Hallo
Im Frühling diesen Jahres werde ich meine schulische Ausbildung beenden. Ich wurde im November gemustert, als das Aussetzen der Wehrpflicht schon angekündigt, aber noch nicht festgesetzt wurde. Da ich mich für eine Verweigerung entschieden habe, muss ich nun diesen Aufsatz zur Erläuterung der Gewissensgründe und den Lebenslauf an das Kreiswehrersatzamt schicken.
Bis Anfang Januar muss der Antrag eingegangen sein, ansonsten ist meine Verweigerung ungültig.
Muss ich diesen Antrag überhaupt noch stellen, wenn die Wehrpflicht ausgesetzt wird und schon im März 2011 keine Wehrpflichtigen mehr gegen ihren Willen eingezogen werden?
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