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Aufnahme eines Satzes in das Arbeitszeugnis auf Wunsch des Arbeitnehmers

Frage von Elsacron Elsacron

Ein Kundenbetreuer, der telefonisch die Kundenkontakte abwickelt hatte, erhält ein isgesamt positives Zeugnis, möchte aber, dass in das Zeugnis noch der Satz aufgenommen wird: "Herr XXX war immer, auch in Stresssitustionen, freundlich zur Kundschaft"

Jetzt ist meine Frage ob ich als AG dieser Bitte nachkommen muss und auf welches Recht sich das beruft.

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Antworten (11)

  • 1
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein Arbeitszeugnis hat zwei Ansprüche zu erfüllen:

    1. Es muss wahrheitsgemäß sein.

    2. Es muss von Wohlwollen getragen sein.

    Wenn Ihr Mitarbeiter die Leistung gebracht hat, er also in Stressituationen freundlich zur Kundschaft war, hat er einen Anspruch darauf dass diese Eigenschaft im Arbeitszeugnis erwähnt wird.

    Sind Sie als Arbeitgeber der Meinung dass der Arbeitnehmer in Stressituationen nicht freundlich zu den Kunden war, können Sie die Aufnahme ins Arbeitszeugnis verweigern. Dies sollten Sie dem Arbeitnehmer gegenüber in einem Gespräch begründen. Vielleicht finden Sie auch einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss.

    Ist der Arbeitnehmer nicht mit Ihrer Entscheidung kann er vor dem Arbeitsgericht einklagen dass Sie diesen Passus ins Arbeitszeugnis schreiben müssen. Bei einem durchschnittlichen Zeugnis muss der Arbeitnehmer den Nachweis führen dass seine Forderung berechtigt ist. Nur im Falle eines unterdurchschnittlichen Zeugnisses muss der Arbeitgeber nachweisen dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbracht hat.

    http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zeugnis.html

    Peter Kleinsorge

  • 2
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Ich kenne das so, dass, wenn Selbstverständlichkeiten im Zeugnis auftauchen (Frau X war stets pünktlich, Herr Y hat sich nie aus der Kasse bedient, Frau Z füllte ihre Stundenzettel korrekt aus), das genaue Gegenteil gemeint ist. Daher stellt sich mir die Frage, warum er sich selbst ein Bein stellen will.

    Kommentar von Rehbilein RehbileinRehbilein

    Weil die meisten Arbeitnehmer die Texte nicht interpretieren können.

    Sie glauben: Umso mehr drinsteht, desto besser. Das Gegenteil ist der Fall.

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Dann hängt es also vom nächsten Arbeitgeber ab, wie das Zeugnis formuliert sein muss, damit es als "gut" gilt. Elsacron bzw. der Kundenbetreuer braucht also eine Glaskugel.

    Tolle Sache.


    Ich halte von der Vorschrift, dass Arbeitszeugnisse "wohlwollend" formuliert sein müssen, und den daher darin über besondere Konventionen und darauf aufgebaute spezielle Formulierungen versteckten Informationen, übrigens gar nichts, weil sie dem eigentlichen Sinn des Arbeitszeugnisses zuwiderlaufen. Das führt zu genau solchen Patt-Situationen wie dieser, in denen man eine Formulierung nicht mehr scharf klassifizieren kann nach "gut" oder "schlecht".

    Kommentar von Rehbilein RehbileinRehbilein

    Du hast Recht. Ich halte da ebenso wenig von. In den meisten Fällen wird der neue Arbeitgeber nichts auf das Zeugnis geben. Daher ist fast egal was da drinsteht.

    Lies meinen Beitrag unten. Deswegen wird es so gehandhabt wie dort steht. Das ganze ist unbefriedigend, lässt sich aber nicht ohne weiteres ändern. Seine Zeit kann man für wichtigere Dinge nutzen als für Zeugnisse schreiben.

    Da die Zeugnisse immer positiv sein müssen, selbst wenn er ein Mangelhaft verdient hätte, ist es ebenso gängige Praxis im Zeugnis die Telefonnummer zu unterstreichen. Die meisten AG´s wissen mit diesem Hinweis etwas anzufangen.

  • 1
    Antwort von Rehbilein Rehbilein

    Diesen Zusatz kann man ohne Probleme einsetzen, solange es sich um die Wahrheit handelt.

    Manche Zeugnisse lege ich den Mitarbeiten erst vor, bevor ich Sie ausdrucke.

    In schwierigen Fällen kann man das Zeugnis auch von dem Mitarbeiter selber schreiben lassen. Das hat den Vorteil, dass es diesbezüglich nicht zu Klagen kommt.

    Ist zwar ungewöhnlich, aber Praxis in vielen Betrieben.

  • 1
    Antwort von Manne67 Manne67

    Etwas komplex der Satz. Verwende hierzu lieber einen Standard, wie z.B. "Sein Verhalten zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war jederzeit vorbildlich". Der AG muss dieser Bitte nicht nachkommen, wird es aber wenn es stimmt.

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    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Generell sind bestimmte Berufe mit bestimmten Eigenschaften verbunden. Bei einem Buchhalter wären das Zuverlässigkeit, Genauigkeit usw. Bei einem Grafiker z.B. Kreativität.

    Lässt man solche berufsüblichen Eigenschaften weg, dann sagt man damit aus, dass der Mitarbeiter diese nicht hatte (was negativ aufzufassen ist).

    Bei einem Kundenberater, der vornehmlich telefonische Abwicklung zu erledigen hatte, ist die Freundlichkeit auch in Belastungssituationen eine wichtige Eigenschaft. Von daher würde ich es ins Zeugnis aufnehmen, wenn es bei allem Wohlwollen dem Arbeitnehmer gegenüber auch so gesehen werden kann.

    Zwingen kann einen der Arbeitnehmer nicht dazu. Aber soll man wegen einer kleinen Formulierung einen Rechtsstreit anzetteln? Arbeitszeugnisse sollen durch Wohlwollen getragen sein. Die Aufnahme der Formulierung wäre wohlwollend.

  • 0
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Müssen vermutlich nicht. Aber schaden kann es weder der einen noch der anderen Partei. Und nützen wird dieser Satz bestimmt nicht viel, im Gegenteil. Dieser Satz klingt für mich nicht besonders positiv, denn mit dieser Betonung ...

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    Antwort von Denise180685 Denise180685

    sollte er lieber lassen, der ton macht die musik - es ist klar, das man freundlich zu kunden ist, steht es so im zeugnis, bedeutet das nur, dass er nicht immer freundlich ist zumal der zusatzt "stets" fehlt, ist geanau wie die floskel, war immer pünktlich, hat interesse an der arbeit gezeigt ...

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    Antwort von meistereder meistereder

    Naja, wenn es nicht den Tatsachen entspricht, nicht. Aber eine Aussage zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und eben auch Kunden gehört immer dazu.

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    Antwort von Morti Morti

    Nur wenn es stimmt.

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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Wenn es stimmt, spricht nichts dagegen. Wahrscheinlich wird eine neue Stelle im Bereich Verkauf angestrebt.

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    Antwort von SweetHardstyle SweetHardstyle

    wenn es der wahrheit entspricht,würde ich es mit reinschreiben.

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