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aufsichtspflicht der eltern

Frage von H4XOR H4XOR

wenn ich eine beziehung mit einer 14 jährigen eingehen würde (ich selber 22 jahre) würde ihre mutter dann die aufsichtspflicht verletzten? welche strafrechtlichen folgen hätte das für ihre mutter

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Antworten (16)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Ela090481 Ela090481

    du und ihre mutter würdet euch strafbar machen :

    erstens weil du 22 bist,und sie minderjährig,

    und zweitens weil ihre mutter von der beziehung

    zwischen euch wußte

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    niemand macht sich strafbar

    siehe auch hier:

    http://piology.org/dtl/recht.html

    Kommentar von Maryline MarylineMaryline

    Die Mutter nur bedingt.

    Kommentar von Mksbt MksbtMksbt

    Diese Antwort ist leider falsch! Aber sie hab 20 Punkte. :P

  • 5
    Antwort von Mickele1988 Mickele1988

    Das hätte strafrechtliche Folgen für DICH!

  • 5
    Antwort von Buhuuu Buhuuu

    Das hätte strafrechtliche Folgen für DICH und das vollkommen zurecht!

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Welche strafrechtlichen Konsequenzen sollen das sein? Gegen welches Strafgesetz wurde verstoßen?

    Ich finde es erschreckend, wieviele Antwortgeber hier behaupten, eine solche Beziehung sei etwas strafbares. Von denen, die diese Behauptung aufstellen schreibt auch niemand eine Begründung, keiner gibt den Paragraphen an, gegen den angeblich verstoßen wurde, es wird einfach nur drauf los spekuliert. Dabei wäre es so einfach mal im Gesetz nachzulesen bevor man hier einen falschen Rat oder eine falsche Auskunft gibt. Das StGB in der heute aktuellen Fassung kann man hier lesen: http://bundesrecht.juris.de/stgb/ Also bitte mal mit Paragraphen begründen!

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    und die vielen falschen Antworten bekommen auch noch Daumen, obwohl ich es befürworten würde wenn es verfolgt werden würde

  • 4
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Für die Mutter keine, aber für dich

  • 2
    Antwort von Mksbt Mksbt

    Ich habe auch immer gedacht das das Strafrechtliche Folgen für den Älteren hat, aber das stimmt nicht. Das würde nur stimmen wäre sie unter 14 und wäre es ohne Einverständnis von ihr. Auch ihre Mama bekommt da kein Ärger.

    diese Angaben sind selbstverständlich ohne Gewähr :D

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    endlich mal einer mit der richtigen Antwort

    Kommentar von Mksbt MksbtMksbt

    aber das zählt ja hier nicht. Hauptsache man hat die Hilfreichste Antwort nach 3 sek vergeben. An wen der nur müll schreibt.

  • 2
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Du wirst Strafrechtlich verfolgt...

  • 2
    Antwort von Paulina1987 Paulina1987

    Ich würde mir viel mehr Sorgen um dich selbst machen. Geschlechtsverkehr, und den hat man in einer Beziehung ja für gewöhnlich, mit Minderjährigen ist in jedem Fall verboten und kann für dich schwerwiegende Konsequenzen haben.

  • 2
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Das ist verboten! Und für dich strafbar!

  • 1
    Antwort von Naddl2010 Naddl2010

    Wenn du keinen Sex mit Ihr hast - keine Folgen.

    Ansonsten Sex mit Minderjährigen ist strafbar!!!!

  • 1
    Antwort von JaquRadmacher JaquRadmacher

    es könnte zu einer anzeige kommen, wenn die mutter etwas dagegen hat oder es an die öffentlichkeit kommt.

    ich denke in erster linie wärst du der depp, und nicht die mutter!

  • 0
    Antwort von Helmix Helmix

    Das steht meiner meinung nach auch im bgb! du darfst ab 14 mit jemandem schlafe, der gleichaltrig ist oder höchstens 16! ab 16 darfst du dann mit 18jährigen ( auch wider höchstens) und ab dann ist frei!

    ich meine als 22 jähriger möchte man ja auch in einer beziehung mit dem partner schlafen!

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    haben dir die Antworten denn gestern bei der gleichen Frage nicht gereicht oder nicht entsprochen???

  • 0
    Antwort von chefe1988 chefe1988

    Mal ehrlich wieso willst du mit einer 14-jährigen zusammen sein???? Entweder du kriegst keine in deinem Alter ab mit der du pimpern kannst, bist pervers oder einfach auf den Stand eines 14-jährigen

  • 0
    Antwort von Maryline Maryline

    Zuerst einmal wärest du dran wegen Verführung Minderjähriger! Eine Mutter kann nicht überall sein, wo sich ihre Tochter befindet. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht ist in einem solchen Fall nur schwer nachzuweisen, es sei denn die Tochter treibt sich nachts herum.

  • 0
    Antwort von messemann messemann

    Fang doch erst mal bei dir an. Was Wäre wenn.

  • 0
    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    keine, weder für die Mutter noch für euch...leider

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Oh, doch

    Kommentar von messemann messemannmessemann

    für ihn nicht,denke doch

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    nur wenn sie gezwungen wird, oder eine Abhängigkeit besteht

    Kommentar von Buhuuu BuhuuuBuhuuu

    Natürlich gibt es für ihn strafrechtliche Folgen!

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    totaler Quatsch, auch wenn ich es nicht gut finde, das es so ist

    Kommentar von Buhuuu BuhuuuBuhuuu

    Das ist Verführung Minderjähriger! Noch nie was davon gehört? Sie muss mind. 16 sein.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig
    Kommentar von messemann messemannmessemann

    sorry sie ist erst 14 Jahre alt, fast noch ein Kind. Da sollte er mal nachdenken.

    Kommentar von WilliWinzig WilliWinzigWilliWinzig

    Da sollte er wirklich nachdenken, trotzdem ist es nicht strafbar

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