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Aufsichtspflicht bei einer 14jährigen

gefragt von Bine1167Bine1167 am 26.03.2009 um 9:45 Uhr

Ich habe demnächst vor für ein paar Tage zu verreisen. Meine 14jährige Tochter möchte gerne Zuhause bleiben. Sie wäre dann von Montagfrüh bis Donnerstagnachmittag alleine. Verletze ich damit eigentlich meine Aufsichtspflicht? Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass meine Tochter für ihre 14 Jahre schon sehr vernünftig ist und ich mich bisher immer auf sie verlassen konnte.

LG Sabine


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Lilly878
beantwortet von Lilly878 am 26. März 2009 09:47
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Wenn was passiert, sieht es schlecht für Dich aus. Du verletzt Deine Aufsichtspflicht. Auch wenn Deine Tochter noch so selbstständig und vernünftig ist.

Kommentar von 2ae4215d8ddc739b3321d04783ba795asmallmaspick am 26. März 2009 09:49

Mit Sicherheit verletzt du deine Aufsichtspflicht, egal ob was passiert oder nicht !!!

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 26. März 2009 09:53

Ab welcher Zeitspanne verletzt sie denn ihre Aufsichtspflicht? Würde mich echt mal interessieren. Eine 14-jährige muss man doch nicht ständig beaufsichtigen...

Kommentar von Simple_avatar7smallLilly878 am 26. März 2009 09:57

Habe ich auch nicht gesagt. Natürlich sind 14-jährige schon sehr selbstständig. Nur wenn etwas passiert, z.B. abends, oder sie wird krank ect. ist die Mutter dran. Wenn nix passiert wird ihr auch niemand Vorhaltungen machen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. März 2009 09:47
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diesen Vertrauensbeweiss würde ich ihr schon schenken...damit verletzt du keine aufsichtspflicht, wenn du z.B. auch schon für was zu Essen gesorgt hast..

ein mahnendes wort oder bessergesagt..die aussage, ich habe große Vertrauen zu dir und würde mich riesig freuen, wenn du das bestätigst..hilft Wunder..

Kommentar von F2651e81bbfda3439be6af58fa6a1012smallmaira1954 am 3. Juli 2009 07:04

Hast du Kinder?


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 26. März 2009 09:46
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Das musst du doch wissen. ich würde eine nachbarin bitten hin und wieder nachzusehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Kommentar von F2651e81bbfda3439be6af58fa6a1012smallmaira1954 am 3. Juli 2009 07:05

Kontrolle ist besser, das dachte ich damals auch, aber von einer Nachbarin lassen sie sich auch nichts mehr sagen. Ich spreche aus Erfahrung!


Hitschi86
beantwortet von Hitschi86 am 26. März 2009 09:55
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Aus § 832 BGB folgt, dass Minderjährige ohne Rücksicht auf ihre geistige und körperliche Entwicklung immer aufsichtsbedürftig sind. Volljährige sind dann aufsichtsbedürftig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht allein zurecht kommen bzw. nicht das nötige Einsehen in eventuelle Gefahren besitzen.4 Die aufsichtsberechtigte Person übernimmt in diesen Fällen eine Schutzfunktion, die einerseits bedeutet, der schutzbefohlenen Person unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes eine eigene Persönlichkeitsentwicklung mit eigenem Lernerfolg zu ermöglichen, andererseits sie vor möglichen Gefahren zu warnen oder Gefahren abzuwenden. Auch haftet die aufsichtsberechtigte Person dann, wenn sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommt.

Quelle:http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/13219.html


schildi
beantwortet von schildi am 26. März 2009 09:47
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würde ich nicht machen


anonym
beantwortet von zwergenmama am 26. März 2009 09:47
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Ich finde es dennoch bedenklich, eine 14-jährige 4 Tage alleine zu lassen! Würde es wahrscheinlich nicht machen!


Lucretia
beantwortet von Lucretia am 26. März 2009 09:49
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Meine Mutter ist auch mal verreist als ich 14 war. Ein Freund (von ihr und mir) ist dann jeden Abend vorbei gekommen, wir haben gemeinsam gegessen und fern gesehen bzw. geredet. War super!


anonym
beantwortet von TanteBertha am 26. März 2009 09:50
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Also, ich glaube das eine 14-jährige noch nicht über mehrere Tage allein zu Hause sein sollte. Ich würde in jedem Fall jemanden beauftragen, regelmässig, besonders auch am Abend, nach ihr zu sehen - und das nicht nur "Kopf durch die Tür, alles okay, und tschüss".


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 26. März 2009 10:00
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Das Zitat aus dem BGB ist zwar schön und gut, jedoch gibt es massig Gerichtsurteile die eine Mitwirkung und eine gewisse Reife auch voraussetzen. Bei einer 14 Jährigen ist diese sicherlich schon höher anzusetzen. Nach BGB wären dann ja 4 Jährige und 17 Jährige gleich zu setzen. Erfahrungsgemäss ist es relativ schwierig die Aufsichtspflicht zu verletzen. Wenn du erreichbar bis, bzw. eine erwachsene Person erreichbar ist und vielleicht mal vorbei schaut tendiere ich eher in die Richtung das du kaum die Aufsichtspflicht verletzen kannst.

Ich hoffe Hitschi86 hat so schnell keine Kinder. Denn werden sicherlich mit 17 Jahren und 11 Monaten noch 24 Stunden rundum verorgt und beobachtet g


mugie77
beantwortet von mugie77 am 26. März 2009 10:28
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ich würde eine person deines vetrauen s mit der aufsichtspflicht beauftragen. ehrlich gesagt ich hätte keine ruhe wenn ich ich fortfahren würde.


anonym
beantwortet von nikri am 26. März 2009 09:47
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du solltest in absprache mit deiner tochter eine freundin bitten öfter nach dem rechten zusehen so hat deine tochter dann im notfall auch eine ansprechpartnerin


maspick
beantwortet von maspick am 26. März 2009 09:47
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Tja. Wenn ich 14 wäre ich sagen: Klaro !! Juhuu !


anonym
beantwortet von anjanni am 26. März 2009 09:48
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So lange nichts passiert, wird Dir keiner Vorhaltungen machen...

Okay - was ist, wenn was passiert?

Kannst Du Dich darauf verlassen, daß Deine Tochter nicht mutwillig was anstellt?

Hat Deine Tochter einen Ansprechpartner, an den sie sich wenden kann (möglichst im selben Haus), wenn sie mit einer Situation nicht zurecht kommt?

Gibt es jemanden, der - vor allem abends - mal nach dem Rechten sehen kann?

Ich denke, bei Aufsichtspflicht und Jugendlichen wird viel auf die individuellen Umstände geachtet...

Kommentar von Simple_avatar1smallBine1167 am 26. März 2009 09:51

Einen Ansprechpartner hat sie natürlich. Meine Nachbarn würden nach ihr gucken und meine Freundin könnte sie auch zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 26. März 2009 09:49
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hast du keine Freunde oder Bekannten die hin und wieder mal nach dem rechten schauen können, dann bist du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen...


Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 26. März 2009 09:49
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Wenn sie selbstständig ist und du ihr vertraust ist es kein Problem, rufe jeden Abend an und frage ob alles Ok ist. Oder früh um sie für die schule zu wecken;)


anonym
beantwortet von leo1991 am 26. März 2009 09:50
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gibts denn keine großeltern in der näher oder so?...ist auf jeden fall mal ne erfahrung für das mädchen allein zu hause zu sein^^.


ohmandy
beantwortet von ohmandy am 26. März 2009 09:51
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ja das darfst nicht machen,es sei denn sie bleibt bei freunden. Allein darfst sie nicht lassen.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 26. März 2009 09:57
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Wenn irgendetwas passiert, dann machst Du Dir Dein Leben lang vorwürfe. Vernünftig hin - Vernünftig her.


patty32
beantwortet von patty32 am 26. März 2009 09:59
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liebe sabine nartürlich verletzt du deine aufsichtspflicht .wenn du auf nummer sicher gehen willst ruf mal bei dein örtlichen jugendamt an und frag nach.kann aber verstehen das sie mal alleine sein will .wollte ich damals auch


maira1954
beantwortet von maira1954 am 3. Juli 2009 07:19
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Hallo, ich schreib euch mal was uns passiert ist: wir müßten auf eine Beerdigung, aber nicht gleich um die Ecke, nein bis Wien! Meine Tochter hatte noch Schule, also meinte meine Nachbarin, fahrt nur, ich komme mit eurer Tochter schon klar. Kaum waren wir weg, füllte sich das Haus mit Jugendlichen, am Abend brachten sie dann Kistenweise Bier und Wein etc. Meine Nachbarin ging dann gegen 20 Uhr rüber und sagte ihnen, das wenn in 1 Stunde keine Ruhe einkehrt, sie die Polizei holt. Nach der vorgebenen Zeit ging sie wieder schaun, ob die Jugendlichen schon gegangen wären. Als Sie die Wohnung aufsperrte, war es verdächtig ruhig, Sie rief nach meiner Tochter, Sie tat als wenn sie schon schliefe und als meine Nachbarin die Zimmetüre aufmachen wollt. traute Sie ihren Augen nicht, da waren mindestens 25 junge Leute in dem Zimmer meiner Tochter! Da wurde meine Tochter sauer und meinte: du bist nicht meine Mutter, du hast mir garnichts zusagen. Auf alle Fälle meinte dann noch einer von den Jugendlichen, wenn sie (Nachbarin) nicht gleich verschwindet, sticht er sie ab. Da machte meine Nachbarin kurzen Prozess und telef. mit der Polizei, auf einmal waren alle verschwunden bis auf drei Leute, quassi der harte Kern, die wurden gleich zum aufräumen verdonnert! Als wir am nächsten Tag wieder heimkamen, freute ich mich wie sauber es doch wäre, bis ich den Mülleimer aufmachte und die vielen leeren Flaschen darin gefunden hatte. Dann habe ich mit meiner Tochter unterhalten und so erfuhr ich von der Geschichte, meine Nachbarin wollte meine Tochter nicht verpfeifen. Was auf alle Fälle raus gekommen ist, nicht meine Tochter hat die Leute ein geladen, sondern die machen das schon selber. Wenn die hören, das irgendwo "sturmfrei" ist, laden die sich selber ein und bringen auch die Getränke mit, da hat dein Kind fast keine Change, dagegen zusein! Sei auf der Hut bzw. nimm Sie leiber mit, dann bleibt dir das erspart! mfg maira


Bine1167
beantwortet von Bine1167 am 12. Juli 2009 17:20
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Für den Fall, dass es irgendwann doch nochmal jemanden interessiert: ich habe meine Tochter Zuhause gelassen. Unsere Nachbarn wußten Bescheid und auch meine Freundin war Tag und Nacht erreichbar. Es hat aber alles ohne Probleme geklappt und meine Tochter hat sich an alle unsere Abmachungen gehalten. Ich habe ihr immer gesagt, so lange alles klappt bin ich recht großzügig, aber wehe wenn nicht. Dann wird die Leine verdammt kurz und darauf hat sie natürlich absolut keine Lust. Ich habe ihr hinterher gesagt wie stolz ich auf sie bin :-)


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