Hallo,ich bin seit Anfang 2004 zusammen mit meiner Frau in einem privaten Insolvenzverfahren. Aber nach einer Abfindung 2007 können die Gläubiger bezahlt werden. Zusätzlich musste ich jedes Jahr die Einkommenssteuer abführen,welche auch hoch ausfiel. Auch dieses Jahr noch, obwohl schon genug auf dem Treuhandkonto ist um das Verfahren zu beenden. Zusätzlich ist einiges von dem gepfändeten Gehalt auf das Treuhandkonto eingegangen. Ist es normal dass ein Verfahren zur Auflösung solange dauert? Und die Bearbeiterin des Treuhänders meinte ich würde auch nichts mehr ausbezahlt bekommen. Ist das richtig so? Wieviel kostet denn so ein Verfahren und was darf der Treuhänderanwalt für kosten nehmen???
Auflösund des privaten Insolvenzverfahrens
Antworten (3)
-
1Antwort von
RaiDamRaiDam
Die Kosten des Treuhänders liegen meist zwischen 500 und 2000 €. Sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen, ist es sicherlich sinnvoll, zur Schuldnerberatung bei der Gemeinde oder eines Wohlfahrtverbandes zu gehen. Die können beraten und zwar kostenlos. Wenn ein Überschuss "erwirtschaftet" wurde, hat auch der Treuhänder die Überschüsse auszuzahlen, darauf würde ich mich erst gar nicht einlassen, deswegen hin zur Schuldnerberatung und ggf kostenlose Rechtsauskunft beim für die Insolvenz zuständigen Gericht einholen.
-
0Antwort von
Indy72Indy72
Da musst du dich an den Insolvenzverwalter ranhalten.
Kommentar von
Roheima116 Erwarte aber nicht allzuviel von dem Verwalter. Der ist nicht auf deiner Seite. Diese Erfahrung habe ich selber gemacht. Mittlerweile habe ich einen Anwalt einschalten müssen. Der Satz mit den Krähen paßt zumindest bei mir!! Viel Glück!!!
-
0Antwort von
Amok68 Ich glaube, der Treuhänder bekommt 116 euro pro jahr, bei privaten insolvenzverfahren
-
Danke euch für die schnellen Antworten. Ich hoffe dass das Verfahren schnell beendet werden kann. Ich habe das Gefühl dass es momentan nicht korrekt abläuft. Mir wird nämlich seit letzem Jahr erzählt dass das Verfahren beendet wird und die Abschlussrechnung gemacht wird. Aber dann wird noch auf eine Steuererklärung gepocht obwohl genügend Masse vorhanden ist. Und zusätzlich habe ich auch noch keinen Bescheid bekommen über die Wohlverhaltensperiode obwohl das Verfahren seit Anfang 2004 läuft. Ich habe den Verdacht das extra auf die Abfindung gewartet wurde und alles hinausgezögert wird.
deswegen unbedingt bei der Schuldnerberatung vorsprechen
Die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen beraten im eröffneten Insolvenzverfahren in aller Regel nicht mehr. Die Beratung endelt meist mit Abgabe des Insolvenzantrags. Was dann passiert, kümmert in aller Regel wenig bis überhaupt nicht. Der Mythos Schuldnerberatung hat leider auch seine Schattenseiten. Dennoch: Versuchen, vielleicht finden Sie ja Gehör und Hilfe
Ein "Bescheid" über die "Wohlverhaltensphase" kann nicht vorliegen, da die Restschuldbefreiung noch nicht einmal angekündigt wurde. Dies erfolgt i.d.R. im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens. Sollte bis dahin hinreichend Insolvenzmasse zur Bereinigung der angemeldeten Insolvenzforderung und Verfahrenskosten vorhanden sein, kann im Schlusstermin die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden, die dann auch gegenüber Insolvenzgläubigern wirkt, die ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben (bspw. auch vergessene Insolvenzgläubiger).
Zudem muss man strickt die Verfahren trennen, es sind ja zwei Verfahren, eins von "Mann" und uns eins von "Frau" und vermutlich nicht beide werden eine Abfindung erhalten haben.