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Aufrechnung von Guthaben auf Girokonto bei gekündigtem Kredit

Frage von stefanbautauf stefanbautauf

Hallo, ich habe vor einigen Jahren einen Konsumentenkredit bei meiner Hausbank beantragt und monatlich 250,- zurückgeführt. Da ich Zahlungsschwierigkeiten hatte, wurde mir der Kredit gekündigt und eine außerordentliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, die einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid vermeiden sollte. In der Zwischenzeit habe ich mich an eine Schuldnerberatung gewandt, die meine Hausbank anschrieb, dass ich momentan in finanzieller Notlage bin. Ich hatte noch ca. 1.500,- € auf meinem Girokonto, die mit einem Schlag mit der Restschuld verrechnet wurden und die Ratenzahlungsvereinbarung wurde mir sofort gekündigt. Ist das rechtens, dass die Hausbank mir mein Konto leer räumt ohne Berücksichtigung etwaiger Lebenshaltungskosten?

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Antworten (4)

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Normal ist dass nicht, aber als Trotzreaktion der Bank zu verstehen. Banken verhandeln weder gerne mit Anwälten noch Verbraucherschutzeinrichtungen und gehen dann gerne den sicheren Weg des geringsten Widerstandes, den Ihnen die offizielle Mitteilung von Zahlungsschwierigkeiten bietet - Kredit- und Kontokündigung unter gleichzeitiger Aufrechnung von Guthaben gemäß den von Ihnen akzeptierten AGB der Bank! Ein Gespräch mit dem unmittelbaren Vertrags- und Geschäftspartner ist stets klüger - denken Sie beim nächsten mal daran!

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    Antwort von jockl jockl

    Sorry, ich verstehe den Sinn der Frage hier nicht. Denn die Schuldnerberatung müsste doch genau wissen was da getan werden könnte. Ich für mich wüsste genau was ich wo und wie tun könnte. Unabhängig davon, dass die Geschäftsbedingen der Bank so eine Handlungsweise zu lassen.

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    Antwort von fs112 fs112

    Wenn du die bestehende Ratenzahlungsvereinbarung immer regelmäßig bedient hast, sollte sie von der Bank nicht gekündigt werden. Wenn du nicht mehr gezahlt hast, ist die Kündigung absehbar gewesen, und dann gibt es nichts zu wundern.

    Dass sich die Bank an deinem Girokonto schadhaft hält verwundert mich nicht, mit der Kreditvereinbarung hast du die Bank sicherlich dazu bevollmächtigt^^

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Da ich Zahlungsschwierigkeiten hatte, wurde mir der Kredit gekündigt ... an eine Schuldnerberatung gewandt, die meine Hausbank anschrieb, dass ich momentan in finanzieller Notlage bin

    Problem vorhanden - Auslöser für die Kündigung und Aufrechnung dann die Mittelung über die verschlechterten wirtschaftlichen Verhältnisse, die einen klassischen Kündigungsgrund darstellen.

    Fazit:

    Dumm gelaufen!

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    das mit der Kreditkündigung ist klar. Aber es ging mir um die danach gewährte Ratzenzahlungsvereinbarung.

    Aber wenn der Fragesteller eh nicht mehr antwortet, wird es jetzt schon nicht so dringend sein...

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    Antwort von omega83 omega83

    Pfändungsrecht, steht in den AGB jeder Bank

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Ein Pfändungsrecht zwar nicht, aber der Aufrechnungsanspruch gemäß AGB! Die Rechtsprechung liegt derzeit zum Glück noch bei den Gerichten!

    Kommentar von jockl jockljockl

    So ist es. Aber ....

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