Heute gab es mal wieder ein perfektes Beispiel zu meiner Frage: Eine Mutter kommt in die Einrichtung um ihren Sohn abzuholen, gibt dann den Drängen ihres Sohnes nach um doch noch eine Stunde zu bleiben, damit er weiterspielen kann. Da das Kind noch einigen Quatsch anstellte (mit Spielzeug rumwerfen, andere Kinder mit Sand bewerfen etc.) und die Mutter seelenruhig zusah, ließ ich es mir nicht nehmen das Kind "zurechtzuweisen" - erneut begleitet von einer Totenstille der Mutter. Deshalb meine Frage: Bei wem liegt die Aufsichtspflicht - beim Elternteil oder noch bei den Erziehern? Vielen Dank
Antworten (7)
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Triangel74Triangel74
Hier nochmal ein sehr ausführlicher Artikel über die Aufsichtspflicht aus rechtlicher Sicht. Es ist über aus notwendig, dass sich Erzieher in diesem Punkt informieren! http://www.kigab.de/019cf692280b60218/019cf69270120ad1c.html
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Triangel74Triangel74
Meiner Meinung nach, endet die Aufsichtspflicht des Erziehers, wenn die Mutter das Kind abholt...bzw. wenn sie länger da bleibt, muss sie auf ihr Kind aufpassen. Für die Zeit in der die Betreuung durch den Kindergarten bezahlt wird, ist es eine vage Geschichte. Hier ein Artikel dazu: http://www.eltern.de/kindergarten/erziehung/aufsichtspflicht-kindergarten.html
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rosalinde1rosalinde1
das kenne ich, ich bin der meinung wenn die mutter da ist dann hat sie sich darum zu kümmern.ich finde das auch nicht gut wenn die eltern ihre kinder abholen und noch dortbleiben.zb in der mittagszeit im vorraum und nochn bisschen schön laut spielen das die kinder beim schlafen gestört werden und man dann der mutter sagt es ist zu laut und die dann nur lacht und kurz darauf wieder krach.es gibt viele eltern die einfach noch keine sein sollten.
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Blizzard88Blizzard88 aber so sehr es einen auch stören und stressen mag, davon sollte man sich nicht abbringen lassen den kindern ein gewisses level an sozialverhalten mitzugeben. ich denk mir zwar auch ziemlich oft dass unser part in der einrichtung nur einen bruchteil dessen ausmacht, was das kind erfährt. den großteil der erziehung tragen immer noch die eltern bei, allein durch das verhalten was sie vorleben. und wenn ein (einzel-)kind so eine überfürsorgliche mutter hat, die gerne nach 16:45 uhr nochma 2-3 stunden mit ihrem sohnemann aufn spielplatz fährt, eis essen geht und auch sonst alles mitmacht, was der kleine grad ausm autofenster erblickt - dann wird es eben auch ein ich-zentrierter egomane mit fehlendem einfühlungsvermögen. sehr schade für das kind, auch wenn die eltern nur gutes wollten
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rosalinde1rosalinde1 ja,oder wie so oft ruhe vor ihren eigenen kindern weil se nich mit klar kommen das kommt dann bei "na klar darfst du das,na lar machen wir das ,und ja das bekommst du natürlich"heraus.nette grüsse.wünsch dir noch gutes durchhalten und starke nerven,die man in einer kita täglich braucht.
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Blizzard88Blizzard88 ohne dickes fell braucht man den beruf erst garnet lernen :) dankeschön
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rosalinde1rosalinde1 jup....
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SteffileSteffile
Im Prinzip bei der Erzieherin, aber moralisch gesehen, bei beiden. Ehrlich gesagt wuerde ich mein kind nicht in so einem Kiga lassen...
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Blizzard88Blizzard88 ich finde diese einrichtungen sehr praktisch und überaus wichtig für einen heranwachsenden menschen. dort kann er viele menschen kennenlernen, andere ansichten und gefühle akzeptieren lernen, sich entfalten und natürlich auch einfach kind sein. was man so an anderen kindern, die nie in einer krippe/kindertagesstätte waren, hört.. die einen sind verwöhnte einzelkinder, pure egomanen und andere sind schon kleine verbrecher. zwar nicht alle, aber es gibt einige "erziehungsberechtigte" die mit der karriere & kind einfach überfordert sind
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rosalinde1rosalinde1 jupp.
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AronphoenixAronphoenix
In dem Fall awohl bei der Mutter.
Aber das ist auch egal, die ist ja nicht für das Handeln ihres Kindes verantwortlich.
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LittleMauzLittleMauz
Rein rechtlich gesehen liegt die Aufsichtspflicht bei der Erzieherin,da sich das Kind noch in der Einrichtung befindet. Allerdings wird das Kind wenig darauf hören,wenn die Mutter daneben sitzt und still bleibt. Moralisch und psychologisch wäre es somit sinnvoll,wenn die Mutter den Mund aufmacht. Aber das es oft net so ist,zeigt dein Beispiel :(
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Blizzard88Blizzard88 jap, durch die anwesenheit der mutter wird sozusagen die "autorität der erzieher untergraben". aber da sie das kind weder unterstützte noch davon abhielt hat es im endeffekt doch aufgehört mit dem quatsch :)
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CerealieCerealie
Solange er in der Einrichtung ist, liegt die Aufsichtspflicht bei der Erzieherin (auch wenn ich der Meinung bin, wenn die Eltern da sind, können die auch selbst mal was sagen ...)
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Blizzard88Blizzard88 fand es auch ein wenig "unpassend". ich meine wenn mein kind einem anderen kind irgendwie wehtut oder etwas zerstört, dann würde ich sicherlich nicht stumm danebenstehen und es mehr oder weniger gutheißen, nach dem motto "mach ruhig". die mutter hat auch nichts gesagt als ich ihm klargemacht habe, dass er andere kinder nicht bewerfen sollte und das spielzeug nicht rumschmeißen darf
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CerealieCerealie Ich kann sowas nicht nachvollziehen ... und wundere mich immer nur, wenn ich sowas (->Verhalten von Eltern) beobachte
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"Generell endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten (Eltern). Sie tritt nicht wieder ein, wenn der Abholer z.B. das Kind noch auf dem Kindergartengelände (unbeaufsichtigt) spielen läßt, selbst wenn dies während der Öffnungszeit der Fall ist." interessanter link, danke!