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Aufnahmen anderer Personen ohne Veröffentlichung?

Frage von failx failx

Ist es legal, wenn ich quasi zum Eigengebrauch eine andere Person filme - meinetwegen beim Tischtennisspiel zur anschließenden Analyse - die Aufzeichnung dann aber anschließend nicht veröffentliche? Oder brauche ich zuvor die Einverständniserklärung dieser Person?

Danke für Antworten.

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Antworten (2)

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    Antwort von Vanelle Vanelle

    Das kommt auf die Umstände an. Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung und Fotografieren/Filmen vom Veranstalter erlaubt bzw. nicht explizid verboten, dürfen die Aufnahem für Privatzwecke genutzt werden. In allen anderen Fällen bei denen gezielt eine Person fotografiert oder gefilmt wird, braucht man deren Einverständnis. Das gilt prinzipiell auch für private Feiern und ähnliches, sofern es nicht "billigend" hingenommen wird.

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    Antwort von saarcoyote saarcoyote

    Eine Aufnahme eines Menschen ohne sein Wissen/Zustimmung stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar. Du benötigst daher seine Zustimmung. Wenn derjenige die Verwendung verbietet, kann Schadensersatz verlangt werden, wenn ein Missbrauch festgestellt werden sollte. Im Supermarkt beispielsweise geschieht dies jedoch zum Schutz der Ware. Die Überwachung mit Videokameras sollten meines Wissens auch in den Geschäftsbdingungen des Unternehmens stehen. Bin mir da aber nicht sicher

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