1

Auflösung Rücklage in EÜR

Frage von ktipa ktipa

Hallo, wie löst man als Kleinunternehmer eine Rückstellung in der EÜR auf? Rückstellung in den Vorjahren 4000,00 € - Rechnung für Ersatzbeschaffung 3300,00 €. Danke für ernstgemeinte Antworten.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Zu einer EÜR paßt grundsätzlich weder eine "Rücklage" noch eine "Rückstellung".

    Die Bildung einer Rücklage wegen Ersatzbeschaffung ist allerdings eingeschränkt bei Schadenszahlungen einer Versicherung möglich. Nach Ersatzbeschaffung wird die Differenz zwischen Rückstellung und Anschaffungskosten einfach ergebniswirksam aufgelöst.

    Kommentar von ktipa ktipaktipa

    Mein Mann ist freiberuflich nebentätig und uns wurde vom Steuerbüro (jetzt im Urlaub) geraten, dass wir zur Anschaffung eines größeren Gerätes eine Rückstellung bilden, die steuerlich wirksam ist. Das hat das FA auch akzeptiert und im WISO-Programm in der EÜR gibts für Rückstellung bilden eine Zeile. So weit denke ich, haben wir nichts falsch gemacht. Letztes Jahr haben wir das Gerät gekauft und ich finde in WISO nicht die richtigen Zeilen für die Auflösung. Ich dachte, dass man den Rückstellungsbetrag in den Einnahmenbereich gibt und den Kaufpreis für das Gerät in die Ausgaben - aber hier ganz normal in die Ausgabenliste oder irgendwo extra? Kann auch sein, dass mir die Hitze aufs Hirn schlägt - ich komme nicht so richtig weiter und dachte, hier kann mir geholfen werden.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Vielleicht stellst Du Deine Frage mit dem Hinweis auf WISO auch bei www.finanzfrage.net, weil da auch Steuerfachleute antworten.

    Ich arbeite nicht mit WISO.

    Kommentar von ktipa ktipaktipa

    Danke, hab ich gleich gemacht und auch schon eine Antwort - so verkehrt liege ich gar nicht!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.