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Aufsichtspflichtverletzung?

Frage von butterkeks2 butterkeks2

Mein 15 jaehriger Sohn moechte in de Oster- ferien alleine zuhause bleiben, das waere ein Zeitraum von 2 Wochen. Von der Selbststaendigkeit her wuerde ich ihm das durchaus zutrauen, auch haben wir einige Bedingugen ausgemacht wie taegliche sms, sowie eine "Notmoeglichkeit" bei Bedarf die Zeit ueber bei Freunden zu wohnen. Wie sieht das jedoch rechtlich aus, vernachlaessige ich damit meine Aufichtspflicht??

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Antworten (11)

  • 7
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    meinst du ihr verreist und er bleibt 2 wochen tag und nacht allein im haus?

    mein gefühl sagt mir, dass damit die aufsichtspflicht verletzt wäre.

    ihr habt doch über sms gar keinen einblick.

    ihr müsstet für diese zeit das kind anderweitig betreuen lassen.

  • 4
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn Du aufgrund der bisherigen Erfahrungen davon ausgehen kannst, daß er sich vernünftig benimmt, stellt das keine Verletzung der Aufsichtspflicht dar.

    Meine Eltern sind damals auch ohne mich in den Urlaub gefahren, was ich ganz toll fand - und mein Vater war Staatsanwalt.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    sorry, hatte die antwort noch nicht gesehen. :o))

  • 3
    Antwort von PollyDoll PollyDoll

    Ich weiß nicht, wie es rechtlich in Deutschland aussieht, aber ich empfinde es moralisch schon als eine Vernachlässigung - 14 Tage, das ist eine lange Zeit für einen 15jährigen!

  • 2
    Antwort von mitra54 mitra54

    Diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen, weil wir euch nicht kennen und ein schlechter Ratgeber wären. Gibt es keine erwachsenen Person eures Vertrauens, die während dieser 2 Wochen bei euch wohnen kann?

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    Antwort von dragon100 dragon100

    Die rechtliche Seite kenne ich nicht,aber mir persönlich wären 2 Wochen für einen 15jährigen zu lang fürs erste Mal alleinlassen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Solange nichts passiert, mag das ja alles noch in Ordnung sein. Wenn aber etwas passiert, dürftest Du schlechte Karten haben. Egal wie "vernünftig" dein Junge ist! Er ist noch minderjährig. Da sind 14 Tage eine sehr lange Zeit, in der es auch Situationen oder Entscheidungsnotwendigkeiten geben kann, zu deren Bewältigung dein Sohn, auch wegen seines Alters noch gar nicht in der Lage sein kann!

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    ja auf jeden Fall vernachlässigst Du Deine Aufsichtspflicht, Du kannst dieser durch Abwesenheit nicht nachkommen.Du kannst diese aber für die Zeit Deiner Abwesenheit auf die befreundete Familie übertragen, vorrausgesetzt die nehmen diese auch an.Ich würde diese Verantwortung als Außenstehender nicht annehmen und tragen wollen...

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    Antwort von Blechschnitzel Blechschnitzel

    wenn du dies deinem sohn zutraust ist das okey allerdings haftet keiner wenn etwas passiert!!! ab 14 jahren ist es erlaubt als jugendlicher aleine zuhause zu bleiden über nacht!

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    Antwort von Jungemama20 Jungemama20

    Naja ich denke es kommt drauf an ob er selbstständig genug ist. Ich selber war auch mal über 2 Wochen alleine in diesem Alter, aber da war noch meine Schwester dabei. Und das Vetrauen muss halt auch da sein.

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Hilfe! Einen noch so vernünftig und selbständig wirkenden 15-Jährigen für zwei Wochen alleine zu lassen, ist mehr als bloße Verletzung der Aufsichtspflicht.

    Bei allem Verständnis für seinen Wunsch und Euer Vertrauen: sucht Euch jemanden, der wenigstens ab und zu eine "Kontrolle" übernehmen und die beschwichtigenden SMS-en bestätigen kann.

    Außerdem sollte diese Person auch rechtliche Handlungsspielräume bekommen: in 14 Tagen können Dinge passieren, die nicht nur durch schuldhaftes oder unvernünftiges Handeln enstehen.

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    Antwort von Antipasta Antipasta

    Ich würde das abhängig machen, von dem bestehenden Vertrauensverhältnis. Ein 15jähriger kann sehr wohl 14 Tage alleine bleiben und wenn man ihm das zutraut ist es auch ein wichtiger Erfahrungswert. Da 15jährige heutzutage sehr verschieden sind, ist es schwierig, das pauschal zu beantworten. Wenn es irgendwie möglich scheint, würde ich zuraten!

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