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Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Frage von mamalie mamalie

Meine Tochter, 7 Jahre und keinesfalls eine sichere Schwimmerin, wurde von ihrem Vater in Begleitung von zwei 11 oder 12 jährigen Mädchen ins Schwimmbad geschickt. Sie sagte mir, das sei geschehen, damit der Papa und seine Freundin auch mal ihre Ruhe hätten. Hat er damit seine Aufsichtspflicht verletzt, wenn ja, wie verhalte ich mich am Besten?

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Antworten (4)

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    Antwort von matzevalentin matzevalentin

    Nein. Eine 7jährige braucht nicht ununterbrochen unter Aufsicht gehalten werden. Sie hat vom 1. bis 7. Lebensjahr unter Anleitung der Mutter und des Vaters gelernt, selbständig zu werden. Erstklässler gehen ja auch in der Regel allein zur Schule. Natürlich hat jede Mutter Dauerangst um ihre Kinder - egal wie alt die sind.Deshalb gibt es ja Väter, die dem die väterliche Erziehungssicht entgegenstellen: Eigenverantwortung, Selbständigkeit, eigenen Willen artikulieren und durchsetzen, Durchsetzungsvermögen, Ausdauer. Disziplin. Allerdings sollte er sich mal den Song "Vier Stunden in der Woche" von Udo Jürgens anhören, übrigens Sie auch. Danach ist man ein besserer Vater und Sie eine noch bessere Mutter. Garantiert! Und beim nächsten Mal würde er mit seiner Tochter zusammen ins Schwimmbad gehen. Allerdings ohne die Freundinnen der Tochter.

    Kommentar von mamalie mamalie

    Das waren die Töchter seiner Freundin

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    Antwort von Elias012 Elias012

    Unabhängig davon, saß ich die Situation nicht juristisch beurteilen kann, finde ich es menschlich ein Versagen... Hier ganz offensiv ins Gespräch gehen... Das ist unglaublich... Warum Unternehmen die nicht zu Dritt etwas...? Kopfschütteln... Kopfschütteln....

    ... Ich könnte noch weiterfluchen... Mann... Idiot... Was anderes fällt mir nicht ein... Das ist Verantwortungslos!!!!

    Kommentar von Janne1994 Janne1994

    Sehe ich ganz genauso!!

    Kommentar von mamalie mamalie

    So habe ich auch reagiert. Wie würdet ihr jetzt weiter machenß Jugendamt? Kommunikativ ist bei ihm nicht viel zu erwarten, da liegen leider enorme Defizize vor.

    Kommentar von Elias012 Elias012Elias012

    Ich würde ihn ganz offen abmahnen... Ich würde sogar soweit gehen, ihm einen Brief zu schrieben.. Ganz offiziell ein Schreiben, indem du ihn aufforderst und darauf hinweist, dass er seiner Aufsichtspflicht Nachkommen soll, und dass du bei einem weiteren Vorfall dir Sorgen um das Kindeswohl machst und somit die rechtliche Konsequenz droht... Hierauf sollte er reagieren... Mit trotz oder Wut oder mit irgendwas anderem.. Aber spätestens jetzt muss er was sagen oder reagieren...

    Lass es ruhig hart auf hart kommen... Es ist keinem geholfen, wenn der kleinen was passiert, nur weil sich der Herr vergnügen wollte....

    Und noch was... Die Neue von ihm würde ich mir mal zur Brust nehmen... Wie kann sie so etwas zulassen... Das Kind abschieben... Entweder hat sie keine, ist zu jung oder genauso leichtsinnig und verantwortungslos...

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    Antwort von Janne1994 Janne1994

    Das geht garnicht ! Er hat auf jeden Fall seine Aufsichtspflicht verletzt! Stell dir mal vor, ihr wäre irgendwas passiert und der Papa/die Mama war nicht anwesend... Das kann richtig Ärger mit dem Jugendamt geben!!! V.a. weil sie auch noch so jung ist!!!

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    Antwort von FreakyGilber FreakyGilber

    Ja hat er

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