2

aufsichtspflicht in der schule

Frage von yvchen01 yvchen01

mein sohn hat ist in der 2ten klasse und musste im unterricht auf toilette....auf den rückweg zur klasse,ist er zu nem anderen kind in den werkraum gegangen(der junge musste da strafarbeit machen,wegen stören im unterricht)in dem raum haben sie farben gefunden und sie überall verschmiert,boden und wand....da lagen auch neue schulbücher,die auch was abbekommen haben....nun meine frage,ist es nicht verletzung der aufsichtspflicht von der lehrerin?denn die beiden müssen da ja ne ganze weile in gange gewesen sein...ich soll nun den raum selber sauber machen und die schulbücher bezahlen...ist das so richtig?muss nicht sie schule selber dafür aufkommen,weil die lehrerin nicht auch die kinder aufgepasst hat?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (14)

  • 5
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Nein, die Schule hat ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.

    Der Junge hätte ja gleich nach dem er auf dem Klo war, in das Klassenzinmmer zurück gehen müssen.

    Seit wann begleiten die Lehrkräfte die Kinder aufs Klo?

    Und was soll er dann mit den Kindern in der Klasse machen?

    Mir scheint, du hast da in deiner Erziehung Fehler gemacht und jetzt musst du es ausbaden

    Ja, ihr könnt es saubermachen und auch die Bücher dürft ihr ersetzen.

    Hafpflichtversicherung?

    Dein Kind ist alt genug um zu verstehen, dass man gewisse Dinge nicht machen darf.

    Kommentar von Sanni104 Sanni104

    ich stimme so eg zu, aber warum war der junge im werkraum ganz alleine??

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    In meiner Zeit war ich auch ab und an alleine in einem Klassenzimmer.

    Und habe da etwas fertig machen müssen, bzw. auch mal eine Strafarbeit machen müssen. Deswegen macht man auch keinen Unfug. Soll man denn die Kinder rund um die Uhr im Auge behalten. Darf man kein Kind mehr mal mit gutem Gewissen alleine lassen? Dürfen sie nicht mehr mal schnell auf´s Klo alleine? Nicht mehr schnell etwas für den Lehrer aus einem anderen Raum holen, alleine? Himmel, etwas Verstand und Verantwortung sollte man den Kindern auch zumuten, oder?

    Kommentar von Karileinchen KarileinchenKarileinchen

    aber hätten nicht Aufpasser bei dem Schüler sein müssen, der strafarbeit geleistet hat?

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Und wie viele Kinder sind stundenlang alleine zu Hause???

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Die Aufsichtspflicht obliegt während der SChulzeit der Schule und bei den Lehrern, wer wenn nicht die Schule, hat denn dann die Aufsichtspflicht verletzt? Und warum war der Schüler im Werkraum ohne Aufsicht ? Das ist sicherlich eine Aufsichtspflichtverletzung, außerdem hätte die Lehrerin nach dem Jungen schauen müssen, wenn dieser nach einer kurzen Weile nicht von der Toilette wiederkommt..ich gehe mal davon aus, dass es eine Weile gedauert hat, bis die Kinder im Werkraum alles mit Farbe beschmieren konnten...

    Wie auch immer, die Mutter ist dafür nicht haftbar zu machen.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Es kann innerhalb von Minuten auch gewesen sein, das alles mit Farbe voll zu schmieren. Das dauert keine Stunden, es ist locker in einigen Minuten zu schaffen.

    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79

    Trotzdem Schule ist Schulpflicht und in dieser Zeit ist wenn das Kind die Schule besucht vom Zeitpunkt des Schulanfangs bis Schulende die Schule in der Aufsichtspflicht.

  • 4
    Antwort von NormaRoscoe NormaRoscoe

    soll etwa die lehrerin mit aufs klo gehen und den rest der klasse alleine lassen? wie stellst du dir das vor. dein junge hat schon selbst eine gewisse verantwortung und muss den schaden wieder gutmachen. zur not auch mit der mama, weil er es alleine nicht kann.

  • 3
    Antwort von moon73 moon73

    Nein das ist nicht richtig so, während der SChulzeit obliegt die Aufsichtspflicht bei der Schule , sprich den Lehrern und darum kannst du für den Schaden , der dort entstanden ist nicht haftbar gemacht werden.

    Der Lehrerin hätte auffallen müssen, das das Kind verhältnismäßig lange auf der Toilette geblieben ist und das andere Kind war ebenfalls ohne Aufsicht alleine im Werkraum - auch das ist nicht zulässig.

    Ich würde an deiner STelle diesen SChaden an deine Haftpflichtversicherung weiterreichen, leht deine Versicherung diesen Anspruch ab, dann bist du auch nicht haftbar zu machen.

    Kommentar von zaubermaus116 zaubermaus116

    DH! So sehe ich das auch.

  • 3
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Es gibt nicht genug Lehrer, um jeden Schüler bei jedem Gang zu begleiten. Ich denke, das die Missetaten eher Erziehungsfehler sind.

  • 2
    Antwort von yvchen01 yvchen01

    troptier....erstmal bin ich selber steuerzahler und 2tens,wenn ein kind in der 2ten klasse nach ner halben stunde nicht zurück in der klasse ist,dann muss wohl die lehrerin sich mal gedanken machen....klar hat mein kind scheiße gebaut,ich belohne ihn dafür wohl auch nicht...aberwenn ich mein sohn in die schule schicke,da geh ich wohl davon aus,das man dort auch auf ihn aufpasst....das was du da schreibst ist totaler blödsinn....kinder machen halt mal mist....wir waren auch nicht immer engel...

  • 2
    Antwort von yvchen01 yvchen01

    das geht nicht um nur auf klo gehen.....er war auf klo,danach ist er in den werkraum und dann haben sie den mist gemacht und dann war er wieder auf klo um sich und seine sachen sauber zu machen.....das geht wohl alles nicht in fünf oder zehn minuten....das war mindestens eine halbe stunde und da muss die lehrerin nicht mal sehen wo ihr schüler bleibt????hätte auch was passieren können und die guckt nicht nach den schülern....

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    Lies bitte meine Antwort und die Antwort von Sandysky 78 und lass dich nicht unterkriegen. Die Aufsichtspflicht obliegt der SChule und liegt nicht bei dir.

  • 1
    Antwort von Tropentier Tropentier

    Du bist einer jeder Mütter, deren unerzogener Sprössling immer recht hat. Wer soll nach deiner Meinung den Schaden bezahlen? Die Steuerzahler?
    Wenn du ihn weiterhin so erziehst, wie es deinem Verständnis entspricht, wirst du grosse Augen machen, wenn dein Goldbrocken erst mal in der Pubertät ist.
    Wer wird dann schuld sein?!

    Kommentar von JimKnopf2 JimKnopf2JimKnopf2

    Der Junge wird sicher von seinen Eltern noch eine Standpauke bekommen haben, aber trotzdem werden die Eltern nicht für den Schaden gerade stehen müssen! Wenn dein Kind zur Toilette geht und nach einer halben Stunde noch nicht zurück ist, dann müssen die Lehrer nach ihm sehen und auch zur Strafarbeit darf man kein Kind allein lassen!!

    Kommentar von Tropentier TropentierTropentier

    Möchte mal die gleiche Mutter sehen wie sie tut, wenn der Lehrer ihrem Sprössling auf die Toilette nachgeht.
    Und was stellt die übrige Klasse an in der Zeit, in der sie unbeaufsichtigt ist, weil der Lehrer diesen Schüler sucht?

  • 1
    Antwort von Sanny2012 Sanny2012

    puh schwere frage... es ist ja so, dass die lehrerin den klassenraum auch nicht einfach so verlassen kann, da sie dann die anderen kinder alleine lassen würde. deshalb ist es schwer da zu urteilen. irgendwo hat die lehrerin vllt eine teilschuld aber ich denke mal sie hat deinem sohn vertraut das er vom toilettengang sofort wieder kommt. und ich glaub, ich wäre mit der strafe an deiner stelle ganz zufrieden, denn wenn die schule einen reinigungsdienst beauftragen würde, müsstes du auch den und nicht "nur" die bücher bezahlen.

  • 1
    Antwort von Sandysky79 Sandysky79

    Hallo Du hattest deinen Sohn in der Schule. Aufsichstpflicht ist in dem Fall die Schule. Kinder unter 7 Jahren sind nicht für Dinge Haftbar zu machen. Sie können an dich gehen Eltern haften für ihre Kinder. Doch deine Versicherung wird auch sagen die Aufsicht hatte doch die Schule und nix zahlen. Bist du in einer Rechtschutzversicherung? Wenn ja ruf doch mal da an und frag nach.Oder frag deien Haftpflicht. Denk aber die zahlen nix, weil dein Kind ja eigentlich in der Schule beaufsichtigt war.Du könntest die Schule darauf hinweisen wenn du den Schaden übernehmen sollst Ihnen ne Abzeige machen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht weil der Junge während er in der Schule ist durch die Schule beaufsichtigt ist bzw werden sollte..

    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79

    Klar kann man jetzt sagen dein Junge hätte es nicht tun sollen. Aber es hätte auch was ganz anderes passieren können. Bei uns gehn die Kinder zu zweit auf die Toilette. Leider ist vor über 10 jahren nämlich mal auf der Toilette ein Mann gestanden und hat ein Mädchen abgefangen.Seitdem dürfen die nicht mehr alleine auf die Toilette gehen.

    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79

    http://www.nibis.de/~as-lg2/ps4/aufsicht.htm

    Interessanter link zum Thema Schulgesetz Aufsichtspflicht

    Kommentar von moon73 moon73moon73

    DH -Super Link!

    Kommentar von Sandysky79 Sandysky79Sandysky79

    Denke den Schaden musst du nicht bezahlen.Immerhin hättest du als Mutter nicht eingreifen können.Genau es war Schulzeit und da du in dieser Zeit wohl kaum vorm Klassenraum der Schule sitzt und guckst was dein Kind da grad tut.Wäre es nach der Schule glaub hätte man dich mit haftbar machen können.Aber es war während der Schule.Und wer sagt dir den das es dein Junge war.Vielleicht waren da noch weitere Kinder?Was sagt eigentlich die Mutter des andern Jungen dazu?

  • 1
    Antwort von JimKnopf2 JimKnopf2

    Ich glaub nicht, dass du das bezahlen musst, wenigstens deine priv. Haftpflicht wird dafür aufkommen! Aber ich glaube nicht, dass die Lehrer den Jungen mit der Strafarbeit allein lassen dürfen! Der Gang zur Toilette, okay, da kann keiner mitgehen, aber der andere Junge hätte unter Aufsicht sein müssen!

  • 1
    Antwort von klarakarlson klarakarlson

    Da mußte wohl in den sauren Apfel beissen und sauber machen....Aber sei getröstet,nicht nur dein Junges ist so...;-))

  • 0
    Antwort von TheRemixDave TheRemixDave

    nein Ihr sohn hätte nach dem Geschäft schnurstracks zurück in die Klasse gehen sollen also müssen sie haften.

  • 0
    Antwort von yvchen01 yvchen01

    troptier...du peilst das einfach nicht....

    Kommentar von Tropentier TropentierTropentier

    Nein

  • 0
    Antwort von Frenshsam Frenshsam

    Am besten besorgst du dir von der Schule die "Schulordnung".

    Da steht sowas normalerweise drin mit der Aufsichtspflicht und auch mit beschädigung von öffentlichem Eigentum.

    Wobei bei letzterem ja auch die Aufsichtspflicht eine Rolle spielt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.