Also da ich heute in der stadt bin und ich bis aus privaten gründen länger als 10 drausen bin in der stadt und zwar bis 11 (ich bin 15) wollte ich fragen da ich nen freund dabei hab der 19 is und meine aufsichtsperson an dem abend ist. was auf dem zettel stehen soll den ich der polizei vorzeigen muss das cih länger drausen sein darf? was soll da drauf stehn?
Antworten (4)
-
0Antwort von
smoradkhsmoradkh
Das ist speziell für ein Bowlingcenter, aber das kann man ja ändern, der Rest sollte so bleiben:
http://www.bowlingcenter-bensheim.eu/uploads/PDF/aufsichtspflichtuebertr.pdf
-
0Antwort von
reed01reed01
Grundsätzlich muss darauf die Unterschrift beider Elternteile und eine Bestätigung, dass dein Freund für diesen Abend die Aufsichtspflicht übernimmt.
Übrigens: Da du schon über 14 bist, darfst du auf den Straßen bleiben, solange du wilst. Das Gesetz, welches nur bis 10 Uhr vorschreibt, gilt nur für Gaststätten, Diskotheken, Kinos und ähnliches.
-
0Antwort von
IchgegenmichIchgegenmich
Hiermit erlaube ich meiner Tochter xyz b is 23.00 Uhr sich im stadgebiet aufzuhalten. mfG...
-
-
0Antwort von
GrisunestGrisunest
Das die Begleitperson die volle Aufsichtspflicht für Dich hat, und die Adresse und Telefonnummer deiner Eltern.
Von deinen Eltern natürlich auch unterschrieben !!!
Hier gibts einen Vordruck:
http://www.tanzbar-beach.de/files/aufsichtspflicht.pdf