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Auflösungsvertrag, verfallen Urlaubstage aus dem Monat Januar?

Frage von NotNamed NotNamed

Hallo! Ich habe letzte Woche ein Stellenangebot bekommen, was für mich eindeutig besser ist. Ich habe mit meinem Chef gesprochen und wir haben uns auf einen Auflösungsvertrag geeinigt. Meine Kollegin sagte mir, dass ich aber noch die 2 Tage Urlaub, die mir für Januar zustehen, noch unbedingt nehmen soll, da sie sonst verfallen, da mein neuer Arbeitgeber nur die Tage ab dem 01.02., wo ich meinen Dienst dann bei ihm antreten werde, berechnet. Stimmt das? Für eure Antworten (aus Erfahrung z.B.) wäre ich euch sehr dankbar. Liebe grüße

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von beerdealer beerdealer

    Wenn Du z.B. 30 Tage Urlaub pro Jahr hast, dann stehen Dir pro Monat 2,5 Tage zur Verfügung. Wenn Du im Februar bei einer neuen Firma anfängst, fängt Dein Urlaubskonto auch wieder bei 0 an. In 2011 hättest Du bei vertraglichen 30 Tagen ab Februar also nur 27,5 Tage Urlaub.

    Kommentar von beerdealer beerdealerbeerdealer

    Danke!

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    Antwort von Karl10 Karl10

    Deine Kollegin hat recht.

    Zudem beachte auch, dass mit einem Aufhebungsvertrag alles geregelt werden kann. Auch die Frage nach der Vergütung über den Urlaubsanspruch für Januar. Sh. hier im Bundesurlaubsgesetz, speziell § 7 Abs. 4

    http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Sa, stimmt.

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    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    So isat es. Die Januarferien gehen deinen neuen Arbeitgeber nichts an. Wie die Ferien für den Januar geregelt werden, steht im Aufhebungsvertrag.

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Es kommt darauf an, zu welchem Termin der Auflösungsvertrag datiert ist.

    Ansprüche, die sich aus der Tätigkeit ergeben, müssten in diesem Vertrag schon explizit verneint werden. Somit musst Du Deinen Resturlaub und eventueller Überstundenausgleich bis zum Ende der Beschäftigungszeit genommen werden.

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