1

Aufrechnung EkSt mit USt

Frage von zwergpirat27 zwergpirat27

Wir haben durch die Firma der Ehefrau bei gemeinsamer Veranlagung einen ziemlichen Betrag an Einkommenssteuer nachzuzahlen. Mit dem FA vereinbarten wir eine Ratenzahlung über die Einkommenssteuerschulden. Nun hat der Ehemann für das private Haus (gehört alles nur dem Ehemann) eine Photovoltaikanlage machen lassen, von der ja die Umsatzsteuer zurückerstattet wird. Nun hat das FA die Umsatzsteuer mit der noch offenen EkSt verrechnet. Darf das FA das verrechnen???

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 2
    Antwort von Meandor Meandor

    Wenn ihr bei der Einkommensteuernachzahlung keinen Aufteilungsbescheid beantragt habt, dann darf das Finanzamt dass, denn ihr seid Gesamtschuldner der Einkommensteuer.

  • 0
    Antwort von guterwolf guterwolf

    darf es.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.