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Aufsichtpflicht bei minderjährigen

Frage von kleineLP kleineLP

Hallo , mich interessiert folgendes : Besteht die Aufsichtpflichtverletzung wenn die minderährige KInder ( 12 und 9 ) sich alleine auf den Weg zum Vater machen ( müssen zu fuss etwa 20 minuten gehen ) .Wenn ja .. von wem dann .. von der Mutter das die Kinds alleine schickt oder von dem Vater das er die kids die abholt ? Danke schön

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Antworten (10)

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    Antwort von catwoman8 catwoman8

    Hallo,also ich denke nicht dass das Aufsichtspflichtverletzung ist in diesem Alter. Jedoch könnte man evtl. mit dem Vater regeln, das Sie ihn anrufen wenn die Kinder loslaufen und er sich bei Ihnen meldet, wenn die Kinder angekommen sind. Evtl. auch den Kindern ein Handy mitgeben (für den Notfall)...

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    Antwort von alphonso alphonso

    nein, sicher nicht. Kinder in diesem Alter gehen ja auch alleine zur Schule oder halten sich stundenlang draußen auf. Anders wäre es, wenn sie einen besonders gefährlichen Weg hätten, oder Nachts durch die Stadt laufen müssten.

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    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Kann ich mir nicht vorstellen: Zumindest früher war das eine übliche Strecke z.B. für den Schulweg zu Fuß.

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    Antwort von Trinchen2001 Trinchen2001

    Bei uns fahren 6 jährige Kinder allein mit dem Bus zur Schule - Weg zum Bus + Busfahrt + Weg zur Schule = ca. 20 min. und meines wissens nach ist das auch keine Aufsichtspflichtverletzung (rechtssicher bin ich da allerdings nicht) Und außerdem gehen die kids doch auch zum spielen raus! Und da sind sie auch unbeaufsichtigt - meine zwei seh ich manchmal zwei stunden lang nicht, weil sie im dorf unterwegs sind. Und meine sind jünger wie die angefragten zwei.

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    Antwort von dragonheart1952 dragonheart1952

    Also bei dem Alter und der Konstellation...eigentlich nicht, weißt ja nie was unterwegs passiert, aber man kann sich auch nicht auf die Kinder setzen... Ist doch wie ein Schulweg.

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    Antwort von horbach horbach

    Also: der Schulweg ist gesetzlich versichert. Allerdings muss man auch diesen Weg gehen. Dieser Weg wird den Kindern von den Lehrern gleich am Schulanfang mitgeteilt ( 1.Klasse und bei Schulwechsel 5.Klasse )Das heisst, der Schulweg ist in die Zeit des Schulaufenthaltes eingerechnet und die Schule haftet. Wenn die Kinder zum Vater laufen, geschieht dies in der Freizeit. Mit 9 und 12 sollten sie eigentlich groß genug sein,ich weiss allerdings auch nciht , wo ihr wohnt. Im Dorf wäre das kein Problem, wo jeder jeden kennt. In der Stadt und vielleicht ein Wohnviertel, wo die Kinder sich nciht auskennen -da sieht es schon wieder anders aus. Ich kann deine Bedenken schon verstehen. Kann der Vater sie nicht abholen? Oder wenigstens wenn sie bei dir weglaufen dort anrufen und er ruft bei Ankunft zurück. Ich kenne auch eure Absprachen nicht, bei einer Freundin ist das so geregelt, dass der Vater die Kinder an der Haustüre abholen muss oder sie anderfalls nicht sehen kann. Sie bringt sie ihm nicht und sie schickt sie ihm auch nicht. Aber das hat auch seine Gründe...und hat nix mit diesem Fall hier zu tun. Rede noch mal mit dem Erzeuger, vielleicht findet ihr eine andere Lösung...viel Glück!

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    Antwort von Kleene12031987 Kleene12031987

    hallo das thema hatte ich mit meinen kindern auch die 20 minuten sind in dem alter nicht schlimm immerhin sind sie ja auch gut undgerne noch länger drausen auch wenns nur zum spielen ist ich weiss vom jugendamt her das die aufsichtsflicht dann verletzt wird wenn die kinder misst gebaut haben oder denen was passiert und das solange bis sie 18 jahre alt sind jedes eltern teil ist selber verantwortlich dafür zu sorgen das die kinder richtig eingeschätz werden und demnah eingestuft werden können was sie können und was nicht ich würde es erst testen in dem mann an gefählichen stellen ein eltern teil für einige male mit geht sprich hauptstrassen wald usw wenn es näher am vater ist soll er diese überquweren und die kids dort abfangen.

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    Antwort von catwoman8 catwoman8

    Hallo,also ich denke nicht dass das Aufsichtspflichtverletzung ist in diesem Alter. Jedoch könnte man evtl. mit dem Vater regeln, das Sie ihn anrufen wenn die Kinder loslaufen und er sich bei Ihnen meldet, wenn die Kinder angekommen sind. Evtl. auch den Kindern ein Handy mitgeben (für den Notfall)...

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    Antwort von pechi pechi

    HALLO; ICH FINDE DAS ZWANZIG MINUTEN WEG LANGE IST ; ES KOMMT ABER AUCH AUF DIE KINDER AN ; KANN MAN IHNEN VERTRAUEN DAS SIE NICHT MIT FREMDEN MIT GEHEN ODER IN EIN AUTO STEIGEN ;DASS SIE AUF DIE VERKEHRSREGELN ACHTEN ; U:S:W: SIE KENNEN IHRE KINDER ; ICH DENKE DAS SOLLTEN SIE UND IHR(EX) MANN UND AUCH DIE KINDER ENTSCHEIDEN:

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    Antwort von doris11 doris11

    also,..KInder in diesem Alter können ruhig 20 MInuten zu Fuß gehen,...ihr müßt ja auch in die Schule gehen,..also,keine Chance,..ich nehm einmal an,ihr habt keine Lust zu Fuß zu gehen....

    Kommentar von kleineLP kleineLPkleineLP

    wer ihr ? bitte nicht persönlich werden

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    die KInder,...ich denke es geht um dich...aber egal...

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