannst Du Deinen Arzt nach einen Rezept dafür fragen und hast schon Fakten in der Hand :-)

    Kommentar von Akelei2000 Akelei2000Akelei2000

    genau so ist es. DH.

  • 1
    Antwort von Akelei2000 Akelei2000

    Meine Mutter hat direkt vom Hausarzt alles aufgeschrieben bekommen mit Absegnung der Krankenkasse ( AOK). Mit diesem Zettel( Bescheinigung) bin ich dann mit ihr in das nächste Sanitätshaus gefahren, und sie hat Alles innerhalb von 3 Tagen gebracht bekommen mit einer guten Beratung. Sie brauchte nur ein wenig minimal dazubezahlen. Und falls sie diese Dinge nicht mehr bräuchte, sollten diese Dinge zurückgebracht werden. Das war Alles. Es hat erstaunlich gut geklappt. Auch mit einem Badewannenlifter. Viel Erfolg!

  • 1
    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Frag doch direkt bei der Krankenkasse, die können Dir auch bestimmt sagen, wo Du sowas dann bekommst.

    Kommentar von Akelei2000 Akelei2000Akelei2000

    oder auch dieses erstmal. Der gute Hausarzt erledigt das auch gerne für Sie.

  • 0
    Antwort von Vormann Vormann

    Das kann unter umständen von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt werden und hängt auch von der Krankheit ab.Wenn vom Arzt bescheinigt wird das dadurch die Lebensqualität behalten oder verbessert wird gibt es kaum Probleme. Das ist aber von Fall zu Fall anders. Ich betreue eine junge ALS Patientin... Ich baue ein Sitzmöbel selbst um Ihr das aufstehen und sitzen zu erleichtern und sie bezahlt alles selber. Wenn jemand vom Krankheitsverlauf her schon benachteiligt ist sollte man ihm doch die teilhabe am Leben gestatten wie jedem anderen auch.

  • 0
    Antwort von zetix zetix

    Kommt u.U. auf die Kasse drauf an. Nachfragen ! Oder einfach den Antrag stellen. Mehr als ablehnen können die den nicht.

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