Folgende Sachlage.Ich bekomme von meinem Vermieter,welcher auch ein Insolvenzgläubiger von mir ist,laut Gerichtsurteil Geld zurück wegen Mietmängel.Jetzt meine Frage darf er dieses einfach verrechnen.
Aufrechnung während Wohlverhaltensphase
Antworten (3)
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paps1959paps1959
Das kann anhand der wenigen Ausführungen nicht genau beantwortet werden.
Gehen die Forderungen des Vermieters und die Nachforderungen des Mieters auf einen Zeitraum vor Eröffnung zurück, könnte eine Aufrechnungslage entstanden sein. Ist dem so, kann der Gläubiger eigene Forderungen mit Zahlungen verrechnen; auch im laufenden Verfahren.
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Meinereiner67Meinereiner67
Moin,
wenn überhaupt, müsste der erstrittene Betrag in die Inso Masse gehen.
Das wird dann vom Inso-Verwalter Quotenmäßig an alle Gläubiger verteilt.
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posselpossel
Ja klar darf er das, wenn er Gläubiger ist! Den Prozeß hättest Du dir sparen können...
Kommentar von
beatrix27369 Im Urteil steht aber das er es mir auszahlen muss.Das Gericht weiß auch das er ein Insolvenzgläubiger ist.
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Die forderung ist nach aufhebung des Verfahrens entstanden.
Dann müsste geprüft werden, ob eine Aufrechnungslage entstanden ist. Ich tendiere zu nein.
Grundsätzlich kann aber jeder Gläubiger mit eigenen Forderungen aufrechnen, sofern eine Aufrechnungslage entstanden ist.