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auflösungsvetrag/mobbing/lange Krank

Frage von Micha1963 Micha1963

Hallo zusammen habe mal eine Frage was Soll oder muss ich tun ich bin in einem arbeitsverhältnis , aber schon sehr lange Krankgeschrieben so das ich ausgesteuert worden bin ich wurde gemoppt auch wenn es das laut meiner Firma ja nicht gibt es sind ja nur differenzen am Arbeitsplatz war dann wieder Arbeiten, wurde Versetzt 3 Monate da dann wieder Versetzt und jetzt wollen sie das ich einen Auflösungsvetrag unterschreibe bin seit 2003 in der Firma und habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen bis zu meiner Krankheit durch das mobbing konnte ich ohne Alk und / oder Tabletten nicht mehr zur Arbeit gehen ( Tablettensucht , Alkoholsucht ) bin aber von beidem weg über hilfe oder einen guten Rat würde ich mich sehr freuen was soll / kann ich tun

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Antworten (8)

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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Du mußt den Auflösungsvertrag ja nicht unterschreiben. Deine Firma will Dich mit Sicherheit nicht weiterbeschäftigen. Suche Dir etwas anderes zum arbeiten. Das wird nichts mehr in Deiner "alten Firma".

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    Antwort von Mondlicht Mondlicht

    Lass dich bitte schnellstens von einem Rechtsanwalt vertreten, aber niemals etwas ohne Anwalt unterschreiben, sonst hast du die schlechtesten Karten die du nur haben kannst.

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    Antwort von koralewskim koralewskim

    Hallo, 1. Zum ARZT 2. zum ANWALT 3. eine neue Beschäftigung suchen 4. Familie/Freunde /bekannte und Selbshilfegruppe suchen. Der Artzt und Internet werden dabei helfen.

    Zum Artzt UNBEDINGT, da nur er kann zuverlässig Deine Krankheitsgeschichte und den heutigen Stand beurteilen und danach die richtigen Massnahmen auswählen. Das kann keine anderer schneller und besser. Und Du brauchst eine schnelleund optimale Lösung. Und ausserdem bezahlt es die Krankenkasse.

    Zum ANWALT unbedingt - alles ist dazu beantvortet worden in anderen Antworten. Viele Grüsse - halte mich ggf. über ein Kompliment auf dem Laufenden - es würde mich freuen.

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    Antwort von marrud marrud

    keinen aufhebungsvertrag unterschreiben. du hast hier im prozessfall schlechte karten, da du ja freiwillig unterschrieben hast. also auf eine kündigung ankommen lassen und dann gegebenenfalls dagegen eine kündigungsklage einreichen um dann möglicherweise eine abfindung zu erhalten

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    Antwort von mobbi mobbi

    Der Tipp mit den RA ist gut und richtig - Stichwort Abfindung...!

    Gruss

    Mobbi www.mobbing-rechtshilfe.de

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    Antwort von katharina84 katharina84

    Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreibst, dann sollst du eine Abfindung verlangen. Mit einer angemessenen Abfindung würde ich es mir noch überlegen. Ansonsten bekommst du eine Sperre beim Arbeitsamt wahrsch. von 3 Monaten, wenn du den Vertrag unterschreibst. Mit der Abfindung kannst du dich dann diese Zeit übers Wasser halten. Ansonsten kannst du nicht gezwungen werden den Vertrag zu unterschreiben, die sollen dir kündigen wenn sie das möchten, dann auch auf Kündigungsfristen achten, ich meine du hättest eine längere Kdg-Frist als 4 Wochen, da du schon seit 6 Jahren im Betrieb bist. Wenn die Fa. weiter Druck macht, dann kannst du Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

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    Antwort von saan71 saan71

    Wenn du wirklich gemobbt wurdest, ist ein Weiterarbeiten in dieser Firma für dich ja sowieso nicht mehr möglich, da du dem psychischen Druck nicht Stand halten kannst. Wenn du unter Alkohol- und Tabletteneinfluss in der Arbeit erschienen bist, reicht das schon als Grund für eine Kündigung. Ein Auflösungsvertrag wäre eine Regelung, die für deine spätere berufliche Laufbahn keine so großen negativen Folgen hätte. Vielleicht ist das für dich der Zeitpunkt zu überlegen, ob du einen Neuanfang starten möchtest. Ganz von vorne, bei 0..........

    Alles Gute

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    Antwort von amdros amdros

    Wenn Du einen Auflösungsvertrag unterschreibst gibtt es kein ALG

    Kommentar von saan71 saan71saan71

    Das stimmt so nicht! Es könnten von Seiten der Argentur für Arbeit Sperrfristen eingeräumt werden wenn kein triftiger Grund für die Auflösung vorliegt. Dann betrachtet die AFA den Vertrag wie eine Kündigung des Arbeitnehmers. Wird der Vertrag jedoch wegen einer schweren Krankheit aufgelöst gibt es keine Sperrfristen.

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