Generell sind bestimmte Berufe mit bestimmten Eigenschaften verbunden. Bei einem Buchhalter wären das Zuverlässigkeit, Genauigkeit usw. Bei einem Grafiker z.B. Kreativität.
Lässt man solche berufsüblichen Eigenschaften weg, dann sagt man damit aus, dass der Mitarbeiter diese nicht hatte (was negativ aufzufassen ist).
Bei einem Kundenberater, der vornehmlich telefonische Abwicklung zu erledigen hatte, ist die Freundlichkeit auch in Belastungssituationen eine wichtige Eigenschaft. Von daher würde ich es ins Zeugnis aufnehmen, wenn es bei allem Wohlwollen dem Arbeitnehmer gegenüber auch so gesehen werden kann.
Zwingen kann einen der Arbeitnehmer nicht dazu. Aber soll man wegen einer kleinen Formulierung einen Rechtsstreit anzetteln? Arbeitszeugnisse sollen durch Wohlwollen getragen sein. Die Aufnahme der Formulierung wäre wohlwollend.
Weil die meisten Arbeitnehmer die Texte nicht interpretieren können.
Sie glauben: Umso mehr drinsteht, desto besser. Das Gegenteil ist der Fall.
Dann hängt es also vom nächsten Arbeitgeber ab, wie das Zeugnis formuliert sein muss, damit es als "gut" gilt. Elsacron bzw. der Kundenbetreuer braucht also eine Glaskugel.
Tolle Sache.
Ich halte von der Vorschrift, dass Arbeitszeugnisse "wohlwollend" formuliert sein müssen, und den daher darin über besondere Konventionen und darauf aufgebaute spezielle Formulierungen versteckten Informationen, übrigens gar nichts, weil sie dem eigentlichen Sinn des Arbeitszeugnisses zuwiderlaufen. Das führt zu genau solchen Patt-Situationen wie dieser, in denen man eine Formulierung nicht mehr scharf klassifizieren kann nach "gut" oder "schlecht".
Du hast Recht. Ich halte da ebenso wenig von. In den meisten Fällen wird der neue Arbeitgeber nichts auf das Zeugnis geben. Daher ist fast egal was da drinsteht.
Lies meinen Beitrag unten. Deswegen wird es so gehandhabt wie dort steht. Das ganze ist unbefriedigend, lässt sich aber nicht ohne weiteres ändern. Seine Zeit kann man für wichtigere Dinge nutzen als für Zeugnisse schreiben.
Da die Zeugnisse immer positiv sein müssen, selbst wenn er ein Mangelhaft verdient hätte, ist es ebenso gängige Praxis im Zeugnis die Telefonnummer zu unterstreichen. Die meisten AG´s wissen mit diesem Hinweis etwas anzufangen.