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Aufsichtspflicht bei einer 14jährigen

Frage von Bine1167 Bine1167

Ich habe demnächst vor für ein paar Tage zu verreisen. Meine 14jährige Tochter möchte gerne Zuhause bleiben. Sie wäre dann von Montagfrüh bis Donnerstagnachmittag alleine. Verletze ich damit eigentlich meine Aufsichtspflicht? Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass meine Tochter für ihre 14 Jahre schon sehr vernünftig ist und ich mich bisher immer auf sie verlassen konnte.

LG Sabine

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Antworten (21)

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    Antwort von Lilly878 Lilly878

    Wenn was passiert, sieht es schlecht für Dich aus. Du verletzt Deine Aufsichtspflicht. Auch wenn Deine Tochter noch so selbstständig und vernünftig ist.

    Kommentar von maspick maspickmaspick

    Mit Sicherheit verletzt du deine Aufsichtspflicht, egal ob was passiert oder nicht !!!

    Kommentar von Morpheus99 Morpheus99Morpheus99

    Ab welcher Zeitspanne verletzt sie denn ihre Aufsichtspflicht? Würde mich echt mal interessieren. Eine 14-jährige muss man doch nicht ständig beaufsichtigen...

    Kommentar von Lilly878 Lilly878Lilly878

    Habe ich auch nicht gesagt. Natürlich sind 14-jährige schon sehr selbstständig. Nur wenn etwas passiert, z.B. abends, oder sie wird krank ect. ist die Mutter dran. Wenn nix passiert wird ihr auch niemand Vorhaltungen machen.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    diesen Vertrauensbeweiss würde ich ihr schon schenken...damit verletzt du keine aufsichtspflicht, wenn du z.B. auch schon für was zu Essen gesorgt hast..

    ein mahnendes wort oder bessergesagt..die aussage, ich habe große Vertrauen zu dir und würde mich riesig freuen, wenn du das bestätigst..hilft Wunder..

    Kommentar von maira1954 maira1954maira1954

    Hast du Kinder?

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Das Zitat aus dem BGB ist zwar schön und gut, jedoch gibt es massig Gerichtsurteile die eine Mitwirkung und eine gewisse Reife auch voraussetzen. Bei einer 14 Jährigen ist diese sicherlich schon höher anzusetzen. Nach BGB wären dann ja 4 Jährige und 17 Jährige gleich zu setzen. Erfahrungsgemäss ist es relativ schwierig die Aufsichtspflicht zu verletzen. Wenn du erreichbar bis, bzw. eine erwachsene Person erreichbar ist und vielleicht mal vorbei schaut tendiere ich eher in die Richtung das du kaum die Aufsichtspflicht verletzen kannst.

    Ich hoffe Hitschi86 hat so schnell keine Kinder. Denn werden sicherlich mit 17 Jahren und 11 Monaten noch 24 Stunden rundum verorgt und beobachtet g

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    Antwort von Hitschi86 Hitschi86

    Aus § 832 BGB folgt, dass Minderjährige ohne Rücksicht auf ihre geistige und körperliche Entwicklung immer aufsichtsbedürftig sind. Volljährige sind dann aufsichtsbedürftig, wenn sie aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht allein zurecht kommen bzw. nicht das nötige Einsehen in eventuelle Gefahren besitzen.4 Die aufsichtsberechtigte Person übernimmt in diesen Fällen eine Schutzfunktion, die einerseits bedeutet, der schutzbefohlenen Person unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes eine eigene Persönlichkeitsentwicklung mit eigenem Lernerfolg zu ermöglichen, andererseits sie vor möglichen Gefahren zu warnen oder Gefahren abzuwenden. Auch haftet die aufsichtsberechtigte Person dann, wenn sie dieser Pflicht nicht ausreichend nachkommt.

    Quelle:http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/13219.html

  • 2
    Antwort von Lucretia Lucretia

    Meine Mutter ist auch mal verreist als ich 14 war. Ein Freund (von ihr und mir) ist dann jeden Abend vorbei gekommen, wir haben gemeinsam gegessen und fern gesehen bzw. geredet. War super!

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Das musst du doch wissen. ich würde eine nachbarin bitten hin und wieder nachzusehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

    Kommentar von maira1954 maira1954maira1954

    Kontrolle ist besser, das dachte ich damals auch, aber von einer Nachbarin lassen sie sich auch nichts mehr sagen. Ich spreche aus Erfahrung!

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    Antwort von Bine1167 Bine1167

    Für den Fall, dass es irgendwann doch nochmal jemanden interessiert: ich habe meine Tochter Zuhause gelassen. Unsere Nachbarn wußten Bescheid und auch meine Freundin war Tag und Nacht erreichbar. Es hat aber alles ohne Probleme geklappt und meine Tochter hat sich an alle unsere Abmachungen gehalten. Ich habe ihr immer gesagt, so lange alles klappt bin ich recht großzügig, aber wehe wenn nicht. Dann wird die Leine verdammt kurz und darauf hat sie natürlich absolut keine Lust. Ich habe ihr hinterher gesagt wie stolz ich auf sie bin :-)

    Kommentar von Jaiina JaiinaJaiina

    cool, super dass du geschrieben hast, wie du's gemacht hast... denke auch, dass das mit 14 völlig in Ordnung geht.

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    Antwort von mugie77 mugie77

    ich würde eine person deines vetrauen s mit der aufsichtspflicht beauftragen. ehrlich gesagt ich hätte keine ruhe wenn ich ich fortfahren würde.

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Also, ich glaube das eine 14-jährige noch nicht über mehrere Tage allein zu Hause sein sollte. Ich würde in jedem Fall jemanden beauftragen, regelmässig, besonders auch am Abend, nach ihr zu sehen - und das nicht nur "Kopf durch die Tür, alles okay, und tschüss".

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    Antwort von nikri nikri

    du solltest in absprache mit deiner tochter eine freundin bitten öfter nach dem rechten zusehen so hat deine tochter dann im notfall auch eine ansprechpartnerin

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    Antwort von zwergenmama zwergenmama

    Ich finde es dennoch bedenklich, eine 14-jährige 4 Tage alleine zu lassen! Würde es wahrscheinlich nicht machen!

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    Antwort von schildi schildi

    würde ich nicht machen

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    Antwort von maira1954 maira1954

    Hallo, ich schreib euch mal was uns passiert ist: wir müßten auf eine Beerdigung, aber nicht gleich um die Ecke, nein bis Wien! Meine Tochter hatte noch Schule, also meinte meine Nachbarin, fahrt nur, ich komme mit eurer Tochter schon klar. Kaum waren wir weg, füllte sich das Haus mit Jugendlichen, am Abend brachten sie dann Kistenweise Bier und Wein etc. Meine Nachbarin ging dann gegen 20 Uhr rüber und sagte ihnen, das wenn in 1 Stunde keine Ruhe einkehrt, sie die Polizei holt. Nach der vorgebenen Zeit ging sie wieder schaun, ob die Jugendlichen schon gegangen wären. Als Sie die Wohnung aufsperrte, war es verdächtig ruhig, Sie rief nach meiner Tochter, Sie tat als wenn sie schon schliefe und als meine Nachbarin die Zimmetüre aufmachen wollt. traute Sie ihren Augen nicht, da waren mindestens 25 junge Leute in dem Zimmer meiner Tochter! Da wurde meine Tochter sauer und meinte: du bist nicht meine Mutter, du hast mir garnichts zusagen. Auf alle Fälle meinte dann noch einer von den Jugendlichen, wenn sie (Nachbarin) nicht gleich verschwindet, sticht er sie ab. Da machte meine Nachbarin kurzen Prozess und telef. mit der Polizei, auf einmal waren alle verschwunden bis auf drei Leute, quassi der harte Kern, die wurden gleich zum aufräumen verdonnert! Als wir am nächsten Tag wieder heimkamen, freute ich mich wie sauber es doch wäre, bis ich den Mülleimer aufmachte und die vielen leeren Flaschen darin gefunden hatte. Dann habe ich mit meiner Tochter unterhalten und so erfuhr ich von der Geschichte, meine Nachbarin wollte meine Tochter nicht verpfeifen. Was auf alle Fälle raus gekommen ist, nicht meine Tochter hat die Leute ein geladen, sondern die machen das schon selber. Wenn die hören, das irgendwo "sturmfrei" ist, laden die sich selber ein und bringen auch die Getränke mit, da hat dein Kind fast keine Change, dagegen zusein! Sei auf der Hut bzw. nimm Sie leiber mit, dann bleibt dir das erspart! mfg maira

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    Antwort von patty32 patty32

    liebe sabine nartürlich verletzt du deine aufsichtspflicht .wenn du auf nummer sicher gehen willst ruf mal bei dein örtlichen jugendamt an und frag nach.kann aber verstehen das sie mal alleine sein will .wollte ich damals auch

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Wenn irgendetwas passiert, dann machst Du Dir Dein Leben lang vorwürfe. Vernünftig hin - Vernünftig her.

    Kommentar von Jaiina JaiinaJaiina

    passieren kann immer was, selbst wenn sie im Nebenzimmer ist...

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    Antwort von ohmandy ohmandy

    ja das darfst nicht machen,es sei denn sie bleibt bei freunden. Allein darfst sie nicht lassen.

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    Antwort von leo1991 leo1991

    gibts denn keine großeltern in der näher oder so?...ist auf jeden fall mal ne erfahrung für das mädchen allein zu hause zu sein^^.

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Wenn sie selbstständig ist und du ihr vertraust ist es kein Problem, rufe jeden Abend an und frage ob alles Ok ist. Oder früh um sie für die schule zu wecken;)

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    hast du keine Freunde oder Bekannten die hin und wieder mal nach dem rechten schauen können, dann bist du deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen...

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    Antwort von anjanni anjanni

    So lange nichts passiert, wird Dir keiner Vorhaltungen machen...

    Okay - was ist, wenn was passiert?

    Kannst Du Dich darauf verlassen, daß Deine Tochter nicht mutwillig was anstellt?

    Hat Deine Tochter einen Ansprechpartner, an den sie sich wenden kann (möglichst im selben Haus), wenn sie mit einer Situation nicht zurecht kommt?

    Gibt es jemanden, der - vor allem abends - mal nach dem Rechten sehen kann?

    Ich denke, bei Aufsichtspflicht und Jugendlichen wird viel auf die individuellen Umstände geachtet...

    Kommentar von Bine1167 Bine1167Bine1167

    Einen Ansprechpartner hat sie natürlich. Meine Nachbarn würden nach ihr gucken und meine Freundin könnte sie auch zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen.

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    Antwort von maspick maspick

    Tja. Wenn ich 14 wäre ich sagen: Klaro !! Juhuu !

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