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aufsichtspflicht verletzt

Frage von trautli trautli

Hallo, mein sohn hatte heute einen ausflug mit seiner klasse, auf den er sich sehr freute, die erste stunde war unterricht, danach sollten alle mit dem bus zum ausflugsziel,gegen zehn uhr bekam ich einen anruf, mein sohn wurde einfach vergessen, unglaublich,soetwas darf doch nicht passieren, wie sehen sie das, am liebsten wäre ich dort hingefahren und hätte die lehrerin gefragt , ob sie nicht meint etwas vergessen zu haben. ich will keine welle machen, aber ich übergebe mein kind in fremde hände, er ist sieben und kann für sich die verantwortung nun noch nicht alleine übernehmen.

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Antworten (7)

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    Antwort von Whisper08 Whisper08

    Bei allem Verständnis: Sowas darf NICHT passieren!!!

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    Antwort von Tippse Tippse

    Ich würde mich da auf jeden Fall bei der Direktoren beschweren! Um dem Kind jedoch infolge Schwierigkeiten in der Schule zu ersparen, würde ich von einer Beschwerde beim Schulrat absehen.

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    Antwort von Haaza Haaza

    Auf jeden Fall solltest Du die Verantwortlichen zur Rede stellen, den Fall öffentlich machen und eine Entschuldigung ( Wiedergutmachung ( wenn das überhaupt geht ) verlangen )... Manchmal muss man einfach Wellen machen... Ich hoffe Dein Kind hat das ganze einigermaßen gut überwunden... Ist schon `ne üble Geschichte

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    Antwort von Qetan Qetan

    Das darf einfach nicht passieren. Sprich mit der Schulleitung.

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    Antwort von tweetytwo tweetytwo

    du solltest dich aufjedenfall beschweren,also ich kenne das das vor abfahrt von den lehren durchgezählt wird dann dürfte sowas eigentlich nicht passieren

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    Antwort von kiralee kiralee

    Das ist heftig - ich würde auf jeden Fall mit der Lehrperson , evtl. sogar mit der Schulleitung, sprechen

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wie alt ist dein Sohn? Wenn er sich an dieAnweisungen der Betruer gehalten hätte, wäre er bei der Gruppe geblieben. Das ist ja meine Erfahrung. Wenn ihm was schlimmes passiert sein sollte, kannst du durchaus eine Aufsichtsbeschwerde beim Schulamt einreichen oder eine Anzeige wegen Aufsichtspflichtverletzung. Wenn er aber keinen bleibenden Schaden behält, fällt das wohl unter den Tisch.

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Der Junge ist sieben Jahre alt.

    Kommentar von Whisper08 Whisper08Whisper08

    Tja Indy, Sätze bis zu Ende lesen, gell? ;-))

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    In diesem Alter können die Kids den Aufsichtskräften durchaus einen reinwürgen wollen, indem sie sich bewußt von der Gruppe absetzen.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Das ist meiner Meinung nach sehr weit hergeholt !

    Kommentar von vip19 vip19vip19

    Das müssten aber die Aufsichtskräfte dann auch miteinbeziehen!

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Sicherlich sollte man den Zwischenfall mit den Verantwortlichen ansprechen. Sage auch nichts anders. Habe allerdings auch den üblichen Ausgang dargestellt. Bei den Schulen, die ich kenne, werden die Kinder bei sochen gelegenheiten öfters abgezählt.

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