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aufruf zum flashmob wie ist das rechtlich

Frage von willsechtwissen willsechtwissen

wer kennt sich denn damit aus:

flashmob(leute treffen sich zu einem bestimmten zeitpunkt an einem bestimmten ort und machen was verabredetes(verrücktes) und gehen anschliessend wieder auseinander ) z.b 500 leute gehen gleichzeitig zu mc doof und bestellen alle einen hamburger

kann ich, wenn ich so eine ähnliche aktion ins leben rufe rechtlich belangt werden ?

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Antworten (7)

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    Antwort von Doppelherz Doppelherz

    Generell mal haben wir in Deutschland Versammlungsfreiheit. Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. Artikel 8 lautet:

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsfreiheit Kann aber zu Problemen führen. Siehe Flashmob in Sylt, wo wohl relativ viel verwüstet wurde und hohe Kosten für Aufräumarbeiten entstanden sind. Ich weiß nicht, ob der Prozess schon entschieden ist, wer jetzt letztendlich die Kosten trägt.

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    Antwort von JinxValentine JinxValentine

    Ist absolut unbedenklich, solange es sich dabei um keine politische Demonstration handelt oder bei dem Treffen irgendwie randaliert wird.

  • 1
    Antwort von kua1983 kua1983

    ja, allerdings hab ich gerade neulich gelesen, dass man sowas vorher beantragen muß, wie eine demo. aber der sinn eines flashmobs ist ja die spontanität. jedenfalls musst du dir dafür eine genehmigung holen.

    Kommentar von frankle franklefrankle

    So spontan ist ein Flashmob nicht. Er wird immer im Vorfeld geplant.

    Kommentar von kua1983 kua1983kua1983

    na dann hat er bestimmt auch zeit, 4 wochen auf eine genehmigung zu warten.

  • 1
    Antwort von Dante89 Dante89

    nein, in Deutschland gibt es das Recht auf Versammlungsfreiheit ;)

  • 1
    Antwort von PrinzPeroxid PrinzPeroxid

    wieso sollte das strafbar sein man trifft sich um bei mces wat zu essen, damit verletzt du ja niemanden , das ziel ist es ja das mces leerzufressen,super seeehr seehr strafbar :D

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    Antwort von willsechtwissen willsechtwissen

    vielen dank für die teils ausführlichen und schnellen Antworten

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    Antwort von frankle frankle

    Solltest du vorher bei der Gemeinde als Versammlung anmelden!

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