hallo bin verurteilt worden zu 1 j und 10 mon. auf 4 jahre bewehrung habe die auflage alle 3 mon. uk wegen drogen und alkohol abzugeben und leberwerte meine fragen lauten wie lange ist alkohol und thc im urin sichtbar ,habe nach ewigkeiten,ca.1 jahr mal wieder was geraucht und alkohol gestern und vor zwei wochen und davor 4 mon.nix.wie lange ist das sichtbar. 2.frage wenn es sichtbar ist muss ich dann ins gefängniss? es wäre super net wenn ihr mir da weiterhelfen könntet,habe misst gebaut weis das und jezt habe ich schiss!
auflagenverstoß
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tobi1970tobi1970
Im Urin:mind. 3 Tg Mit ner Haarprobe: 3 Mon.. Leberwerte:14 Tg.. Wenn dies wirklich das einzige war,ansonsten bis zu nem Jahr Das hättest du lieber lassen sollen..
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Thunder1262Thunder1262
Tja, man sollte sich vorher überlegen was man tut. Alkohol ist nicht so das Problem, der wird innerhalb von 2 Tagen abgebaut. Aber die Leberwerte verraten dem Arzt, wie oft und in welchen Ausmaßen du Drogen und Alkohol zu dir genommen hast und das auch noch nach 3 Monaten. Das wäre dann ein Verstoß gegen die Auflagen und damit gehst du einsitzen.
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jockljockl
Wenn Du die Monatsfrist versäumt hast, spiet es keine Rolle ob was noch feststellbar ist oder nicht. Der Alkohol dürfte am Montag vielleicht nicht mehr feststellbar sein, THC aber noch lange. Solltest Du keinen gnädigen Richter finden wirst Du wohl einrücken müssen.
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cortijerocortijero
Dein "Schiss" ist berechtigt. Natürlich kann man das nachweisen. Dann hast du aber bald genügend Zeit, deine Rechtschreibung zu verbessern. Bei Verstoß gegen die Bewährungsauflagen tritt die Freiheitsstrafe in Kraft.
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SinusPlexusSinusPlexus
Zunächst einmal ist meine Gegenfrage: für was wurdest Du denn verurteilt? Allerdings wohl doch nicht dazu, keinen Alkohol mehr zu trinken. Das kommt mir spanisch vor.
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Luv4u2Luv4u2
Bei Verstoss gegen Bewährungsauflagen, Bewährung übrigens mit ä, kann die Bewährung widrerrufen werden und Du musst die Haftstrafe antreten.
Kann, muss aber nicht.
Die Frage ist wie die Auflagen genau lauten. Das müsste aber in der Urteilsbegründung stehen.
Du verstösst aber auch gegen Bewährungsauflagen wenn Du bei Rot über die Ampel fährst u.s.w.
Alles was gegen das Gesetzt verstösst ist ein Verstoss gegen Bewährungsauflagen und kann dazu führen dass die Haftstrafe angetreten werden muss.
Die Auflagen im Urteil sind aber insbesondere zu berücksichtigen und haben einen Bewährungswiderruf schneller zur Folge als andere Vergehen.
vielen dank hätte lieber die finger davon gelassen mein anwalt meit ein rückfall wäre noch kein bewärhrungswiederuf nur in verbindung mit einer straftat hoffe alles geht gut habe das schriftliche urteil noch nicht die verhadlung war am 13 mai hoffe alles geht gut hilfe nochmal danke!
Danke für den Stern und drücke dir auch die Daumen das es noch EINMAL gutgeht.Hoffentlich lernst du daraus.Ohne ist einfach besser.Viel Glück und alles Gute