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Aufsichtspflicht Schule???

Frage von Blackdragon3000 Blackdragon3000

hi fragegemeinde,

Eine Freundin Erzählte mir heute das an der Sonderschule ihrer Tochter eine neue Regelung gibt. Und zwar das die Schultüren ab 8 Uhr abgeschlossen werden und zu Spätkommer bis 8:45 Ausgesperrt werden.

nun meine frage ist das rechtens bei Kindern der 1-4 Klasse (wohlgemerkt einer sonderschule), bei den älteren also ab klasse 5 glaube ich schon. Muss nicht mindenstens ein Lehrer auf dem schulhof anwesend sein??Wegen der aufsichtspflicht. und was passiert wenn die kinder einfach wieder abhauen weil die keine lust haben bei schneeregen drausen zu stehen. es werden ja nu nicht alle kinder von den eltern gebracht. und was passiert oder wer haftet wenn etwas passiert??

antworten wären super

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Antworten (4)

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    RatgeberHelden Antwort von jobul jobul

    Da muss man sich natürlich beschweren. Zumindest müsste den Kindern ein beheizter und beaufsichtigter Aufenthaltsraum geboten werden. Generell ist aber nicht einzusehen, warum Schüler, nur weil sie (möglicherweise ja nicht selbst verschuldet) zu spät kommen, vom Unterricht ausgeschlossen werden. Das Alter der Kinder ist unerheblich. Die Schule hat die Aufsichtspflicht.

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    Antwort von muUNDmue muUNDmue

    Für mich klingt das eher wie eine leere Drohung. Vielleicht wollen sie ständigen Zuspätkommern ein bisschen Angst machen. Aber in die Tat umsetzen werden sie das kaum. Falls doch, muss man sich natürlich auf jeden Fall beschweren!

    Allerdings kommt mir das so absurd vor, dass deine Freundin das vielleicht auch nur falsch verstanden hat. Auf jeden Fall sollte nochmal bei der Schule nachgefragt werden. Vielleicht auch eher im Frage-Ton und nicht auf die Das-dürft-ihr-doch-gar-nicht-Weise.

    Halte uns auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht!

    Gruß, Muundmue

    Kommentar von Blackdragon3000 Blackdragon3000Blackdragon3000

    Haben uns beim schulamt beschwert nu ist der zettel weg und die kinder dürfen wieder rein. aber der rektor macht nu allen die sich beschwert haben das leben schwer aber das bekommen wir hin.

    Kommentar von muUNDmue muUNDmuemuUNDmue

    Genau das meinte ich ja. Habt ihr denn mit dem Direktor persönlich mal gesprochen bevor ihr euch beschwert habt? Falls nicht, hat er nämlich jetzt bestimmt ein ganz schlechtes (sicherlich falsches) Bild von Euch :-(

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    Antwort von o0Alea0o o0Alea0o

    Eine Freundin Erzählte mir heute das an der Sonderschule ihrer Tochter eine neue Regelung gibt. Und zwar das die Schultüren ab 8 Uhr abgeschlossen werden und zu Spätkommer bis 8:45 Ausgesperrt werden.

    Das ist ja eine komische Schule! oO Anscheinend kann diese nicht besonders gut mit Kindern umgehen, wenn die Schule nicht mal "Zuspät-Kommer"-Störer in der Klasse aushalten kann und diese stattdessen bis zur 2ten Stunde aussperrt.

    Ob das überhaupt rechtlich erlaubt ist, ist sehr fraghaft da eine Schulfplicht besteht und man nicht einfach beliebig "unerschuldigte Fehlstunden" vergeben kann.

    Am besten Beschweren! Wenn es nötig ist auch beim Schulamt! Soetwas ist einfach nicht tolerierbar, wenn die Kinder nicht mal einen sicheren Raum haben.

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    Antwort von nutzer96 nutzer96

    wen was passirt haftet die schule

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