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Aufsichtspflicht (Rechtsfragen)

gefragt von ZechoZecho am 02.11.2007 um 20:28 Uhr

Hallo ich hab in der Schule ein Hausaufgabe aufbekommen.
Es geht um das Fach - Recht (Aufsichtspflicht) Ich soll verschiedene Varianten zuordnen - ob es eine Gesetzliche Aufsichtspflicht/Aufsichtspflicht durch Vertrag/oder Gefälligkeitsaufsicht ist und kurz begründen

Nr.1 Bäckermeister Schroth beschäftigt einen männlichen Lehrling im ALter von 16 Jahren. Dieser lebt im Haus der Bäckerfamilie und bewohnt dort ein eigenes Zimmer

Nr.2 Das Jugendamt des Landkreises Z. übernimmt für ein Findelkind die Amtsvormundschaft

Nr.3 Ein DRK-Kreisverband ist Träger eines Krankenhauses. Dort befindet sich auch eine Kinderstation.

Kann mir viell

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Aufsichtspflicht x 76 x 1

n13m4nn5
beantwortet von n13m4nn5 am 2. November 2007 20:35
8x
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hier findest du bestimmt etwas: www.gidf.de

Kommentar von 72b5e721777a4eeb11ae92b1d7d83917smallSonOfBodom am 2. November 2007 20:37

gg das kenn ich ja noch gar nicht. Sehr gut

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. November 2007 20:41

DH, genial!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 2. November 2007 20:55

DH, kanntei ich auch noch nicht. Ist bei GF aber immer wieder verwendbar.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 2. November 2007 23:26

LOL, DH!

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 3. November 2007 11:14

@n13m4nn5:

Ein Spitzenlink!

Kommentar von E9ca12281b2a7df5cb03293f03e416fesmalln13m4nn5 am 10. Dezember 2007 00:53

danke für die bedankungen! bin doch immer wieder froh, helfen zu können...


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 2. November 2007 20:31
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Wenn wir Deine Hausaufgaben machen, lernst Du doch nichts. Wäre ja schade. Und wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere, wird der Stoff vor Aufgabenstellung durchgesprochen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. November 2007 20:36
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also pass auf: Es ist alles total einfach

Frage 1:

Frage 2:

Frage 3:

wenn die Antworten jetzt nicht sichtbar sind, dann bedeutet das, du musst sie selbst lösen

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. November 2007 20:40

DH


support
beantwortet von support am 2. November 2007 20:34
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Lieber Manuel Zeschke, da muß ich koira1975 zustimmen: gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und kein Hausaufgabendienst. Bitte achte doch in Zukunft darauf. Vielen Dank für Dein Verständnis und viel Erfolg beim (selbstständigen) Lösen der Aufgabe. Viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Simple_avatar5smallZecho am 2. November 2007 20:42

Die haben wir heute bekommen weil die lehrerin nicht da war und die sollen wir zu hause lösen und nächste woche müssen wir diese aufgaben abgeben zur bewertung. Ich habe sie ja selbst gelöst Es sind 20 Varianten und bei denn dreien bin ich mir nicht sicher Aber nagut - wenn ihr meint

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 2. November 2007 20:56

Also zumindest das mit der Amtsvormundschaft kannste locker ergooglen.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 2. November 2007 20:31
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Mache Deine Hausaufgaben bitte selbst.

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 2. November 2007 20:32

Angenommen, Dein Nick ist Dein richtiger Name und ich wäre jetzt Dein Lehrer;-)


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