Habe meine eine Frage meine Freundin kam heute zu mir und hat mir was schreckliches erzählt. Ihr Sohn 4 Jahre geht in die Kita auf jeden fall als sie ihren sohn heute abgeholt hat hat die erzieherin ihr erzählt das ihr sohn aus der kitatür also die Ausgangstür irgendwie auf die strasse gelaufen ist. Wie stets es da mit der Aufsichtspflicht. Ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht?
Antworten (3)
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2Antwort von
AnticaAntica
Wenn nichts passiert ist - einfach froh und dankbar sein. Wir wissen alle, wie wieselflink kleine Kinder sein können. Warum gleich nach dem Gesetz rufen? Die Kindergärtnerinnen werden den größten Schrecken gehabt haben und künftig noch besser aufpassen.
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1Antwort von
JulianbarndtJulianbarndt
nein,weg das kind wegläuft! es wäre eine aufsichtspflichtverletzung,wenn sie es nicht bemerkt hätten,aber so wie sich das anhört,haben sie ihn ja sofort wieder zurückgeholt...
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0Antwort von
LolobotLolobot
Ist er tot?
Kommentar von
Gina09Gina09 nein soweit ist nichts passiert
Kommentar von
halowigetshalowigets Das hätte sie vll dazugeschrieben?
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Diese Frage
aber erst als andere kinder die erzieherin darauf aufmerksam gemacht haben