Hallo ich habe mal eine Frage,mein sohn ist 6jahre und in der 1.klasse,letzte woche hat die lehrerin eine extra pause gemacht und als sie alle kinder reinrief kam meiner leider nicht sofort!! Er musste wohl noch schnell das zuende machen was er angefangen hatte,als er oben an der schultür ankam war diese abgeschlossen..und die lehrerin war schon in der klasse..sie hatte aber bewusst abgeschlossen...mein sohn rappelte an allen türen und als er auf dem weg zur offenen ganztags tür war war die lehrerin am fenster und sagte luca ich machen dir die tür auf.. aber meine frage stellt sie als er alleine draussen war und sie bis zur klasse ging hatte sie ihn nicht im blick,was würdet ihr machen...
Aufsichtspflicht verletzt??grundschule
Antworten (16)
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3Antwort von
MrDirektMrDirekt
Hallo nadine120576,
... Deiner Schilderung nach, kann ich sehr wohl Deine Besorgnis nachempfinden, was einer von Dir empfundenen "mangelnden" Aufsichtspflicht der Lehrerin ggü. Deinem 6jährigen, angeht. Andernteils erkenne ich hier aber auch eine einfache pädagogische Maßnahme der Lehrerin, "ihre" Schützlinge zu einem Verhalten zu erziehen, was der "Klassengemeinschaft" nicht schadet. Wenn wir mal ehrlich sind, die Unterrichtszeit heute ist doch begrenzt; wenn jeder Schüler meint, 5-10 Minuten später zum Unterricht zu kommen, oder früher zu gehen, dann leiden doch alle in der Klasse an der fehlenden Unterrichtszeit.
Welche Möglichkeiten hast Du nun?
Wenn Dir eine Klarstellung wichtig ist, dann könnte ein sachlich gehaltenes Gespräch mit der Klassenlehrerin nach ihrem Unterricht hierzu beitragen. Wenn Dir die "pädagogische Maßnahme", des kurzfristig Ausgesperrtsein mißfällt, könnte ein Gespräch mit der Schulleitung hier weiterhelfen. Wenn Du aber möchtest, dass Dein 6jähriger sich künftig an die Ordnung der Klassengemeinschaft hält, dann solltest Du mit Deinem Filius sprechen, und ihm klarmachen, dass er künftig auf seine Lehrerin hören soll, und dass er nach der Schule alle Zeit der Welt hat "seine, für ihn wichtigen Sachen zu erledigen".
Dein Junior hat aus der "erzieherischen Maßnahme" der Lehrerin bestimmt gelernt, dass Pünktlichkeit für seine Aufsichtsperson wichtig ist. Du solltest diesen "Lerneffekt" unterstützen, und nicht getreu dem Motto "Nicht-mit-meinem-Kind!" blockieren.
Was die Lehrerin angeht, ... nun, Deiner Schilderung nach wird sie, trotz "vor-der-Türe-stehen-lassen", ihre Aufsichtspflicht sehr wohl, vielleicht sogar in besonderem Maße, entsprochen haben.
IdS
MrDirekt
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2Antwort von
onomantonomant
Warum wird die Schuld immer bei anderen gesucht. Wenn dein Kind nicht gelernt hat auf die Lehrerin zu hören, bist du in der Pflicht.
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2Antwort von
mibokimiboki
Wenn nichts passiert ist, würde ich gar nichts machen. Man muss nicht immer gleich verklagen oder sich beschweren. Einfach alles etwas gelassener sehen und nicht immer nach irgendeiner Schuld fragen.
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1Antwort von
LisneldaLisnelda
Wenn du dir schon selbst die Frage beantwortet hast, ich meine damit das die Lehrerin bewusst die Tür abgeschlossen hat, warum fragst du hier? Ich denke wenn sie die Tür bewusst abgeschlossen hat, dann hat sie ihn auch beobachtet und dann keinesfalls die Aufsichtspflicht verletzt. Vielleicht sollte das deinen Sohn im Lernprozess helfen, zu lernen stets pünktlich zu sein.Was ich allerdings hier noch mal einbringen möchte, ich denke wir sollten unsere Kinder nicht immer so behandeln als seien sie rohe Eier. Auch wir haben früher unsere kl. negativen Erfahrungen machen müssen, aus denen wir lernen mussten. Passieren kann auch etwas, selbst wenn wir daneben stehen.
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1Antwort von
l1studl1stud
Erstmal würde ich mit meinem Sohn sprechen warum er nicht hört! Das geht ja nicht! Aber ich würde auch mit der Lehrerin sprechen und fragen warum sie das gemacht hat. Vielleicht wollte sie deinem Sohn mal etwas zeigen, weil es schon häufiger so war das er nicht pünktlich erschienen ist.
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Bei Älteren würde ich zwar genau das befürworten: Wer zu spät kommt bleibt draußen. Bei einem Erstklässler ist das natürlich übertrieben. Aber er muss lernen, wer in der Schule das Sagen hat. Er kann nicht noch schnell was fertig machen. Das kann er zu Hause so tun, aber nicht in der Schule.
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1Antwort von
NinaMausiiNinaMausii
ich finde die Lehrerin ist selbst Schuld wenn sie alle Kinder länger rauslässt, wenn sie dann alle nach drinnen ruft ist es ihre Pflicht darauf zu achten dass ALLE da sind.. Die Kinder könnten irgendwo sein wo sie nicht mitkriegen dass sie gerufen werden.
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1Antwort von
pezzipezzi
was willste machen? Er hätte etwas lernen sollen, nämlich zu folgen und pünktlich zu sein.
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mialenamialena nicht jedes kind ist schion in der 1. Klasse so gedrillt un doft noch etwas verspielt. trotzdem darf die lehrerin keinen aussperren.
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chicaBluechicaBlue
Mit dem Sohn reden. Wenn die Lehrerin ruft SOFORT zur Lehrerin gehen.
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1Antwort von
KillerfusselKillerfussel
einerseits ist der pädagogische wert der lehrerin null aber andererseits kann sie auch nicht hinter 30 kindern herrenen .. red einfach mal mit der frau was das für einen sinn hatte
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0Antwort von
martintmmartintm
Erst mal sollte der Ball flach gehalten werden; es ist ja nichts Schlimmes passiert, keiner hat sich verletzt, nichts ist kaputt gegangen...
Ob das Verhalten der Lehrerin sinnvoll war, möchte ich mal dahingestellt sein lassen. Aber ich denke, wenn dein Sohn meint, er musste das noch zu Ende machen, was er begonnen hatte, dann ist das auch falsches in Schutz nehmen. Er musste zur Lehrerin kommen.
Noch mal zur Ausgangsfrage: Aufsichtspflicht bedeutet, dass die Schüler sich beaufsichtigt fühlen. Ob sie es dann tatäschlich sind, ist noch was ganz anderes. Und offensichtlich konnte die Lehrerin ja durch das Fenster die ganze Entwicklung beobachten.
Meiner Meinung nach liegt also keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, möglicherweise jedoch fragwürdiges erzieherisches Verhalten.
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mialenamialena
mit der Lehrerin sprechen und sie damit konfrontieren. Zeigt sie kein Einsicht, den Direkrtor der Schule informieren. Woher weisst Du, dasss sie den Luca bewusst ausgeschlossen hat ?
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blumi92blumi92
Mich bei der Lehrerin beschweren. Es fällt doch gerade den Jüngsten Kindern in der Schule schwer sich zu konzentrieren. Das sollte die Lehrerin aber wissen...
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TrainerausKielTrainerausKiel
Damit hat Sie die Aufsichtsflicht verletzt. Hätte Sie sofort die Tür aufgeschlossen, nachdem er dran gewsen wäre und ihm erklärt warum Sie diese eben kurz verschlossen hat, abr so! ich würde ein klärendes gespräch mit der Leherin suchen und nach ihren Beweggründen fragen?! Vielleicht hat sie ja eine plausible Erklärung die sich mir momentan nicht erschließt!
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DerSteppenwolfDerSteppenwolf
Nein, die Aufsichtspflicht ist hierdurch noch nicht verletzt worden
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mialenamialena ist sie wohl, Ausschluss aus der Klassengemeinschaft,wenn der Schüler ohne Kontrolle bleibt, ist während des Unterrichtstages nicht erlaubt
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Missy83Missy83 so wie es geschrieben wurde, hat die lehrerin ja wohl das geschehen weiter durchs fenster verfolgt...!!!
er ist nicht zu spät gekommen, er hat nicht das getan , was die Lehrerin verlangte, trotzdem darf sie kein Kind ohen Aufsicht lassen