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Aufsichtspflichtübertragung-Frage

Frage von Domb94 Domb94

Hi,

kann man des mit der Aufsichtsperson im Nachhinein machen?

Wenn der Minderjährige z.B. um 20 Uhr in die Veranstaltung geht und um 22 Uhr kommt dessen Aufsichtsperson nach. Kann man des dann im Nachhinein noch machen? Oder müssen beide Personen zur gleichen Zeit in die Veranstaltung gehen?

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Antworten (1)

  • 2
    Antwort von andereaas andereaas

    Wenn der Minderjährige schon 16 ist, ja. Außer der Betreiber, der Veranstaltung, akzeptiert es nicht. Aber die Kontrollen finden doch um 22 Uhr statt.

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