1

Aufraggeber zahlt Subunternehmer nicht aus obwohl er Zahlung erhalten hatte...was kann ich tun?

Frage von UweK69 UweK69

Hallo, ich habe folgendes Problem , ich war für eine Firma als Subunternehmer tätig mit 3 Mitarbeitern, wir führten Regalbau und Neueinrichtungen von Baustoffhändlern durch. Ich stellte die erste Rechnung , da war schon etwas Verzug aber das kann man noch verstehen. Der Auftraggeber hatte diese dann auch überwiesen (nach 3 mal Tel. nachfragen) nur leider hatte er als Empfänger den Firmenname angegeben und nicht mein Name auf den das Konto lief, also war die Bank so schlau und hatte es zurück gebucht. Er meinte er überweist es nochmal , und nun ist es so das keine Reaktion mehr kommt keine Tel. erreichbarkeit absolut Funkstille. Ich kontaktierte seine Hauptauftraggeber und erklärte die Situation und war der Meinung es gibt einen weg das die noch offenen Beträge erstmal zurückgehalten werden und nicht an Ihn ausgezahlt werden da es absehbar ist das die Auftragsausführenden das Geld nicht erhalten werden.Dies würde normalerweise auch gehen und auch im Interesse der Firma liegen das sich nicht eine Person bereichert mit Ihren Geldern. Mein Anwalt meinte das ist Betrug und ich sollte klagen, meine bisherige Taktik war immer das ich die Hauptauftraggeber von meinen AG angerufen hatte und damit recht schnell mein Geld hatte, da er natürlich weiterhin von diesen Aufträge erhalten wollte. Habt Ihr vielleicht noch Tipps was helfen könnte bzw. eine gute Variante wäre? Danke im Voraus!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von pcfuzzi pcfuzzi

    Also....

    1. man ruft nicht den Auftraggeber des Hauptunternehmers an, denn damit machst du dich überall unbeliebt. Das kann zu einer Klage gegen dich führen - Klagegrund wäre hier dann versuchte Kundenabwerbung - wenn dein Hauptunternhemer keinen Auftrag mehr von seinem Kunden bekommt.
    2. Du mußt deinem säumigen Auftraggeber eine Nachfrist (max 1.Woche) zur Zahlung einräumen und ihm mit Klage drohen, falls er die Nachfrist fruchtlos verstreichen läßt. Außerdem teilst du ihm mit, dass du die Arbeiten bis zur Zahlung einstellst. Jede Korresondenz muß schriftlich erfolgen. Läßt er dennoch die Nachfrist verstreichen, mußt du unbedingt klagen. Dein Anwalt weiß, wie das geht, hier ist es zu lang, das zu erörtern. Sei aber gewiss, dass du ohne Klage nie hinkommen wirst und dir danach neue Auftraggeber suchen mußt.

    Ich hatte 13 Jahre ein Bauunternhemen mit bis zu 100 Mann und war nur selten Subunternehmer, aber die Zahlungsmoral war damals schon so mies.

    Kommentar von UweK69 UweK69

    Danke für deine Info, aber es ist so hab ja über eine Woche gewartet und dann kam keine Reaktion und ich hab halt mal beim Hauptauftraggeber angerufen wo ich die Rechnung hin stellen soll -) ..Dann erfährt man ja mit das diese schon beglichen wurde und ich informierte Ihn nur das bei uns nichts angekommen ist. Dies war bisher die beste Methode , schneller und günstiger als Anwalt usw. ..Ob er noch Aufträge bekommt kann mir ja egal sein, Kundenschutzklausel gibt es keine und ich hab nur nachgefragt und wollte auch vermeiden das Gelder zweckentfremdet werden...Auf Aufträge von dem Schuldner kann ich verzichten , und wenn er dadurch Auftraggeber verliert ist das nur gerecht. Ich geh halt von mir aus bezahle ich jemanden und er gibt das Geld nicht an die Mitarbeiter weiter und fährt dafür in den Urlaub, würde ich es auch nicht gut finden. Bisher hatte es immer funktioniert, und das er mich verklagt weil ich dezent nachfrage das kann ich mir schwer vorstellen. Ist vielleicht eine Marktlücke (Telefoninkasso).leider nur mit Genehmigung erlaubt. Hatte bisher sowas noch nicht so oft und wenn hab ich immer mein Geld bekommen. Er ist der erste den es anscheinend egal ist, suche deshalb den besten Weg..Ob Anwalt oder gleich Online Mahnbescheid beantragen bzw. versuchen Rechnung an Hauptauftraggeber stellen (Bauförderungsschutzgesetz)...Geld ist ja da und war einmal überwiesen nur mit falscher Empfänger Angabe..also ist die Rechnung auch nicht mehr bestreitbar von seiner Seite aus. Danke für dein Beitrag! Mfg.

    Kommentar von pcfuzzi pcfuzzipcfuzzi

    Bei drei meiner damaligen Auftraggeber war ich irgendwann soweit, dass ich mich mit einer Thermoskanne Kaffee bewaffnete, zu denen ins Büro fuhr, mich dort hinsetzte und wartete. Man erklärte mir dort immer, dass der GF erst später zurückkommen würde...und ich entgegnete....dass ich warten würde, bis er da sei und mir meinen Scheck geben würde. Immerhin handelte es sich um Summen ab 100.000,- DM. Das hat bei allen dreien geklappt. ;-)

    Aber ansonsten mach bitte alles schriftlich, damit es Gerichtsverwertbar ist und bevor du ewig hinterherrennst, lass deinen Rechtsanwalt einen Mahnbescheid erwirken und das Konto deines Auftraggebers pfänden. Dann zahlt der sehr schnell... verlass dich drauf ;-)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.