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Aufnahme in Krankenversicherung nach Privatversicherung

gefragt von heiko1009 am 10.03.2009 um 22:18 Uhr

Hallo zusammen,

habe eine Frage zur Krankenversicherung. Wenn jemand privat krankenversichert (freiberuflich) ist und aus diser Versicherung rausfliegt und nach ca. 3-4 Monaten einen Job annimmt, also in Angestelltenverhältnis geht, kommt man dann wieder in eine Andere Krankenversicherung wieder ohne weitere rein. Es gibt doch ein Gestzt wonach jeder Krankenversichert sein muss.

Vielleicht findet sich hier ja jemand der da Bescheid weiß.

Gruß H.


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mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 10. März 2009 22:20
1x
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Wenn du mit dem neuen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, darfst du dich wieder gesetzlich versichern.

Kommentar von sssiimon am 30. September 2009 14:54

monja1995
beantwortet von monja1995 am 10. März 2009 22:24
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Wenn Du im neuen Job unter der Beitragsbemessungsgrenze liegst, dann darf Dich die PKV nicht weiter versichern, Du mußt sogar in die GKV. Da führt kein Weg dran vorbei


anonym
beantwortet von ustrolch am 10. März 2009 22:50
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Durch die neue Gesetzgebung MUSS die Private Krankenversicherung zum Basis Tarif weiter versichern.


malli
beantwortet von malli am 11. März 2009 14:42
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ja klar! allerdings fliegt mann aus einer privaten krankenversicherung so ohne weiteres nicht raus!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 11. März 2009 17:57
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Wenn du unter der Bemessungsgrenze verdienst fällst du wieder in die GKV.

Wenn du bei gleichem Arbeitgeber unter diese Grenze fällst kannst du wählen. Hast du mal in der Vergangenheit gewählt dann bleibt der Status PKV.

Hast du den Schutz verloren und verdienst über die Bemessungsgrenze muss dich eine beliebige Versicherung zum Basistarif (Beitrag ca. 590 Euro) aufnehmen. Allerdings nur in diesem. Alles andere kommt dann auf die Regularien der Gesellschaft an.


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