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Auflösungs- / Aufhebungsvertrag Ausbildung

Frage von Hanskrampf Hanskrampf

Hi.

Ich habe eine kurze Frage zum Auflösungs-/Aufhebungsvertrag während der Ausbildungszeit und Ausbildungsplatzwechsel.

Und zwar gibt es ja scheinbar keine gesetzlichen Vorlagen, was dort drin stehen muss, nur Richtlinien. Existiert beim Aufhebungsvertrag also auch keine Kündigungsfrist? Sprich, im Ausbildungsvertrag steht 4 Wochen Kündigungsfrist, die man mit einem Aufhebungsvertrag dann umgehen könnte?

Google hat leider nichts aussagekräftiges dazu zu sagen.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Polo86 Polo86

    Einen AUfhebungsvertrag kann man ohne Fristen auch versehen oder eine kürzere Frist darin aufnehmen. Normalerweise wird ein Aufhebungsvertrag gemacht, um die Zahlung einer eventuellen Abfindung, bei Kündigung durch den AG, zu umgehen oder zu regeln. Da du ja noch in der Ausbildung bist, ist es fraglich, ob dies gut ist. Wenn du gleich wieder Arbeit hast, dann ist es in Ordnung, wenn nicht, dann verschenkst du Lohnzahlungen mit dem Abschluß einer solchen Vereinbarung. Wichtig ist, daß du Urlaubsansprüche noch darin regelst, damit du sie noch bekommst oder sie dir ausbezahlt werden !

    Kommentar von Hanskrampf HanskrampfHanskrampf

    Danke dir.

  • 1
    Antwort von Lamiacea Lamiacea

    In einem Aufhebungsvertrag kann man im gegenseitigen Einvernhmne alles mögliche vereinbaren. Überleg Dir gut was Du willst und was nicht, wenn Du leicht einzuschüchtern bist nimm jemanden mit der Dir helfen kann.

    Kommentar von Hanskrampf HanskrampfHanskrampf

    Also kann man die Kündigungsfrist in beidseitigem Einverständnis umgehen?

    Kommentar von diroda dirodadiroda

    Ja

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Ein Lehrvertrag ist normal nach der Probezeit nicht Kündbar.Soetwas geht nur im gegenseitigen Einvernehmen..daher Aufhebungsvertrag..

    Kommentar von Hanskrampf HanskrampfHanskrampf

    Das war nicht die Frage.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Aber rechtlichdie richtige Antwort

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Nein, das ist Quatsch. Der Azubi kann den Vertrag sehr wohl kündigen. Der Arbeitgeber erschwert, nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Kammer. Aber der Vertrag ist nicht unkündbar.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Ein Ausbildungsvertrag ist ist nur bei einem Wichtigen Grund vom Arbeitgeber zu kündigen..und Muss genehmigt werden ,von der Kammer Die Den Vertag eingetragen hat.

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    Antwort von faband faband

    ein aufhebungsvertrag gilt am tag der ausstellung, da beide seiten einverstanden sind !

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Aber die rechtlich richtige Antwort

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