Hallo Lexi,
Erste mal kurz allgemein:
ob die Vorerkrankungen erheblich sind, kann nur der Versicherer entscheiden.
Ab besten alle Vorerkrankungen zusammenstellen (ambulant 5 Jahre / stationär 10 Jahre) dann Vorabanfragen bei allen von die gewünschten Versicherer stellen und Ergebnisse abwarten. (einige Versicherer fragen kürzere Zeiträume ab- aber du solltest Dich nicht von vorneherein festlegen).
Unbedingt Bedingungen lesen und vergleichen - die sind trotz ähnlicher Werbeaussagen- sehr unterschiedlich.
Zu Versicherern oder Tarifen was zu sagen, macht keinen Sinn, dazu felhen zu viele Infos.
(ist auch nicht Zweck des Forums)
Nun was spezielles:
Aufgrund deines Beihilfeangabe gehe ich davon aus, dass Du als Angehörige eines Beamten Anspruch hast (Dein Name klingt weiblich).
Ganz wichtig zu bedenken:
Für Beamtenanwärter besteht eine sogenannte Öffnungsaktion (gogle mal). d.H. verschiedene Versicherer haben sich verpflichtet, Beamte auch mit Vorerkraknungen zu versichern (max. Zuschlag 30%) (trotzdem muss aber alles angegeben werden).
Der Antrag für Beamtenanfänger muss innerhalb von 6 Monaten nach Verbeamtung gestellt werden.
Das Gilt auch für Angehörige beim erstmaligen entstehen des Anspruches.
Warum hast Du den erhalten? Heirat? Änderung der Einkommenshöhe?
Das genaue Datum des Entstehen Deines Anspruches sehr wichtig, wann war das?
Übrigens: nahezu alle an der Öffnungsaktion beteiligte Versicherer verweisen Dich bei entsprechendem Antrag an den Versicherer Deines Mannes, der ja nach meiner Annahme auch beihilfeberechtigt ist.
Die freie Auswalhl hast Du nur, wenn ein Antrag auch zu "normalen Konditionen" möglich ist.
Achtung, wenn andere Beamte dies lesen - es gibt viele Sonderfälle und Verallgemeinerungen sind nicht zielführend.
Ich hoffe die Angaben helfen Dir erst einmal weiter - für Deine Entscheidung ausreichend sind sie nicht- da hast Du noach einiges vor Dir.
Du bist sehr spät dran, wenn es um die Öffnungsaktion geht! Wenn Du Die Fristen hier schon versäumt hast, dann überstürze nichts. überlege dir wirklich reiflich, bei welcher Privaten (und in welchem Tarif)Du Dich versichern willst.
Wenn Nur die öffnungsaktion geht hast Du heute noch einiges zu lesen.
Suche Dir wirklich einen Spezialisten, sonst ärgerst Du dich möglicherweise später nur.
Viel Erfolg
Lars U. Harms
Hallo! Danke für diese ausführliche Antwort. Ich habe meinen Anspruch auf Beihilfe allerdings aufgrund meiner Person bekommen (lebe alleine, habe keinen Mann). Ich war von 2001-2006 Beamte auf Widerruf, aufgrund eines unfalls konnte ich damals meine Ausbildung nicht beenden und wurde entlassen (Hartz IV - GKV). Nach nun fast 4 Jahren wurde mir endlich eine teilweise Erwerbsminderung zuerkannt, aufgrund dessen bekomme ich nun seit Dezember 2009 Versorgungsbezüge und habe deshalb seitdem Anspruch auf 70% Beihilfe.
Und mit den Unfallfolgen ist es so, dass die vom Dienstherren bezahlt werden (es gibt sogar einen Gerichtsbeschluss dazu), da es ein Dienstunfall war und von zwei privaten Versicherern habe ich gesagt bekommen, dass das kein Problem darstellen würde, wenn ich mich gleich mit Antragstellung mit einem Ausschluss der Unfallfolgen einverstanden erklären würde.
In der Zwischenzeit habe ich mich auch mit dem Versicherer in Verbindung gesetzt, wo ich damals auch versichert war und wo ich immer sehr zufrieden war. Da hatte ich während meiner gesetzlichen Versicherung auch eine private stationär-Zusatzversicherung. Die Sachbearbeiterin meinte, dass das eigentlich kein Problem sein dürfte, maximal müsste ich mit einem geringen Aufschlag rechnen, das läge aber an der Ausprägung der Beschwerden und den zur Zeit durchgeführten Behandlungen. Ein Aufschlag wäre für mich aber kein Problem, da ich z.B. mit dem Angebot dieser Versicherung im Vergleich zu meiner jetzigen freiwilligen gesetzlichen Versicherung 130 € sparen würde. Von daher könnte ich auch mit einem Risikozuschlag leben, das wäre dann trotzdem immer noch billiger (bei deutlich besseren Leistungen). Und da würde ich auch ein Umstellungsangebot bekommen, was nochmal deutlich günstiger wäre, als Neu-Angebote bei anderen Anbietern.
Hallo Lexi,
das kann komplizierter werden und Du solltest Die auf jeden Fall einen Profi suchen.
Ausschlüsse sind in der KV m.E. schlechter zu bewerten als Zuschläge. Im schlechtesten Fall streiten sich nachher die, die leisten sollen, ob nun eine Behandlung im Zusammenhang mit dem Unfall steht oder nicht, und dann bist Du ggf. in der schlechtesten Position… (den an Murphys Gesetzt - was schief gehen kann geht auch schief)
Ausschreibung: Auch hier gilt - such Dir jemanden der Erfahrung damit hat! Die Ausschreibung muss sehr genau aufgearbeitet und überwacht werden.
Öffnungsaktion: schon wieder Einzelfallprüfung - Deinen Anspruch sehe ich aus der Broschüre nicht, aber Die Öffnungsaktion ist kein "Gesetz" sondern eine Selbstverpflichtung einiger Versicherer (somit auch mit einigen Unterschieden in den Annahmerichtlinien). Somit könnte auch hier eine positive Entscheidung vielleicht möglich sein - zumindest sollte es probiert werden.
Basistarif: Vielleicht ist auch dass eine Option. Die Leistungen entsprechen weitestgehend denen der GKV, ein Beihilfeanspruch wird aber angerechnet - dann wären auch hier nur 30% ergänzend abzusichern. Auch hier gibt es aber Besonderheiten zu beachten, die Du Dir erklären lassen solltest.
Vor allem gilt: sollten Dir mehrere Optionen offen stehen, lies Dir genau die Vertragsbedingungen durch - die sind sehr unterschiedlich, und einen Anspruch auf Leistungen hast Du dann, wenn es im Vertrag steht!
Deine anderen Angaben finde zu speziell, als diese im Forum zu beantworten - für eine Beurteilung reichen die auch nicht aus.
Wenn Du Dir einen Profi suchst, frage genau nach, welche Möglichkeiten bestehen, und wie er (sie) vorzugehen gedenkt. Lass Dir bei mehreren Angeboten genau die Bedingungsunterschiede erklären (und denke natürlich an die Dokumentation).
Viel Erfolg
Lars Ulrich Harms
Hallo! Vielen Dank für alle Antworten. Inzwischen habe ich einen privaten Versicherer gefunden (bei dem ich früher auch schonmal war), der mich in die PKV aufnimmt. Zwar wegen dem Reflux und dem Eisenmangel nur mit Zuschlägen, aber damit kann ich sehr gut leben. Die Versicherung kostet mich nämlich mit diesen Aufschlägen genau so viel bzw. zum Teil auch noch weniger als sie bei anderen Anbietern im Normalfall (also ohne Risikozuschlag) gekostet hätte. Und mit dem Versicherer war ich damals auch sehr zufrieden. Und im Vergleich zur GKV spare ich dann ab August (denn solange ist ja die Kündigungsfrist der GKV) jeden Monat über 80 €! Also nochmal danke an alle für die guten und hilfreichen Antworten!