Wir haben durch die Firma der Ehefrau bei gemeinsamer Veranlagung einen ziemlichen Betrag an Einkommenssteuer nachzuzahlen. Mit dem FA vereinbarten wir eine Ratenzahlung über die Einkommenssteuerschulden. Nun hat der Ehemann für das private Haus (gehört alles nur dem Ehemann) eine Photovoltaikanlage machen lassen, von der ja die Umsatzsteuer zurückerstattet wird. Nun hat das FA die Umsatzsteuer mit der noch offenen EkSt verrechnet. Darf das FA das verrechnen???
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Aufrechnung EkSt mit USt
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zwergpirat27
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