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Aufsatz zur Verweigerung trotz Aussetzen der Wehrpflicht?

Frage von Caswell Caswell

Hallo

Im Frühling diesen Jahres werde ich meine schulische Ausbildung beenden. Ich wurde im November gemustert, als das Aussetzen der Wehrpflicht schon angekündigt, aber noch nicht festgesetzt wurde. Da ich mich für eine Verweigerung entschieden habe, muss ich nun diesen Aufsatz zur Erläuterung der Gewissensgründe und den Lebenslauf an das Kreiswehrersatzamt schicken.

Bis Anfang Januar muss der Antrag eingegangen sein, ansonsten ist meine Verweigerung ungültig.

Muss ich diesen Antrag überhaupt noch stellen, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird und schon im März 2011 keine Wehrpflichtigen mehr gegen ihren Willen eingezogen werden?

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Antworten (1)

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    Antwort von jan1990 jan1990

    Kannst Du Dir eigentlich sparen. Weder zum Wehrdienst noch zum Zivildienst wird jetzt noch jemand gegen seinen Willen einberufen. Im unwahrscheinlichen Fall eines Spannungs- oder Verteidiungsfalls kann das wieder von Interesse sein ob Du KDVler bist oder nicht. Aber Du kannst den Antrag auch dann noch stellen. Dass er jetzt wegen fehlender Begründung abgelehnt wird/wurde spielt da keine Rolle.

    Mehr Infos bei www.zentralstelle-kdv.de

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